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Dr. W. Scheel: Zulassungsentzug wegen Engagement für freien Impfentscheid?
Dem beliebten deutschen Kinderarzt Dr. Scheel soll die kassenärztliche Zulassung entzogen werden, nur weil Arztkollegen mit seinen ganzheitlichen Behandlungsmethoden und seinem Einstehen für einen freien Impfentscheid nicht klarkommen. Doch wäre dieser Entzug der ärztlichen Gewissens- und Therapiefreiheit überhaupt rechtens? Und wo bliebe die freie Arztwahl für Dr. Scheels Patienten?[weiterlesen]
Der beliebte deutsche Kinderarzt, Dr. Wolfgang Scheel, ist seit etwa 50 Jahren ärztlich tätig, unter anderem als Chefarzt, und nun seit 38 Jahren als niedergelassener Kassenarzt. Im Februar 2020 sollte Dr. Scheel die kassenärztliche Zulassung entzogen werden. Der Grund waren nicht etwa Reklamationen vonseiten seiner Patienten. Nein, diese sind mit ihrem Arzt bestens zufrieden, denn sie schätzen seine ganzheitlichen Behandlungsmethoden. Folglich läuft seine Praxis sehr gut. Hilfesuchende aus Nah und Fern fühlen
sich verstanden und finden Auswege aus oftmals jahrelangem Leiden.
Kinder erfahren respektvolle Annahme und Einfühlungsvermögen, sodass sie sich entspannt öffnen
können für die notwendigen Untersuchungen. Doch warum soll ihm die kassenärztliche
Zulassung entzogen werden?
Es sind Ärztekollegen, denen seine ganzheitlichen Behandlungsmethoden ein Dorn im Auge sind. Und noch eines erregt im Kreis der Arztkollegen Anstoß: Dr. Scheel unterstützt den freien Impfentscheid und hilft ratsuchenden Eltern durch Impfberatungsgespräche. Er selber impft nicht.
Im Frühjahr 2020 organisierten sich daraufhin Hunderte seiner Patienten in den sozialen Medien
und starteten eine Petition für Dr. Scheel, die durch über 8.800 Unterschriften unterstützt wurde.
Am Tag seiner Vorladung demonstrierten bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart viele seiner Patienten für ihn. So wendete sich das Blatt:
Die kassenärztliche Zulassung wurde ihm nicht entzogen. Zumindest vorläufig nicht. Denn die Sache
ist nicht ausgestanden. Der Entzug der kassenärztlichen Zulassung lastet wegen eines eingelegten Widerspruchs immer noch wie ein Damoklesschwert auf ihm.
Am Mittwoch, dem 21. Oktober 2020, muss Dr. Scheel erneut vor der Kassenärztlichen Vereinigung in
Stuttgart erscheinen. Auch diesmal findet zu seiner Unterstützung eine Demo statt:
Dabei geht es nicht um Impfen oder Nichtimpfen, sondern darum, dass niemandem, auch keinem Arzt, gegen sein Gewissen und seine Überzeugung ein Impfzwang auferlegt werden darf. Ja, es geht um mehr: Sollte Dr. Scheel aufgrund seiner ganzheitlichen Behandlungsmethoden die Zulassung verlieren, stellt dies de facto für die Patienten den Entzug der freien Arztwahl und für Dr. Scheel den Entzug der ärztlichen Gewissens- und Therapiefreiheit dar. Diese ist jedoch durch das Genfer Gelöbnis gesichert, das in die Berufsordnung der deutschen Ärzteschaft übernommen wurde. Dort heißt es unter anderem:
„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. […] Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben […]“
Sollte die kassenärztliche Vereinigung Dr. Scheel die Zulassung entziehen, kann dies somit als medizinische Gleichschaltung bezeichnet werden! - Auf der Website seiner Praxis schreibt Dr. Scheel:
Termin beim Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung KV […]
Am 13. 10. hat der Berufungsausschuss den Termin vom 21. 10. kurzfristig abgesagt und unbestimmt auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. [...]
DIE GEPLANTE DEMONSTRATION FINDET DENNOCH STATT!
