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Bundesministerium konfrontiert Kinder auf offener Straße mit Pornographie
Unter dem Deckmantel „Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten“ lassen derzeit die BzgA, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und das Bundesministerium für Gesundheit deutschlandweit tausende von Sexplakaten aufhängen. Kritik kommt vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Dr. Jakob Pastötter: „Die Gefühls- und Gedankenwelt der Kinder reagiert auf solche Bilder.[weiterlesen]
Bundesministerium konfrontiert Kinder auf offener Straße mit Pornographie
Unter dem Deckmantel „Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten“ lassen derzeit die BzgA, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und das Bundesministerium für Gesundheit deutschlandweit tausende von Sexplakaten aufhängen. Kritik kommt vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Dr. Jakob Pastötter: „Die Gefühls- und Gedankenwelt der Kinder reagiert auf solche Bilder. […] Sie wecken die Fantasie der Kinder und regen zum Nachspielen an.“ Die detaillierten Darstellungen und derben Sprüche der steuerfinanzierten Kampagne „Liebesleben“ verletzten klar die Intimsphäre von Kindern und Erwachsenen. Sören Hauptstein, Landesvorstand der „Jungen Alternative Niedersachsen“, erstattete dagegen Strafanzeige. „Das Plakatieren der obszönen Sexzeichnungen tritt nicht nur den Jugendschutz mit Füßen, sondern verfehlt auch das Ziel sachlicher Informationsarbeit vollständig“, so Hauptstein. Diesem Beispiel sollten noch viele folgen und zum Schutz der Kinder das Bundesministerium und die BZgA auf der Grundlage von § 184 StGB zur Rechenschaft ziehen.
§ 184 StGB: „Wer pornografische Schriften […] öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, […] anbietet oder bewirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
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22.11.2016 | www.kla.tv/9422
Bundesministerium konfrontiert Kinder auf offener Straße mit Pornographie Unter dem Deckmantel „Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten“ lassen derzeit die BzgA, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und das Bundesministerium für Gesundheit deutschlandweit tausende von Sexplakaten aufhängen. Kritik kommt vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Dr. Jakob Pastötter: „Die Gefühls- und Gedankenwelt der Kinder reagiert auf solche Bilder. […] Sie wecken die Fantasie der Kinder und regen zum Nachspielen an.“ Die detaillierten Darstellungen und derben Sprüche der steuerfinanzierten Kampagne „Liebesleben“ verletzten klar die Intimsphäre von Kindern und Erwachsenen. Sören Hauptstein, Landesvorstand der „Jungen Alternative Niedersachsen“, erstattete dagegen Strafanzeige. „Das Plakatieren der obszönen Sexzeichnungen tritt nicht nur den Jugendschutz mit Füßen, sondern verfehlt auch das Ziel sachlicher Informationsarbeit vollständig“, so Hauptstein. Diesem Beispiel sollten noch viele folgen und zum Schutz der Kinder das Bundesministerium und die BZgA auf der Grundlage von § 184 StGB zur Rechenschaft ziehen. § 184 StGB: „Wer pornografische Schriften […] öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, […] anbietet oder bewirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
von ah.
http://www.zukunft-ch.ch/de/petition-gegen-das-deutsche-bag-sex-plakate-stoppen