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Erschütternder Report über Abtreibungsmethodenwww.kla.tv/2216
01.02.2014
Guten Abend, verehrte Zuschauer, wir begrüssen Sie recht herzlich zu unserem heutigen MedienKommentar anlässlich der bevorstehenden Volksabstimmung am 9. Februar 2014 zum Thema „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Unter dem Titel „Ich bin nur eine Henkerin“ veröffentlichte die Schweizer Wochenzeitung „Die Weltwoche“ am 23. Januar 2014 einen erschütternden Report, und zwar aus der Sicht einer Gynäkologin, die Abtreibungen durchführt. Was dort auf zwei Seiten berichtet wird, ist nichts für zarte Gemüter. Doch erachten wir es für wichtig, sich gerade vor der Abstimmung über die Abtreibungsfinanzierung mit diesen Fakten zu befassen. Während des zweistündigen Gesprächs fragte die Gynäkologin, die selber Mutter von drei Kindern ist, mehrmals den Journalisten: „Muss man das dem Leser wirklich zumuten?“ Für sie ist es nach vielen Jahren immer noch aufwühlend, Menschen, die über Leben und Tod eines ungeborenen Kindes entscheiden, zu begleiten und dieses Kind im Mutterleib zu töten und zu entfernen.
Sie beschreibt im Interview die zweithäufigste Abtreibungsmethode. Es handelt sich dabei um das operative Absaugen, bei der die Ärztin mit einem Rohr in die Gebärmutter eindringt und die Fruchtblase öffnet, um zuerst das Fruchtwasser und das Blut und dann das Gewebe abzusaugen. „Es kommt zu einem kurzen Stau, plötzlich zerreisst der unfertige Körper des Kindes, und das Gewebe schnellt das Rohr hinunter. Dies erzeugt ein furchtbares Sauggeräusch“ erklärt die Gynäkologin. „Es tönt, wie wenn ein Kind kräftig an einem Trinkröhrchen saugt, obschon das Glas bereits leer ist. Das ist gruselig.“ Fünf bis zehn Minuten dauert die Operation, dann wirft die Ärztin einen Blick auf das Sieb mit dem Absaugmaterial- einem toten, zerstückelten Embryo. Wenn alle Gewebeteile vorhanden sind, ist der Eingriff beendet. Auch die drastischste Form von Schwangerschaftsabbrüchen kommt im Report zur Sprache. Es sind Abbrüche, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und laut Gesetz der Fristenlösung nur erlaubt sind, wenn medizinische Gründe vorliegen. Das kann zum Beispiel eine Behinderung des ungeborenen Kindes sein oder die gesundheitliche Bedrohung der Mutter, die mittels eines Gutachtens festgestellt wurde. Es handelt sich dabei oft um psychische Beschwerden. Zum Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche sagt die Gynäkologin: „Das ist unglaublich schlimm: für die Abtreibende natürlich, aber auch für das Personal.“ Wenn der Fötus schon zu gross ist für das Absaugen, wird eine Geburt künstlich eingeleitet. Manchmal kommt das unerwünschte Kind lebend zur Welt. Dann wird es meist in einen Weidenkorb gelegt, mit einem Tuch abgedeckt und zum Sterben weggestellt. Es kann noch länger als eine Stunde leben. Schmerzmittel verhindern dann, dass das Kind zu sehr leidet. Laut Statistik finden von den jährlich rund 10,000 Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz 500 nach der zwölften Schwangerschaftswoche statt. Die grosse Frage in der Abtreibungsdebatte lautet immer wieder: Ab wann ist ein Mensch eigentlich ein Mensch? Der Gesetzgeber zieht die Grenze eines straffreien Abbruchs bei der zwölften Schwangerschaftswoche. Dies ist eine willkürliche Grenze, die vermutlich daher rührt, dass bis dahin die Absaugmethode sicher durchgeführt werden kann. Dazu die Gynäkologin: „Für mich ist das Kind schon nach dem Schwangerschaftstest ein Individuum.“
Zum Schluss des Interviews sagt sie: Obschon es ihr manchmal schwerfalle, sei für sie als Ärztin immer klar, dass es nicht an uns liege, über Entscheidungen anderer zu urteilen. Dem ist so und so darf es auch nicht sein, dass Menschen eine Entscheidung mittragen müssen, die sie mit ihrem Gewissen nicht verantworten können. Meine Damen und Herren, muss deshalb nicht auch die Haltung all derjenigen akzeptiert werden, die eine Abtreibung nicht mitfinanzieren wollen? Wir empfehlen den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deshalb, die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ anzunehmen und bitten Sie, auch diese Sendung weiter zu empfehlen.
