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Putin-Hetze an der Kinderuni St. Gallen – doch ein Verstoss gegen die Schweizer Neutralität?
Am 11. November letzten Jahres veranstaltete die Universität St. Gallen eine Vorlesung speziell für Kinder. Professor Ulrich Schmid sprach über die Themen: „Warum gibt es Krieg in Europa?“ und „Wie böse ist Putin?“. Mit undifferenzierten Aussagen wie z.B.: „Putin macht Krieg in der Ukraine“, „Putin hat den Leuten die Krim gestohlen“ … und ähnlichen Äußerungen begann Schmid den russischen Präsidenten – ohne klare Beweise – zu verunglimpfen. Das Ganze endete schlussendlich in einem Vergleich von Putin mit Adolf Hitler.[weiterlesen]
Am 11. November letzten Jahres veranstaltete die Universität St. Gallen eine Vorlesung speziell für Kinder. Professor Ulrich Schmid sprach über die Themen: „Warum gibt es Krieg in Europa?“ und „Wie böse ist Putin?“. Mit undifferenzierten Aussagen wie z.B.: „Putin macht Krieg in der Ukraine“, „Putin hat den Leuten die Krim gestohlen“ … und ähnlichen Äußerungen begann Schmid den russischen Präsidenten – ohne klare Beweise – zu verunglimpfen. Das Ganze endete schlussendlich in einem Vergleich von Putin mit Adolf Hitler. Ein auf die Leinwand projiziertes polnisches Gemälde zeigte dazu ein riesiges Portrait von Putin und Hitler in verschmolzener Einheit: Adolf Putin! Basierend auf dem Augenzeugenbericht einer Mutter, berichtete Klagemauer.TV darüber in der Sendung vom 13. November 2015: „Wie böse ist Putin? Putin-Hetze nur an der Kinderuni St. Gallen?“.
Daraufhin meldeten sich verschiedenste Zuschauer bei Klagemauer.TV, weil sie aufgrund unserer Sendung einen Beschwerdebrief an den Rektor der Universität St. Gallen – kurz HSG – gesandt hatten, aber keine befriedigende Antwort erhielten. U.a. reichte ein Schweizer Jurist bei Klagemauer.TV eine Klage ein, weil er als Antwort von der HSG keine sachliche Auskunft, sondern nur Verunglimpfungen gegenüber Klagemauer.TV erhielt. Der Jurist hatte von der HSG verlangt, dass der besagte Vorlesungstext zu veröffentlichen sei. Nur so könne überprüft werden, ob das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot eingehalten wurde. Statt des Skripts des Referates erhielt der Jurist ein E-Mail von der Universität St. Gallen, worin sich diese auf „die Freiheit der Forschung und Wissenschaft“ beruft – die sogenannte „Wissenschaftsfreiheit“ – gemäß Art. 20 der Schweizer Bundesverfassung.
Auch Professor Ulrich Schmid bestritt sämtliche Anschuldigungen, dass es sich bei seinem Vortrag um eine „Putin-Hetze“ gehandelt haben soll. Auf die Frage, ob das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot eingehalten wurde, ging er schon gar nicht ein. Um auf diese Fragen eine Antwort zu geben gibt es einen einfachen Weg: Transparenz seitens der HSG und des Professors Ulrich Schmid, indem ein Skript der Vorlesung veröffentlicht würde. Doch gäbe es weder eine Videoaufnahme noch ein Skript, ließen diese wiederholt verlauten.
Kann es wirklich sein, dass ein Uni-Professor kein Skript einer Vorlesung vorliegen hat und dass jemand, der ein gutes Gewissen hat, keinen Einblick gewährt? Stattdessen wird der Spieß umgedreht und diejenigen als Brandstifter bzw. Verleumder verunglimpft, die den „Brand“ gemeldet haben.
Dass zum Schluss der Kindervorlesung ein kleiner Junge ernsthaft und in grosser Sorge vor dem angeblich „bösen Putin“ die Frage stellte: „Wo kann ich mich für die NATO anmelden?“, ist ein Beweis dafür, dass Professor Schmid vor den Ohren der vielen Kinder am 11. November 2015 für die NATO geworben hat. Die NATO sei nur ein Bündnis der Verteidigung und würde, so Schmid, selber niemals Angriffskriege fliegen. Solche Aussagen sind jedoch längst überholt und haben nichts mit der Realität zu tun, wie nachgeprüft werden kann.
Erinnern wir uns z.B. an die letzten Luftangriffe der NATO in Europa. Diese begannen am 24. März 1999 gegen Belgrad im Zuge des Kosovokrieges. Zeitweise waren über 1.000 NATO-Flugzeuge im Einsatz. Es war der erste Krieg, den die NATO sowohl außerhalb eines Bündnisfalls als auch ohne ausdrückliches UN-Mandat führte. Die Ausrufung eines Bündnisfalls und somit eines Eintritts in einen Krieg war bis anhin nur möglich, wenn ein Bündnispartner angegriffen wurde.
Laut der OSZE gab es vor der Bombardierung durch die NATO lediglich 39 Tote im gesamten Kosovo auf beiden Seiten, darunter kein einziges ziviles Opfer. Jedoch seien durch die NATO-Bombardierungen, so gemäß der deutschen „AG Friedensforschung“, 2.500 unschuldige Zivilisten getötet und mehr als 10.000 verletzt worden. Eine detaillierte Auflistung aller NATO-Kriege finden Sie in unserem neusten Dokumentarfilm „Die modernen (US-)Kriege durchschaut“ – „Nie wieder Krieg!“. Urteilen Sie selbst, ob die NATO als neutral einzustufen ist. Nur so ließe sich rechtfertigen, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Universität für die NATO wirbt. Ansonsten müsste das Werben für die NATO als Verletzung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots und die Vorlesung für Kinder am 11. November 2015 an der Universität St. Gallen als Kriegshetze bezeichnet werden.
