Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Ein Mädchen einer deutschen
vierten Grundschulklasse, das
von den Lehrern stets wegen seines
auffallend positiven Verhaltens
gelobt wurde, geriet ...[weiterlesen]
Ein Mädchen einer deutschen
vierten Grundschulklasse, das
von den Lehrern stets wegen seines
auffallend positiven Verhaltens
gelobt wurde, geriet unversehens
mit denselben in größte
Konflikte, weil es nicht am Sexualkundeunterricht
teilnehmen
wollte. Wo die Lehrerin noch
Verständnis zeigte, wurde es von
der Rektorin beschimpft und
mithilfe einer weiteren Lehrerin
gewaltsam ins Klassenzimmer
gezerrt. Den Mitschülern,
die alles mithören und mitansehen
mussten, hat das Angst gemacht.
Da sich das Mädchen
aber wehrte, wurde es schließlich
ins Lehrerzimmer getrieben,
wo es die Sexualkundestunde
absitzen musste.
Der Versuch der Eltern, mit
dem Schulpersonal ins Gespräch
zu kommen, scheiterte an deren
fehlender Bereitschaft, auch die
Position des Kindes bzw. der
Eltern zu respektieren.
Da dem Schulamt die Stunde
im Lehrerzimmer sowie eine
weitere Sexualkundestunde als
Fehlstunden gemeldet wurden,
kam die Maschinerie der Behörden
in Gang: Bußgeldbescheid
→ Zahlungsverweigerung seitens
der Eltern → Anklage vor
Gericht → Besuch vom Gerichtsvollzieher
→ Pfändungsund
Zahlungsverweigerung →
schriftliche Weigerung eines
Schuldeingeständnisses gegenüber
dem Gericht → Umdeutung
des Schreibens in eine
Rechtsbeschwerde → der Fall
geht ans Oberlandesgericht, wo
sich die Eltern nicht mehr
selbst verteidigen dürfen, sondern
einen Rechtsanwalt beauftragen
müssen.
Zurzeit liegt eine weitere, letztmalige
Zahlungsaufforderung
vom Oberlandesgericht vor.
Bei Nichtzahlung wird die
Vollstreckung fortgesetzt. Aus
bekannt gewordenen Fällen
weiß man, dass dies bei Nichtzahlung
bis zur Inhaftierung
der Eltern führen kann.
von
Zeuge
Quellen/Links: Zeugenbericht
Die Diktatur der Sexualerziehung
Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
Sendungstext
herunterladen
21.05.2013 | www.kla.tv/966
Ein Mädchen einer deutschen vierten Grundschulklasse, das von den Lehrern stets wegen seines auffallend positiven Verhaltens gelobt wurde, geriet unversehens mit denselben in größte Konflikte, weil es nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen wollte. Wo die Lehrerin noch Verständnis zeigte, wurde es von der Rektorin beschimpft und mithilfe einer weiteren Lehrerin gewaltsam ins Klassenzimmer gezerrt. Den Mitschülern, die alles mithören und mitansehen mussten, hat das Angst gemacht. Da sich das Mädchen aber wehrte, wurde es schließlich ins Lehrerzimmer getrieben, wo es die Sexualkundestunde absitzen musste. Der Versuch der Eltern, mit dem Schulpersonal ins Gespräch zu kommen, scheiterte an deren fehlender Bereitschaft, auch die Position des Kindes bzw. der Eltern zu respektieren. Da dem Schulamt die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang: Bußgeldbescheid → Zahlungsverweigerung seitens der Eltern → Anklage vor Gericht → Besuch vom Gerichtsvollzieher → Pfändungsund Zahlungsverweigerung → schriftliche Weigerung eines Schuldeingeständnisses gegenüber dem Gericht → Umdeutung des Schreibens in eine Rechtsbeschwerde → der Fall geht ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selbst verteidigen dürfen, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Zurzeit liegt eine weitere, letztmalige Zahlungsaufforderung vom Oberlandesgericht vor. Bei Nichtzahlung wird die Vollstreckung fortgesetzt. Aus bekannt gewordenen Fällen weiß man, dass dies bei Nichtzahlung bis zur Inhaftierung der Eltern führen kann.
von Zeuge