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Im Oktober 2014 hatte sich eine Familie in Dresden entschlossen, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Auf diesen Entscheid hin stürmten am 13. März 2015 zwanzig Polizisten mit Maschinenpistolen im Anschlag das Grundstück der Familie...[weiterlesen]
In was für einer Zeit befinden wir uns in Bezug auf die Menschenrechtslage für Familien? Dazu hat Medien-Klagemauer-TV heute für Sie einen kurzen Beitrag am Beispiel von Homeschooling.
Herzlich Willkommen!
Im Oktober 2014 hatte sich eine Familie in Dresden entschlossen, ihre Kinder im Alter von 14, 15 und 16 Jahren zu Hause zu unterrichten. Auf diesen Entscheid hin stürmten am 13. März 2015 zwanzig Polizisten mit Maschinenpistolen im Anschlag das Grundstück der Familie. Die Kinder wurden durch das Jugendamt in verschiedenen Heimen untergebracht.
Ähnliches widerfuhr 2013 aus gleichem Grund einer Familie mit vier Kindern in der Nähe von Darmstadt.
In einem anderen Fall wurde ein Antrag auf Befreiung eines Kindes vom Sexualkundeunterricht mit folgender Begründung abgelehnt (ich zitiere):
„Nach heutigen Erkenntnissen hat die staatliche Gemeinschaft ein eigenes berechtigtes Interesse daran, auf die psychische Entwicklung des jungen Menschen Einfluss zu nehmen.“ (Zitat Ende)
Ist das die Art, „auf die psychische Entwicklung des jungen Menschen Einfluss zu nehmen“, indem man ihn im einen Fall seiner Familie entreisst und in der tiefsten Seele traumatisiert; oder im anderen Fall zwingt, sich an Unterrichtsthemen zu beteiligen, die ebenfalls ein Trauma auslösen können?
Entscheiden Sie selbst, ob wir mit einem solchen Vorgehen nicht an einem Tiefpunkt der Menschenrechtslage für Familien angekommen sind.
Guten Abend!
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10.07.2015 | www.kla.tv/6256
In was für einer Zeit befinden wir uns in Bezug auf die Menschenrechtslage für Familien? Dazu hat Medien-Klagemauer-TV heute für Sie einen kurzen Beitrag am Beispiel von Homeschooling. Herzlich Willkommen! Im Oktober 2014 hatte sich eine Familie in Dresden entschlossen, ihre Kinder im Alter von 14, 15 und 16 Jahren zu Hause zu unterrichten. Auf diesen Entscheid hin stürmten am 13. März 2015 zwanzig Polizisten mit Maschinenpistolen im Anschlag das Grundstück der Familie. Die Kinder wurden durch das Jugendamt in verschiedenen Heimen untergebracht. Ähnliches widerfuhr 2013 aus gleichem Grund einer Familie mit vier Kindern in der Nähe von Darmstadt. In einem anderen Fall wurde ein Antrag auf Befreiung eines Kindes vom Sexualkundeunterricht mit folgender Begründung abgelehnt (ich zitiere): „Nach heutigen Erkenntnissen hat die staatliche Gemeinschaft ein eigenes berechtigtes Interesse daran, auf die psychische Entwicklung des jungen Menschen Einfluss zu nehmen.“ (Zitat Ende) Ist das die Art, „auf die psychische Entwicklung des jungen Menschen Einfluss zu nehmen“, indem man ihn im einen Fall seiner Familie entreisst und in der tiefsten Seele traumatisiert; oder im anderen Fall zwingt, sich an Unterrichtsthemen zu beteiligen, die ebenfalls ein Trauma auslösen können? Entscheiden Sie selbst, ob wir mit einem solchen Vorgehen nicht an einem Tiefpunkt der Menschenrechtslage für Familien angekommen sind. Guten Abend!
von ah./jub.
Der Südafrika-Deutsche vom 8. Aug. 2014