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Achtung Urlauber: Kann man zum Organspender wider Willen werden?
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, weshalb viele Staaten Gesetze erlassen haben, die die Organspende erleichtern. Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Doch leider kennen sich die wenigsten mit diesen Regeln aus. Und da Sommerzeit auch für viele Urlaubszeit bedeutet...[weiterlesen]
Achtung Urlaub: Kann man zum Organspender wider Willen werden?www.kla.tv/6527
17.08.2015
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, weshalb viele Staaten Gesetze erlassen haben, die die Organspende erleichtern. Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Doch leider kennen sich die wenigsten mit diesen Regeln aus. Und da Sommerzeit auch für viele Urlaubszeit bedeutet, in der der ein oder andere auch von Ihnen sicherlich ins Ausland fährt, möchten wir Sie in der heutigen Sendung über einige dieser Regeln informieren, damit Sie nicht wider Willens doch zum Organspender werden.
In Europa gibt es verschiedene Regelungen:
- die erweiterte Zustimmungsregelung
- die Widerspruchsregelung
- Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen
- und die Notstandsregelung
Schauen wir uns diese Reglungen etwas genauer an:
Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Diese gilt in den Ländern Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei.
Automatisch zum Organspender wird man bei der Widerspruchsregelung, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern gilt diese Form der Widerspruchsregelung.
Die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland. Hinterbliebene können gegen die Organentnahme stimmen.
Die Notstandsregelung gilt nur in Bulgarien: die Organentnahme ist hier „im Notstand“ immer zulässig. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen!
Egal wohin man in den Urlaub fährt: Wer seine Organe auf keinen Fall spenden möchte, sollte daher auf einem Organspendeausweis ein „Nein“ vermerken und diesen immer bei sich tragen. Auf der Website HELP.GV.AT, deren Link Sie im Bildschirm eingeblendet sehen, können Sie sich gern bei Interesse einen solchen Organsspendeausweis herunterladen.
Auf unserer Kla.tv Website können Sie sich zudem auch sehr gern noch weiter über das Thema Organsspende informieren. Hierfür empfehlen wir Ihnen besonders die Serie
„Zur Organsspende“, welche Sie unter dem Button Sendereihen > Themenblöcke finden. Weitere Sendungen finden Sie zu diesem Thema, indem Sie einfach unter SUCHEN den Begriff Organsspende angeben und die aufgelisteten Sendungen anklicken.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen informativen Abend und noch eine schöne Sommerzeit.
17.08.2015
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, weshalb viele Staaten Gesetze erlassen haben, die die Organspende erleichtern. Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Doch leider kennen sich die wenigsten mit diesen Regeln aus. Und da Sommerzeit auch für viele Urlaubszeit bedeutet, in der der ein oder andere auch von Ihnen sicherlich ins Ausland fährt, möchten wir Sie in der heutigen Sendung über einige dieser Regeln informieren, damit Sie nicht wider Willens doch zum Organspender werden. In Europa gibt es verschiedene Regelungen: - die erweiterte Zustimmungsregelung - die Widerspruchsregelung - Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen - und die Notstandsregelung Schauen wir uns diese Reglungen etwas genauer an: Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Diese gilt in den Ländern Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei. Automatisch zum Organspender wird man bei der Widerspruchsregelung, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern gilt diese Form der Widerspruchsregelung. Die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland. Hinterbliebene können gegen die Organentnahme stimmen. Die Notstandsregelung gilt nur in Bulgarien: die Organentnahme ist hier „im Notstand“ immer zulässig. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen! Egal wohin man in den Urlaub fährt: Wer seine Organe auf keinen Fall spenden möchte, sollte daher auf einem Organspendeausweis ein „Nein“ vermerken und diesen immer bei sich tragen. Auf der Website HELP.GV.AT, deren Link Sie im Bildschirm eingeblendet sehen, können Sie sich gern bei Interesse einen solchen Organsspendeausweis herunterladen. Auf unserer Kla.tv Website können Sie sich zudem auch sehr gern noch weiter über das Thema Organsspende informieren. Hierfür empfehlen wir Ihnen besonders die Serie „Zur Organsspende“, welche Sie unter dem Button Sendereihen > Themenblöcke finden. Weitere Sendungen finden Sie zu diesem Thema, indem Sie einfach unter SUCHEN den Begriff Organsspende angeben und die aufgelisteten Sendungen anklicken. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen informativen Abend und noch eine schöne Sommerzeit.
von ch
http://www.organspendeausweis.org
http://www.swisstransplant.org
http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k508/Seite.2510008.html