von
mb
Quellen/Links: Zeitschrift: Weltwoche Nr. 4.14 vom 23.Jan. 2014
Erschütternder Report über Abtreibungsmethoden
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01.02.2014
Guten Abend, verehrte Zuschauer, wir begrüssen Sie recht herzlich zu unserem heutigen MedienKommentar anlässlich der bevorstehenden Volksabstimmung am 9. Februar 2014 zum Thema „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Unter dem Titel „Ich bin nur eine Henkerin“ veröffentlichte die Schweizer Wochenzeitung „Die Weltwoche“ am 23. Januar 2014 einen erschütternden Report, und zwar aus der Sicht einer Gynäkologin, die Abtreibungen durchführt. Was dort auf zwei Seiten berichtet wird, ist nichts für zarte Gemüter. Doch erachten wir es für wichtig, sich gerade vor der Abstimmung über die Abtreibungsfinanzierung mit diesen Fakten zu befassen. Während des zweistündigen Gesprächs fragte die Gynäkologin, die selber Mutter von drei Kindern ist, mehrmals den Journalisten: „Muss man das dem Leser wirklich zumuten?“ Für sie ist es nach vielen Jahren immer noch aufwühlend, Menschen, die über Leben und Tod eines ungeborenen Kindes entscheiden, zu begleiten und dieses Kind im Mutterleib zu töten und zu entfernen. Sie beschreibt im Interview die zweithäufigste Abtreibungsmethode. Es handelt sich dabei um das operative Absaugen, bei der die Ärztin mit einem Rohr in die Gebärmutter eindringt und die Fruchtblase öffnet, um zuerst das Fruchtwasser und das Blut und dann das Gewebe abzusaugen. „Es kommt zu einem kurzen Stau, plötzlich zerreisst der unfertige Körper des Kindes, und das Gewebe schnellt das Rohr hinunter. Dies erzeugt ein furchtbares Sauggeräusch“ erklärt die Gynäkologin. „Es tönt, wie wenn ein Kind kräftig an einem Trinkröhrchen saugt, obschon das Glas bereits leer ist. Das ist gruselig.“ Fünf bis zehn Minuten dauert die Operation, dann wirft die Ärztin einen Blick auf das Sieb mit dem Absaugmaterial- einem toten, zerstückelten Embryo. Wenn alle Gewebeteile vorhanden sind, ist der Eingriff beendet. Auch die drastischste Form von Schwangerschaftsabbrüchen kommt im Report zur Sprache. Es sind Abbrüche, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und laut Gesetz der Fristenlösung nur erlaubt sind, wenn medizinische Gründe vorliegen. Das kann zum Beispiel eine Behinderung des ungeborenen Kindes sein oder die gesundheitliche Bedrohung der Mutter, die mittels eines Gutachtens festgestellt wurde. Es handelt sich dabei oft um psychische Beschwerden. Zum Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche sagt die Gynäkologin: „Das ist unglaublich schlimm: für die Abtreibende natürlich, aber auch für das Personal.“ Wenn der Fötus schon zu gross ist für das Absaugen, wird eine Geburt künstlich eingeleitet. Manchmal kommt das unerwünschte Kind lebend zur Welt. Dann wird es meist in einen Weidenkorb gelegt, mit einem Tuch abgedeckt und zum Sterben weggestellt. Es kann noch länger als eine Stunde leben. Schmerzmittel verhindern dann, dass das Kind zu sehr leidet. Laut Statistik finden von den jährlich rund 10,000 Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz 500 nach der zwölften Schwangerschaftswoche statt. Die grosse Frage in der Abtreibungsdebatte lautet immer wieder: Ab wann ist ein Mensch eigentlich ein Mensch? Der Gesetzgeber zieht die Grenze eines straffreien Abbruchs bei der zwölften Schwangerschaftswoche. Dies ist eine willkürliche Grenze, die vermutlich daher rührt, dass bis dahin die Absaugmethode sicher durchgeführt werden kann. Dazu die Gynäkologin: „Für mich ist das Kind schon nach dem Schwangerschaftstest ein Individuum.“ Zum Schluss des Interviews sagt sie: Obschon es ihr manchmal schwerfalle, sei für sie als Ärztin immer klar, dass es nicht an uns liege, über Entscheidungen anderer zu urteilen. Dem ist so und so darf es auch nicht sein, dass Menschen eine Entscheidung mittragen müssen, die sie mit ihrem Gewissen nicht verantworten können. Meine Damen und Herren, muss deshalb nicht auch die Haltung all derjenigen akzeptiert werden, die eine Abtreibung nicht mitfinanzieren wollen? Wir empfehlen den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deshalb, die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ anzunehmen und bitten Sie, auch diese Sendung weiter zu empfehlen.
von mb