Sendungstext
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11.05.2016 | www.kla.tv/8270
Am 11. November letzten Jahres veranstaltete die Universität St. Gallen eine Vorlesung speziell für Kinder. Professor Ulrich Schmid sprach über die Themen: „Warum gibt es Krieg in Europa?“ und „Wie böse ist Putin?“. Mit undifferenzierten Aussagen wie z.B.: „Putin macht Krieg in der Ukraine“, „Putin hat den Leuten die Krim gestohlen“ … und ähnlichen Äußerungen begann Schmid den russischen Präsidenten – ohne klare Beweise – zu verunglimpfen. Das Ganze endete schlussendlich in einem Vergleich von Putin mit Adolf Hitler. Ein auf die Leinwand projiziertes polnisches Gemälde zeigte dazu ein riesiges Portrait von Putin und Hitler in verschmolzener Einheit: Adolf Putin! Basierend auf dem Augenzeugenbericht einer Mutter, berichtete Klagemauer.TV darüber in der Sendung vom 13. November 2015: „Wie böse ist Putin? Putin-Hetze nur an der Kinderuni St. Gallen?“. Daraufhin meldeten sich verschiedenste Zuschauer bei Klagemauer.TV, weil sie aufgrund unserer Sendung einen Beschwerdebrief an den Rektor der Universität St. Gallen – kurz HSG – gesandt hatten, aber keine befriedigende Antwort erhielten. U.a. reichte ein Schweizer Jurist bei Klagemauer.TV eine Klage ein, weil er als Antwort von der HSG keine sachliche Auskunft, sondern nur Verunglimpfungen gegenüber Klagemauer.TV erhielt. Der Jurist hatte von der HSG verlangt, dass der besagte Vorlesungstext zu veröffentlichen sei. Nur so könne überprüft werden, ob das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot eingehalten wurde. Statt des Skripts des Referates erhielt der Jurist ein E-Mail von der Universität St. Gallen, worin sich diese auf „die Freiheit der Forschung und Wissenschaft“ beruft – die sogenannte „Wissenschaftsfreiheit“ – gemäß Art. 20 der Schweizer Bundesverfassung. Auch Professor Ulrich Schmid bestritt sämtliche Anschuldigungen, dass es sich bei seinem Vortrag um eine „Putin-Hetze“ gehandelt haben soll. Auf die Frage, ob das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot eingehalten wurde, ging er schon gar nicht ein. Um auf diese Fragen eine Antwort zu geben gibt es einen einfachen Weg: Transparenz seitens der HSG und des Professors Ulrich Schmid, indem ein Skript der Vorlesung veröffentlicht würde. Doch gäbe es weder eine Videoaufnahme noch ein Skript, ließen diese wiederholt verlauten. Kann es wirklich sein, dass ein Uni-Professor kein Skript einer Vorlesung vorliegen hat und dass jemand, der ein gutes Gewissen hat, keinen Einblick gewährt? Stattdessen wird der Spieß umgedreht und diejenigen als Brandstifter bzw. Verleumder verunglimpft, die den „Brand“ gemeldet haben. Dass zum Schluss der Kindervorlesung ein kleiner Junge ernsthaft und in grosser Sorge vor dem angeblich „bösen Putin“ die Frage stellte: „Wo kann ich mich für die NATO anmelden?“, ist ein Beweis dafür, dass Professor Schmid vor den Ohren der vielen Kinder am 11. November 2015 für die NATO geworben hat. Die NATO sei nur ein Bündnis der Verteidigung und würde, so Schmid, selber niemals Angriffskriege fliegen. Solche Aussagen sind jedoch längst überholt und haben nichts mit der Realität zu tun, wie nachgeprüft werden kann. Erinnern wir uns z.B. an die letzten Luftangriffe der NATO in Europa. Diese begannen am 24. März 1999 gegen Belgrad im Zuge des Kosovokrieges. Zeitweise waren über 1.000 NATO-Flugzeuge im Einsatz. Es war der erste Krieg, den die NATO sowohl außerhalb eines Bündnisfalls als auch ohne ausdrückliches UN-Mandat führte. Die Ausrufung eines Bündnisfalls und somit eines Eintritts in einen Krieg war bis anhin nur möglich, wenn ein Bündnispartner angegriffen wurde. Laut der OSZE gab es vor der Bombardierung durch die NATO lediglich 39 Tote im gesamten Kosovo auf beiden Seiten, darunter kein einziges ziviles Opfer. Jedoch seien durch die NATO-Bombardierungen, so gemäß der deutschen „AG Friedensforschung“, 2.500 unschuldige Zivilisten getötet und mehr als 10.000 verletzt worden. Eine detaillierte Auflistung aller NATO-Kriege finden Sie in unserem neusten Dokumentarfilm „Die modernen (US-)Kriege durchschaut“ – „Nie wieder Krieg!“. Urteilen Sie selbst, ob die NATO als neutral einzustufen ist. Nur so ließe sich rechtfertigen, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Universität für die NATO wirbt. Ansonsten müsste das Werben für die NATO als Verletzung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots und die Vorlesung für Kinder am 11. November 2015 an der Universität St. Gallen als Kriegshetze bezeichnet werden.
von d.d.
Zeugenaussagen eines Schweizer Juristen über seine Korrespondenz mit der Uni-St.Gallen (HSG): www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/neutralitaet.html
www.kla.tv/6534
www.kla.tv/8134