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Jede Person kann bei der Schweizer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB mit wenigen Angaben eine Gefährdungsmeldung machen, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind. Bei „dringendem Handlungsbedarf“ kann die KESB vorsorgliche Sofortmaßnahmen ohne Anhörung der am Verfahren beteiligten Personen (!) treffen. [weiterlesen]
Jede Person kann bei der Schweizer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB mit wenigen Angaben eine Gefährdungsmeldung machen, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind.
Bei „dringendem Handlungsbedarf“ kann die KESB vorsorgliche Sofortmaßnahmen ohne Anhörung der am Verfahren beteiligten Personen (!) treffen. Dass eine Gefährdungsmeldung auch leicht missbraucht werden kann, zeigt folgender Zeugenbericht aus der Schweiz: „Mit Hilfe der Familie seiner Freundin hatte unser 16-jähriger Sohn eine Gefährdungsmeldung bei der KESB eingereicht, um seine Fremdplatzierung zu bewirken. Dabei wurde ein weiteres Verfahren zur Abklärung von Kinderschutzmaßnahmen für unsere anderen drei Kinder in die Wege geleitet. So entstand ein gewaltiger Druck für die ganze Familie. Aufgrund eines positiven Abklärungsberichtes wurde das Verfahren dann jedoch eingestellt, was allerdings keinen Einfluss auf die Fremdplatzierung unseres Sohnes hatte: Die ,Pflegefamilieʻ (die Familie der Freundin unseres Sohnes) erhielt monatliche Beiträge von gut CHF 1.600 und auch noch nach seiner Volljährigkeit über CHF 1.000. Von Bekannten wissen wir, dass Pflegefamilien bei ähnlichen Fällen über CHF 3.000 pro Monat erhielten.“ Der große finanzielle Anreiz im Verbund mit einer fragwürdig überprüften Gefährdungsmeldung birgt in sich ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential: Denn Fremdplatzierungen sind durchaus auch ein finanzielles Geschäft!
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27.10.2016 | www.kla.tv/9260
Jede Person kann bei der Schweizer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB mit wenigen Angaben eine Gefährdungsmeldung machen, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind. Bei „dringendem Handlungsbedarf“ kann die KESB vorsorgliche Sofortmaßnahmen ohne Anhörung der am Verfahren beteiligten Personen (!) treffen. Dass eine Gefährdungsmeldung auch leicht missbraucht werden kann, zeigt folgender Zeugenbericht aus der Schweiz: „Mit Hilfe der Familie seiner Freundin hatte unser 16-jähriger Sohn eine Gefährdungsmeldung bei der KESB eingereicht, um seine Fremdplatzierung zu bewirken. Dabei wurde ein weiteres Verfahren zur Abklärung von Kinderschutzmaßnahmen für unsere anderen drei Kinder in die Wege geleitet. So entstand ein gewaltiger Druck für die ganze Familie. Aufgrund eines positiven Abklärungsberichtes wurde das Verfahren dann jedoch eingestellt, was allerdings keinen Einfluss auf die Fremdplatzierung unseres Sohnes hatte: Die ,Pflegefamilieʻ (die Familie der Freundin unseres Sohnes) erhielt monatliche Beiträge von gut CHF 1.600 und auch noch nach seiner Volljährigkeit über CHF 1.000. Von Bekannten wissen wir, dass Pflegefamilien bei ähnlichen Fällen über CHF 3.000 pro Monat erhielten.“ Der große finanzielle Anreiz im Verbund mit einer fragwürdig überprüften Gefährdungsmeldung birgt in sich ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential: Denn Fremdplatzierungen sind durchaus auch ein finanzielles Geschäft!
von sak.
Zeugenbericht