Ein Mädchen einer deutschen vierten Grundschulklasse, das von den Lehrern stets wegen seines auffallend positiven Verhaltens gelobt wurde, geriet unversehens mit denselben in größte Konflikte, weil es nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen wollte. Wo die Lehrerin noch Verständnis zeigte, wurde es von der Rektorin beschimpft und mithilfe einer weiteren Lehrerin gewaltsam ins Klassenzimmer gezerrt. Den Mitschülern, die alles mithören und mitansehen mussten, hat das Angst gemacht. Da sich das Mädchen aber wehrte, wurde es schließlich ins Lehrerzimmer getrieben, wo es die Sexualkundestunde absitzen musste. Der Versuch der Eltern, mit dem Schulpersonal ins Gespräch zu kommen, scheiterte an deren fehlender Bereitschaft, auch die Position des Kindes bzw. der Eltern zu respektieren. Da dem Schulamt die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang: Bußgeldbescheid → Zahlungsverweigerung seitens der Eltern → Anklage vor Gericht → Besuch vom Gerichtsvollzieher → Pfändungsund Zahlungsverweigerung → schriftliche Weigerung eines Schuldeingeständnisses gegenüber dem Gericht → Umdeutung des Schreibens in eine Rechtsbeschwerde → der Fall geht ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selbst verteidigen dürfen, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Zurzeit liegt eine weitere, letztmalige Zahlungsaufforderung vom Oberlandesgericht vor. Bei Nichtzahlung wird die Vollstreckung fortgesetzt. Aus bekannt gewordenen Fällen weiß man, dass dies bei Nichtzahlung bis zur Inhaftierung der Eltern führen kann.
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