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Absolut ungestraft plädieren momentan die beiden Forscher A. Giubilini und F. Minerva in ihrem Artikel „After -Birthabortion“ für die Legalisierung der nachgeburtlichen Kindstötung. Es dürfe nicht verboten werden, ein Kind nach der Geburt umzubringen, wenn dieselben Bedingungen vorliegen, die auch eine Abtreibung gerechtfertigt hätten. Kindstötung sollte erlaubt werden, wenn die Existenz eines Neugeborenen für Mutter, Familie und Gesellschaft eine untragbare Last darstelle. Eine nachgeburtliche Tötung sollte also auch möglich sein, wenn ein kerngesundes Kin d zur Welt gekommen ist. Was, wenn das hinterher dann auch wieder nicht als Mord bezeichnet werden darf? ... Welche Altersstufe wird dann gleich als nächste in diese Edelmord-Kategorie abrutschen? Staatsanwälte, wo seid ihr?!
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26.09.2012 | www.kla.tv/231
Absolut ungestraft plädieren momentan die beiden Forscher A. Giubilini und F. Minerva in ihrem Artikel „After -Birthabortion“ für die Legalisierung der nachgeburtlichen Kindstötung. Es dürfe nicht verboten werden, ein Kind nach der Geburt umzubringen, wenn dieselben Bedingungen vorliegen, die auch eine Abtreibung gerechtfertigt hätten. Kindstötung sollte erlaubt werden, wenn die Existenz eines Neugeborenen für Mutter, Familie und Gesellschaft eine untragbare Last darstelle. Eine nachgeburtliche Tötung sollte also auch möglich sein, wenn ein kerngesundes Kin d zur Welt gekommen ist. Was, wenn das hinterher dann auch wieder nicht als Mord bezeichnet werden darf? ... Welche Altersstufe wird dann gleich als nächste in diese Edelmord-Kategorie abrutschen? Staatsanwälte, wo seid ihr?!
von juh
http://www.heise.de/fp/artikel/36/36516/1.html