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Neue Bildungspläne zur Akzeptanz sexueller Vielfalt sind verfassungswidrig
Abgeschirmt von der Öffentlichkeit hat Hessen als drittes CDU-regiertes Bundesland den neuen "Lehrplan Sexualerziehung" zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTIQ) in die Schulen gebracht, obwohl er vom Landes-Elternbeirat mehrheitlich abgelehnt wurde und die katholische Kirche ihn für „nicht altersgerecht" empfindet.[weiterlesen]
Abgeschirmt von der Öffentlichkeit hat Hessen als drittes CDU-regiertes Bundesland den neuen "Lehrplan Sexualerziehung" zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTIQ) in die Schulen gebracht, obwohl er vom Landes-Elternbeirat mehrheitlich abgelehnt wurde und die katholische Kirche ihn für „nicht altersgerecht" empfindet. Die Verantwortlichen des neuen Bildungsplanes weisen ausdrücklich darauf hin, dass die neue Sexualerziehung (siehe: www.kla.tv/5945) für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden ist. Das geht vielen Eltern zu weit, denn die neuen Bildungspläne reden nicht mehr von Toleranz gegenüber anderen sexuellen Orientierungen, sondern von Akzeptanz. Das bedeutet, derjenige, der akzeptieren soll, muss die Meinung des anderen übernehmen und seine eigene Überzeugung aufgeben. Aus diesem Grund gingen vergangen Sonntag in Wiesbaden ca. 2000 Menschen auf die Straße, um gegen diese sich anbahnende Indoktrination zu protestieren.
Der Professor für öffentliches Recht an der Uni Hohenheim, Dr. Ulrich Palm, benannte schon 2013 die Grundrechte für alle am Sexualkundeunterricht Beteiligten, die eingefordert und nicht übertreten werden dürften.
Prüfungsmaßstab für Bildungspläne sei insbesondere die Landesverfassung, das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention. Die Anforderungen an eine schulische Sexualerziehung beinhalteten deshalb u.a.:
• eindeutige Richtlinien mit klarer Stoff- und Themenbegrenzung
• die größtmögliche Abstimmung zwischen Schule und Elternhaus
• Toleranz und Zurückhaltung des Staates in der Sexualerziehung
• die Achtung des natürlichen Schamgefühls der Kinder und Jugendlichen und
• das Verbot der Indoktrination der Schüler mit dem Ziel, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.
Prof. Dr. Ulrich Palm schlussfolgerte bereits 2013, dass das Einfordern von Akzeptanz sexueller Vielfalt gegen das Indoktrinationsverbot verstößt. Der Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt in seinem, im September vorgestellten Rechtsgutachten zum gleichen Ergebnis. Kinder in der Schule zu »Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen« ist verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist es ebenso, wenn LSBTTIQ (Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen)
-Lobbygruppen in den Schulen unter Ausschluss der Lehrerschaft Projekte gestalten. Hier muss gleichzeitig »ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend sein, der auch sein Menschen- und Familienbild vermitteln darf«. Im Falle eines solchen »verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts« könnten Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht befreien, so der Rechtsexperte. Die Realität in Deutschland sieht allerdings anders aus. Sehen sie dazu ergänzend folgende Sendungen. (siehe: www.kla.tv/1374)
(siehe: www.kla.tv/7221)
Trotz nachgewiesener Verfassungswidrigkeit und Verstoß gegen das Indoktrinationsverbot reagieren die Staatsanwälte nicht. Politikern und diversen Lobbyorganisationen ist es weiterhin erlaubt, deutschlandweit neue Sexual-Bildungspläne durchzudrücken, die Kinder zur Aufgabe ihres vorhandenen Werte-Systems zwingen sollen.
