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Das geplante Adoptionsrecht in der Schweiz verletzt Kinderrechte. Bisher stellte das Schweizer Adoptionsrecht sehr strenge Bedingungen an Paare, die ein Kind adoptieren möchten. Nun will der Schweizer Bundesrat das Kindeswohl stärken und die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft und somit auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen.[weiterlesen]
Das geplante Adoptionsrecht in der Schweiz verletzt Kinderrechte. Bisher stellte das Schweizer Adoptionsrecht sehr strenge Bedingungen an Paare, die ein Kind adoptieren möchten. Nun will der Schweizer Bundesrat das Kindeswohl stärken und die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft und somit auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Dr. Vonholdt (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft) warnt jedoch, dass dem Kind damit das Recht auf Mutter und Vater bewusst verwehrt werde. Dies sei eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts. Weiterhin führt sie an, dass die Forschungen in den letzten 40 Jahren übereinstimmend zeigen, dass Mutter und Vater, geschlechtsabhängig, Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Demnach ist ein Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar lebt, von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt.
Es ist offensichtlich, dass die Lockerung des Adoptionsrechtes nicht dem Schutz des Kindes dient, sondern auf etwas anderes abzieht: Eine weitere Verwässerung der soliden Familienstruktur, unsere Grundpfeiler einer gesunden Gesellschaft.
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29.12.2015 | www.kla.tv/7418
Das geplante Adoptionsrecht in der Schweiz verletzt Kinderrechte. Bisher stellte das Schweizer Adoptionsrecht sehr strenge Bedingungen an Paare, die ein Kind adoptieren möchten. Nun will der Schweizer Bundesrat das Kindeswohl stärken und die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft und somit auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Dr. Vonholdt (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft) warnt jedoch, dass dem Kind damit das Recht auf Mutter und Vater bewusst verwehrt werde. Dies sei eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts. Weiterhin führt sie an, dass die Forschungen in den letzten 40 Jahren übereinstimmend zeigen, dass Mutter und Vater, geschlechtsabhängig, Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Demnach ist ein Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar lebt, von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt. Es ist offensichtlich, dass die Lockerung des Adoptionsrechtes nicht dem Schutz des Kindes dient, sondern auf etwas anderes abzieht: Eine weitere Verwässerung der soliden Familienstruktur, unsere Grundpfeiler einer gesunden Gesellschaft.
von juh./da.
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2014/2014-11-280.html
http://www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/recht-mutter-vater/