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Zwangsisolierung bzw. Entzug kleiner Kinder bei Coronaverdacht
In mehreren Bundesländern forderten Gesundheitsämter unter Strafandrohung Eltern dazu auf, infektionsverdächtige Kinder zwangszuisolieren. Ist das die Hinführung zu weitaus krasseren Grundrechtseinschränkungen, die die Menschen künftig auch noch schlucken sollen?[weiterlesen]
In mehreren Bundesländern forderten Gesundheitsämter Eltern unlängst dazu auf, infektionsverdächtige Kinder – teilweise erst 3 Jahre alt – in häuslicher Quarantäne abzusondern. Dies bedeute, so wörtlich:
„[…] dass Ihr Kind in der Wohnung, beziehungsweise dem Haushalt, möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung zu allen im Haushalt lebenden Personen einhalten soll, indem Sie und Ihr Kind sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere Ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen.“
Bei Zuwiderhandlung könne ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro, bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Außerdem erfolge gegebenenfalls die Zwangsabsonderung des Kindes in einer geeigneten, geschlossenen Einrichtung.
Gedeckt wird dies durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Jens Spahn.
Eltern und Kinderschützer sind geschockt! Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilger, zeigt sich alarmiert:
„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.“
Die völlige Unangemessenheit in der Wahl der Mittel lässt den Eindruck entstehen, dass im Namen der Krankheitsverhütung die Gewöhnung an eine massive Einschränkung unserer Grundrechte, hier insbesondere zulasten der Kinder, vorangetrieben wird.
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26.11.2020 | www.kla.tv/17621
In mehreren Bundesländern forderten Gesundheitsämter Eltern unlängst dazu auf, infektionsverdächtige Kinder – teilweise erst 3 Jahre alt – in häuslicher Quarantäne abzusondern. Dies bedeute, so wörtlich: „[…] dass Ihr Kind in der Wohnung, beziehungsweise dem Haushalt, möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung zu allen im Haushalt lebenden Personen einhalten soll, indem Sie und Ihr Kind sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere Ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen.“ Bei Zuwiderhandlung könne ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro, bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Außerdem erfolge gegebenenfalls die Zwangsabsonderung des Kindes in einer geeigneten, geschlossenen Einrichtung. Gedeckt wird dies durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Jens Spahn. Eltern und Kinderschützer sind geschockt! Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilger, zeigt sich alarmiert: „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.“ Die völlige Unangemessenheit in der Wahl der Mittel lässt den Eindruck entstehen, dass im Namen der Krankheitsverhütung die Gewöhnung an eine massive Einschränkung unserer Grundrechte, hier insbesondere zulasten der Kinder, vorangetrieben wird.
von sts. / hm.
Corona-Strafen https://www.bussgeldkatalog.org/
Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte: https://www.dksb.de/de/artikel/detail/pm-angeordnete-isolierung-von-kindern-mit-corona-verdacht-verletzt-kinderrechte/
https://www.patriotpetition.org/2020/08/20/zwangsisolierung-und-entzug-kleiner-kinder-bei-coronaverdacht-jetzt-reichts/