21. 10. 2020 - 15.00Uhr - 70567 Stuttgart, Albstadtweg 11
ACHTUNG! Die Nutzung der Petition ist wieder und weiter möglich! (inzwischen ca. 16.400 Unterschriften)
Sendungstext
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19.10.2020 | www.kla.tv/17400
Der beliebte deutsche Kinderarzt, Dr. Wolfgang Scheel, ist seit etwa 50 Jahren ärztlich tätig, unter anderem als Chefarzt, und nun seit 38 Jahren als niedergelassener Kassenarzt. Im Februar 2020 sollte Dr. Scheel die kassenärztliche Zulassung entzogen werden. Der Grund waren nicht etwa Reklamationen vonseiten seiner Patienten. Nein, diese sind mit ihrem Arzt bestens zufrieden, denn sie schätzen seine ganzheitlichen Behandlungsmethoden. Folglich läuft seine Praxis sehr gut. Hilfesuchende aus Nah und Fern fühlen sich verstanden und finden Auswege aus oftmals jahrelangem Leiden. Kinder erfahren respektvolle Annahme und Einfühlungsvermögen, sodass sie sich entspannt öffnen können für die notwendigen Untersuchungen. Doch warum soll ihm die kassenärztliche Zulassung entzogen werden? Es sind Ärztekollegen, denen seine ganzheitlichen Behandlungsmethoden ein Dorn im Auge sind. Und noch eines erregt im Kreis der Arztkollegen Anstoß: Dr. Scheel unterstützt den freien Impfentscheid und hilft ratsuchenden Eltern durch Impfberatungsgespräche. Er selber impft nicht. Im Frühjahr 2020 organisierten sich daraufhin Hunderte seiner Patienten in den sozialen Medien und starteten eine Petition für Dr. Scheel, die durch über 8.800 Unterschriften unterstützt wurde. Am Tag seiner Vorladung demonstrierten bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart viele seiner Patienten für ihn. So wendete sich das Blatt: Die kassenärztliche Zulassung wurde ihm nicht entzogen. Zumindest vorläufig nicht. Denn die Sache ist nicht ausgestanden. Der Entzug der kassenärztlichen Zulassung lastet wegen eines eingelegten Widerspruchs immer noch wie ein Damoklesschwert auf ihm. Am Mittwoch, dem 21. Oktober 2020, muss Dr. Scheel erneut vor der Kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart erscheinen. Auch diesmal findet zu seiner Unterstützung eine Demo statt: Dabei geht es nicht um Impfen oder Nichtimpfen, sondern darum, dass niemandem, auch keinem Arzt, gegen sein Gewissen und seine Überzeugung ein Impfzwang auferlegt werden darf. Ja, es geht um mehr: Sollte Dr. Scheel aufgrund seiner ganzheitlichen Behandlungsmethoden die Zulassung verlieren, stellt dies de facto für die Patienten den Entzug der freien Arztwahl und für Dr. Scheel den Entzug der ärztlichen Gewissens- und Therapiefreiheit dar. Diese ist jedoch durch das Genfer Gelöbnis gesichert, das in die Berufsordnung der deutschen Ärzteschaft übernommen wurde. Dort heißt es unter anderem: „Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. […] Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben […]“ Sollte die kassenärztliche Vereinigung Dr. Scheel die Zulassung entziehen, kann dies somit als medizinische Gleichschaltung bezeichnet werden! - Auf der Website seiner Praxis schreibt Dr. Scheel: Termin beim Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung KV […] Am 13. 10. hat der Berufungsausschuss den Termin vom 21. 10. kurzfristig abgesagt und unbestimmt auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. [...] DIE GEPLANTE DEMONSTRATION FINDET DENNOCH STATT! 21. 10. 2020 - 15.00Uhr - 70567 Stuttgart, Albstadtweg 11 ACHTUNG! Die Nutzung der Petition ist wieder und weiter möglich! (inzwischen ca. 16.400 Unterschriften)
von be./hm.
Genfer Gelöbnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes
Praxis Dr. Scheel: http://www.dr-scheel.de/scheel-aktuelles.html
Petition für Dr. Scheel: https://www.openpetition.de/petition/online/jetzt-erst-recht-wir-kaempfen-fuer-dr-med-wolfgang-scheel-und-unsere-freie-arztwahl