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Die globalen Trends auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin lassen nichts Gutes erahnen. In Groβbritannien z.B. hat die Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie (HFEA) bereits die gentechnische Manipulation überzähliger Embryonen gut geheissen...[weiterlesen]
Die globalen Trends auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin lassen nichts Gutes erahnen. In Groβbritannien z.B. hat die Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie (HFEA) bereits die gentechnische Manipulation überzähliger Embryonen gut geheiβen.
Dazu kommt, dass die Liste mit den erlaubten Selektionskriterien jedes Jahr um Dutzende von Gendefekten erweitert wird - auch um solche, deren Träger eine gute Lebensqualität hätten. Mit dem revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) würde in der Schweiz ein ethischer und rechtsstaatlicher Dammbruch geschehen. Erstmals würde menschliches Leben im Anfangsstadium bewertbar gemacht und kommerzialisiert. Darum ist die Ablehnung des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht nur eine Sache der Menschenwürde, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wer hat das Recht zu sagen: „Weil du kein ‚Top-Embryo’ bist, darfst du nicht weiterleben?“ Selbst Bundesrat Alain Berset hatte 2014 noch vor den eugenischen Tendenzen dieses Gesetzes gewarnt. Dem Machbarkeitswahn müssen klare ethische und rechtliche Grenzen gesetzt werden. Denn was heute noch als Tabu gilt, wird morgen eine Möglichkeit sein und übermorgen als selbstverständlich propagiert werden. Deshalb NEIN zum revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz am 5. Juni 2016.
22.05.2016
Die globalen Trends auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin lassen nichts Gutes erahnen. In Groβbritannien z.B. hat die Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie (HFEA) bereits die gentechnische Manipulation überzähliger Embryonen gut geheiβen. Dazu kommt, dass die Liste mit den erlaubten Selektionskriterien jedes Jahr um Dutzende von Gendefekten erweitert wird - auch um solche, deren Träger eine gute Lebensqualität hätten. Mit dem revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) würde in der Schweiz ein ethischer und rechtsstaatlicher Dammbruch geschehen. Erstmals würde menschliches Leben im Anfangsstadium bewertbar gemacht und kommerzialisiert. Darum ist die Ablehnung des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht nur eine Sache der Menschenwürde, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wer hat das Recht zu sagen: „Weil du kein ‚Top-Embryo’ bist, darfst du nicht weiterleben?“ Selbst Bundesrat Alain Berset hatte 2014 noch vor den eugenischen Tendenzen dieses Gesetzes gewarnt. Dem Machbarkeitswahn müssen klare ethische und rechtliche Grenzen gesetzt werden. Denn was heute noch als Tabu gilt, wird morgen eine Möglichkeit sein und übermorgen als selbstverständlich propagiert werden. Deshalb NEIN zum revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz am 5. Juni 2016.
von rs.