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Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes haben laut Entscheid des Berliner Oberverwaltungsgerichtes keinen Anspruch auf Befreiung ihres Kindes vom Sexualkundeunterricht. Auch das Kultusministerium in Düsseldorf lehnte einen entsprechenden Antrag mit folgender Begründung ab: „Die Erziehungspflicht der Eltern kann nicht ein für allemal
so bestehen bleiben, wie sie bei der Annahme des Grundgesetzes bestanden haben mag.[weiterlesen]
Viele Menschen in der DDR erlebten die Beeinflussung und Umerziehung der Kinder und Jugendlichen durch den Staat.
Durch den Systemwechsel hin zur BRD wurde es aber keinesfalls besser.
Die Umerziehung unserer Kinder findet heutzutage lediglich in einer anderen Form statt.
Zu diesem Thema begrüße ich Sie recht herzlich.
Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes haben laut Entscheid des Berliner Oberverwaltungsgerichtes keinen Anspruch auf Befreiung ihres Kindes vom Sexualkundeunterricht. „Auch das Kultusministerium in Düsseldorf lehnte einen entsprechenden Antrag mit folgender Begründung ab:
„Die Erziehungspflicht der Eltern kann nicht ein für allemal so bestehen bleiben, wie sie bei der Annahme des Grundgesetzes bestanden haben mag. Nach heutigen Erkenntnissen hat die staatliche Gemeinschaft ein eigenes berechtigtes Interesse daran, auf die psychische Entwicklung der jungen Menschen Einfluss zu nehmen.“
Dass es hierbei um mehr als nur um sexuelle Aufklärung im Unterricht geht, wird durch folgendes Zitat von Prof. Dr. Hans-Jochen Gamm deutlich.
Zitat durch Sprecherstimme:
„Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um ... den Autoritätsgehorsam, einschließlich der Kinderliebe zu den Eltern, gründlich zu beseitigen.“
Diese Aussage stammt übrigens aus dem Handbuch für Lehrer: „Anleitung zur Handhabung der Rahmenrichtlinien für Sexualkunde in Hessen.“
Das Grundgesetz von 1949 hatte den Eltern die alleinige Erziehungspflicht zuerkannt, um vor einer staatlichen Umerziehung zu schützen.
Gegen die Absicht, die Kinderliebe zu den Eltern zu beseitigen, muss Anzeige erstattet werden – doch wer tut es?
Das folgende Zitat von dem deutschen Autor und Dichter Manfred Hausin, beschreibt die Unfassbarkeit angesichts dieser Entwicklungen:
Zitat durch Sprecherstimme:
„Seitdem ich mit offenen Augen und Ohren
durch dieses Land gehe, kriege ich den Mund nicht mehr zu.“
Gehen auch Sie mit geöffneten Augen und Ohren durch unser Land und benutzen Sie Ihren Mund um all diese Gegenstimmen weiterzugeben. Vielen Dank!
Sendungstext
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09.10.2015 | www.kla.tv/6888
Viele Menschen in der DDR erlebten die Beeinflussung und Umerziehung der Kinder und Jugendlichen durch den Staat. Durch den Systemwechsel hin zur BRD wurde es aber keinesfalls besser. Die Umerziehung unserer Kinder findet heutzutage lediglich in einer anderen Form statt. Zu diesem Thema begrüße ich Sie recht herzlich. Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes haben laut Entscheid des Berliner Oberverwaltungsgerichtes keinen Anspruch auf Befreiung ihres Kindes vom Sexualkundeunterricht. „Auch das Kultusministerium in Düsseldorf lehnte einen entsprechenden Antrag mit folgender Begründung ab: „Die Erziehungspflicht der Eltern kann nicht ein für allemal so bestehen bleiben, wie sie bei der Annahme des Grundgesetzes bestanden haben mag. Nach heutigen Erkenntnissen hat die staatliche Gemeinschaft ein eigenes berechtigtes Interesse daran, auf die psychische Entwicklung der jungen Menschen Einfluss zu nehmen.“ Dass es hierbei um mehr als nur um sexuelle Aufklärung im Unterricht geht, wird durch folgendes Zitat von Prof. Dr. Hans-Jochen Gamm deutlich. Zitat durch Sprecherstimme: „Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um ... den Autoritätsgehorsam, einschließlich der Kinderliebe zu den Eltern, gründlich zu beseitigen.“ Diese Aussage stammt übrigens aus dem Handbuch für Lehrer: „Anleitung zur Handhabung der Rahmenrichtlinien für Sexualkunde in Hessen.“ Das Grundgesetz von 1949 hatte den Eltern die alleinige Erziehungspflicht zuerkannt, um vor einer staatlichen Umerziehung zu schützen. Gegen die Absicht, die Kinderliebe zu den Eltern zu beseitigen, muss Anzeige erstattet werden – doch wer tut es? Das folgende Zitat von dem deutschen Autor und Dichter Manfred Hausin, beschreibt die Unfassbarkeit angesichts dieser Entwicklungen: Zitat durch Sprecherstimme: „Seitdem ich mit offenen Augen und Ohren durch dieses Land gehe, kriege ich den Mund nicht mehr zu.“ Gehen auch Sie mit geöffneten Augen und Ohren durch unser Land und benutzen Sie Ihren Mund um all diese Gegenstimmen weiterzugeben. Vielen Dank!
von sv.
S&G Nr.2/14