Prof. em. Dr. Günter Buchholz, Dipl.-Ökonom, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik und Geschichte des ökonomischen Denkens von der Hochschule Hannover, bringt es auf den Punkt. Zitat: „Das hat Ähnlichkeiten mit der Machtübernahme durch einen Putsch. Alles wird top down, also von oben nach unten durchgesetzt – und zwar ohne Debatte und ohne Konsens: Widerstand wird mit medialen und verwaltungstechnischen Mitteln gebrochen.“
Wozu? Ein Zitat von Lenin könnte eine Antwort geben:
„Wenn wir eine Nation vernichten wollen, müssen wir zunächst ihre Moral vernichten, danach wird sie uns wie eine reife Frucht in den Schoß fallen.“
Sendungstext
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02.11.2016 | www.kla.tv/9306
Abgeschirmt von der Öffentlichkeit hat Hessen als drittes CDU-regiertes Bundesland den neuen "Lehrplan Sexualerziehung" zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTIQ) in die Schulen gebracht, obwohl er vom Landes-Elternbeirat mehrheitlich abgelehnt wurde und die katholische Kirche ihn für „nicht altersgerecht" empfindet. Die Verantwortlichen des neuen Bildungsplanes weisen ausdrücklich darauf hin, dass die neue Sexualerziehung (siehe: www.kla.tv/5945) für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden ist. Das geht vielen Eltern zu weit, denn die neuen Bildungspläne reden nicht mehr von Toleranz gegenüber anderen sexuellen Orientierungen, sondern von Akzeptanz. Das bedeutet, derjenige, der akzeptieren soll, muss die Meinung des anderen übernehmen und seine eigene Überzeugung aufgeben. Aus diesem Grund gingen vergangen Sonntag in Wiesbaden ca. 2000 Menschen auf die Straße, um gegen diese sich anbahnende Indoktrination zu protestieren. Der Professor für öffentliches Recht an der Uni Hohenheim, Dr. Ulrich Palm, benannte schon 2013 die Grundrechte für alle am Sexualkundeunterricht Beteiligten, die eingefordert und nicht übertreten werden dürften. Prüfungsmaßstab für Bildungspläne sei insbesondere die Landesverfassung, das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention. Die Anforderungen an eine schulische Sexualerziehung beinhalteten deshalb u.a.: • eindeutige Richtlinien mit klarer Stoff- und Themenbegrenzung • die größtmögliche Abstimmung zwischen Schule und Elternhaus • Toleranz und Zurückhaltung des Staates in der Sexualerziehung • die Achtung des natürlichen Schamgefühls der Kinder und Jugendlichen und • das Verbot der Indoktrination der Schüler mit dem Ziel, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Prof. Dr. Ulrich Palm schlussfolgerte bereits 2013, dass das Einfordern von Akzeptanz sexueller Vielfalt gegen das Indoktrinationsverbot verstößt. Der Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt in seinem, im September vorgestellten Rechtsgutachten zum gleichen Ergebnis. Kinder in der Schule zu »Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen« ist verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist es ebenso, wenn LSBTTIQ (Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen) -Lobbygruppen in den Schulen unter Ausschluss der Lehrerschaft Projekte gestalten. Hier muss gleichzeitig »ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend sein, der auch sein Menschen- und Familienbild vermitteln darf«. Im Falle eines solchen »verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts« könnten Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht befreien, so der Rechtsexperte. Die Realität in Deutschland sieht allerdings anders aus. Sehen sie dazu ergänzend folgende Sendungen. (siehe: www.kla.tv/1374) (siehe: www.kla.tv/7221) Trotz nachgewiesener Verfassungswidrigkeit und Verstoß gegen das Indoktrinationsverbot reagieren die Staatsanwälte nicht. Politikern und diversen Lobbyorganisationen ist es weiterhin erlaubt, deutschlandweit neue Sexual-Bildungspläne durchzudrücken, die Kinder zur Aufgabe ihres vorhandenen Werte-Systems zwingen sollen. Prof. em. Dr. Günter Buchholz, Dipl.-Ökonom, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik und Geschichte des ökonomischen Denkens von der Hochschule Hannover, bringt es auf den Punkt. Zitat: „Das hat Ähnlichkeiten mit der Machtübernahme durch einen Putsch. Alles wird top down, also von oben nach unten durchgesetzt – und zwar ohne Debatte und ohne Konsens: Widerstand wird mit medialen und verwaltungstechnischen Mitteln gebrochen.“ Wozu? Ein Zitat von Lenin könnte eine Antwort geben: „Wenn wir eine Nation vernichten wollen, müssen wir zunächst ihre Moral vernichten, danach wird sie uns wie eine reife Frucht in den Schoß fallen.“
von ah.
http://www.bildungsplan2015.de/2014/05/20/leitprinzipien-waren-verfassungswidrig/
http://kultur-und-medien-online.blogspot.de/2016/10/gender-lehrplan-von-cdu-kultusminister.html
http://www.derfreiejournalist.de/?e=144
https://demofueralle.wordpress.com/2016/09/07/rechtsgutachten-unterricht-zu-akzeptanz-sexueller-vielfalt-ist-verfassungswidrig/
http://www.fr-online.de/rhein-main/demos-in-wiesbaden-proteste-gegen--demo-fuer-alle-,1472796,34898898.html