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Strafrechtsprofessor prangert Frühsexualisierung an
Der bekannte Strafrechtsprofessor Dr. jur. Martin Killias ist ständiger Gastprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen. In einem Kurzgutachten nahm er
zu Unterrichtsmaterialen aus der „Sexbox“ für Kindergarten und Primarschule der Stadt Basel Stellung...[weiterlesen]
Der bekannte Strafrechtsprofessor Dr. jur. Martin Killias ist ständiger Gastprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen. In einem Kurzgutachten nahm er
zu Unterrichtsmaterialen aus der „Sexbox“ für Kindergarten und Primarschule der Stadt Basel Stellung. Nach einer Übungsanleitung aus diesem Lehrmaterial soll ein Kind auf dem Boden liegen und mit einem Leintuch zugedeckt werden. Die anderen Kinder dürfen es nun an allen Körperteilen berühren und diese benennen. Wenn nun in einer solchen Übung die Geschlechtsteile bei Kindern ab vier Jahren berührt würden, so der Strafrechtsprofessor, wäre der strafrechtliche Fall der „Nötigung zu einer sexuellen Handlung“ gegeben. Vorausgesetzt, die Lehrperson verlangt von den Kindern eine solche Handlung. In diesem Fall wäre die Lehrperson der Täter und nicht das berührende Kind.
Weiter fragt sich Killias, ob dieses trainierte Durchbrechen der Schamgefühle die Kinder nicht eher für sexuelle Übergriffe anfällig macht, anstatt sie durch Stärkung ihrer inneren Abwehrkräfte davor zu schützen.
Dieses Gutachten von Prof. Killias und seine Kommentierung unterstreichen die dringende Notwendigkeit, sich aktiv für den Schutz der Kinder vor der Frühsexualisierung einzusetzen. Denn noch kann der in den Schulen anrollenden Sexualisierungswelle Einhalt geboten werden. In der Schweiz wurde mit Erfolg die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschulen“ eingereicht. Es kommt demnächst zur Volksabstimmung in der gesamten Schweiz. Die Initiative möchte durchsetzen, dass
1.Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen nicht eingesetzt werden dürfen,
2. freiwilliger Sexualkundeunterricht mit dem Einverständnis der Eltern erst ab 9 Jahren möglich ist,
3. obligatorischer Biologieunterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erst mit 12 Jahre erteilt werden darf.
In Deutschland setzt sich der Verein „Besorgte Eltern“ aktiv für den Schutz vor zunehmender Frühsexualisierung der Kinder ein. Mehr Infos dazu erhalten Sie auf www.besorgte-eltern.net.
Sendungstext
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05.10.2014 | www.kla.tv/4288
Der bekannte Strafrechtsprofessor Dr. jur. Martin Killias ist ständiger Gastprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen. In einem Kurzgutachten nahm er zu Unterrichtsmaterialen aus der „Sexbox“ für Kindergarten und Primarschule der Stadt Basel Stellung. Nach einer Übungsanleitung aus diesem Lehrmaterial soll ein Kind auf dem Boden liegen und mit einem Leintuch zugedeckt werden. Die anderen Kinder dürfen es nun an allen Körperteilen berühren und diese benennen. Wenn nun in einer solchen Übung die Geschlechtsteile bei Kindern ab vier Jahren berührt würden, so der Strafrechtsprofessor, wäre der strafrechtliche Fall der „Nötigung zu einer sexuellen Handlung“ gegeben. Vorausgesetzt, die Lehrperson verlangt von den Kindern eine solche Handlung. In diesem Fall wäre die Lehrperson der Täter und nicht das berührende Kind. Weiter fragt sich Killias, ob dieses trainierte Durchbrechen der Schamgefühle die Kinder nicht eher für sexuelle Übergriffe anfällig macht, anstatt sie durch Stärkung ihrer inneren Abwehrkräfte davor zu schützen. Dieses Gutachten von Prof. Killias und seine Kommentierung unterstreichen die dringende Notwendigkeit, sich aktiv für den Schutz der Kinder vor der Frühsexualisierung einzusetzen. Denn noch kann der in den Schulen anrollenden Sexualisierungswelle Einhalt geboten werden. In der Schweiz wurde mit Erfolg die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschulen“ eingereicht. Es kommt demnächst zur Volksabstimmung in der gesamten Schweiz. Die Initiative möchte durchsetzen, dass 1.Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen nicht eingesetzt werden dürfen, 2. freiwilliger Sexualkundeunterricht mit dem Einverständnis der Eltern erst ab 9 Jahren möglich ist, 3. obligatorischer Biologieunterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erst mit 12 Jahre erteilt werden darf. In Deutschland setzt sich der Verein „Besorgte Eltern“ aktiv für den Schutz vor zunehmender Frühsexualisierung der Kinder ein. Mehr Infos dazu erhalten Sie auf www.besorgte-eltern.net.
von dd.
http://schutzinitiative.ch/in-kurze
http://www.besorgte-eltern.net/