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Erfolg für Lebensschützer: USA-Bundesstaaten erschweren Abtreibungenwww.kla.tv/3432
21.06.2014
Der unermüdliche Kampf der Lebensrechtsorganisationen in den USA trägt seine Früchte. Seit Mai 2013 geriet das Abtreibungsrecht „Roe versus Wade“ von 1973 immer mehr unter Druck. Heute weichen dieses Recht nunmehr 40 Anti-Abtreibungsgesetze in 29 Bundesstaaten auf. Die Staaten erschweren z.B. die Abtreibungen durch zusätzliche Forderungen oder verkürzen die Abtreibungsfristen, um die werdenden Mütter zur Aufgabe ihres Vorhabens zur Kindstötung zu bewegen. Hier einige Beispiele (Stand Mai 2013):
In Louisiana müssen schwangere Frauen Ultraschallaufnahmen ihrer Kinder ansehen und werden über Schmerzempfindungen des Fötus aufgeklärt.
Die Regierung von North Dakota verbietet Abtreibungen nach der sechsten Woche.
Im Bundesstaat Delaware werden keine chirurgischen Abtreibungen mehr angeboten.
In Virginia müssen Abtreibungskliniken dieselben Standards wie öffentliche Krankenhäuser erfüllen. Das zwingt viele der mehr als 20 Abtreibungskliniken zur Schließung. Der Bundesstaat Arkansas erschwert Abtreibungen nach der 12. Woche massiv. Bei hörbaren Herztönen im Zuge von obligatorischen Ultraschalluntersuchungen wird eine Abtreibung verweigert. Trotz einiger Rückschläge sind die Abtreibungsgegner in den USA auf dem Vormarsch und konnten insgesamt eine deutliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder erreichen. Dranbleiben lohnt sich!
Zitat:
„Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen,
dass ihnen jede Lösung recht ist.“
Wolfram Weidner, deutscher Journalist
von
kgr.
Quellen/Links: Zeitschrift „Junge Freiheit“
Nr. 21/13 vom 17.5.2013
„Kampf gegen Kindstötung“, S. 12
Erfolg für Lebensschützer: USA-Bundesstaaten erschweren Abtreibungen
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21.06.2014
Der unermüdliche Kampf der Lebensrechtsorganisationen in den USA trägt seine Früchte. Seit Mai 2013 geriet das Abtreibungsrecht „Roe versus Wade“ von 1973 immer mehr unter Druck. Heute weichen dieses Recht nunmehr 40 Anti-Abtreibungsgesetze in 29 Bundesstaaten auf. Die Staaten erschweren z.B. die Abtreibungen durch zusätzliche Forderungen oder verkürzen die Abtreibungsfristen, um die werdenden Mütter zur Aufgabe ihres Vorhabens zur Kindstötung zu bewegen. Hier einige Beispiele (Stand Mai 2013): In Louisiana müssen schwangere Frauen Ultraschallaufnahmen ihrer Kinder ansehen und werden über Schmerzempfindungen des Fötus aufgeklärt. Die Regierung von North Dakota verbietet Abtreibungen nach der sechsten Woche. Im Bundesstaat Delaware werden keine chirurgischen Abtreibungen mehr angeboten. In Virginia müssen Abtreibungskliniken dieselben Standards wie öffentliche Krankenhäuser erfüllen. Das zwingt viele der mehr als 20 Abtreibungskliniken zur Schließung. Der Bundesstaat Arkansas erschwert Abtreibungen nach der 12. Woche massiv. Bei hörbaren Herztönen im Zuge von obligatorischen Ultraschalluntersuchungen wird eine Abtreibung verweigert. Trotz einiger Rückschläge sind die Abtreibungsgegner in den USA auf dem Vormarsch und konnten insgesamt eine deutliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder erreichen. Dranbleiben lohnt sich! Zitat: „Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.“ Wolfram Weidner, deutscher Journalist
von kgr.