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Der Sänger Xavier Naidoo, der in seinen Liedern kritische Inhalte zum Ausdruck bringt, ist mittlerweile einer der politisch und medial am meisten verfolgten Künstler Deutschlands. Er wird immer wieder mit völlig haltlosen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfen angeschwärzt. Nun hat sich Xavier Naidoo aber im Juli 2018 vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich gegen die Antisemitismusvorwürfe der „Amadeu Antonio Stiftung“ durchgesetzt. Das Landgericht hat ein unabhängiges Urteil gesprochen und die Todschlagkeule „Rassismus und Antisemitismus“ hat nicht funktioniert.[weiterlesen]
Xavier Naidoo ist einer der erfolgreichsten und bekanntesten Sänger Deutschlands. Mittlerweile ist der Sänger, der in seinen Songtexten gesellschaftspolitisch kritische Inhalte zum Ausdruck bringt, auch einer der politisch und medial am meist verfolgtesten Künstler Deutschlands. So wurde er immer wieder von verschiedensten Seiten mit völlig haltlosen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfen überzogen, wie Klagemauer.TV in den eingeblendeten Sendungen berichtete.
Nun hat sich Xavier Naidoo am 17.Juli 2018 vor dem Landgericht Regensburg juristisch erfolgreich gegen die Antisemitismusvorwürfe der „Amadeu Antonio Stiftung“ durchgesetzt. Eine Referentin der Stiftung hatte Naidoo im Juli vergangenen Jahres bei einem öffentlichen Vortrag als „Antisemit“ bezeichnet und wörtlich ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar." Daraufhin erwirkte Naidoo eine einstweilige Verfügung, die von der Beklagten aber nicht akzeptiert wurde, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Die Referentin behauptete demnach vor Gericht, in dem Lied „Marionetten“ nähre Naidoo die Verschwörungstheorie, dass eine kleine Gruppe von Menschen hinter allem stecke – was sie als ein antisemitisches Klischee bezeichnete. Zudem würde er in seinen Songtexten „antisemitische Codes und Chiffren“ verwenden. Textpassagen, in denen er unter Anspielung auf die Rothschild-Bank von „Baron Totschild“ und von „Schmocks“ singt, seien Chiffren, die sich als Stellvertreterbegriffe für Antisemitismus verstehen ließen. Das Gericht sah das jedoch anders: Die Aussage, dass Xavier Naidoo ein Antisemit sei, darf sie nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Haft, nicht mehr wiederholen. Der Begriff „Antisemit“ ist in Deutschland sehr negativ besetzt und stelle „einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ dar. „Die Gründe für diese Bezeichnung haben das Gericht nicht überzeugt“, so der Landgerichtssprecher.
Verschiedene Politiker, unter anderem aus den Reihen der CDU und CSU, forderten die Bundesregierung bereits auf, ihre finanzielle Förderung für die Stiftung einzustellen. Hier lohnt es sich, die „Amadeu Antonio Stiftung“ genauer unter die Lupe zu nehmen: Die Stiftung wurde 1998 von einer ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gegründet. Finanziell gefördert wird sie unter anderem vom Bundesjustiz- und Familienministerium als auch von der US-amerikanischen Ford Foundation. Als ausdrückliches Ziel gibt die „Amadeu Antonio Stiftung” an, die „Zivilgesellschaft stärken“ zu wollen, um einer angeblich „rechtsextremen Alltagskultur“ entgegen zu treten. Dafür hat sie sich deutschlandweit vernetzt und unterstützt zahlreiche linke Initiativen und Projekte. Entgegen dem offiziellen Ziel der Stiftung, gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen, ist die Auseinandersetzung und die Bekämpfung von Deutschfeindlichkeit und antiweißem Rassismus ausdrücklich nicht Teil ihrer Aktivitäten. Im Gegenteil. Sie verteilt zum Beispiel Geld an antideutsche Beratungsstellen und Initiativen. Die Gründerin und Vorsitzende der „Amadeu Antonio Stiftung“ bezeichnet die weiße Bevölkerung Deutschlands sogar offen als Problem, das durch "demographische Ausdünnung und Auflösung" gelöst werden müsse. Ebenso wird es als problematisch betrachtet, dass es in Deutschland zu viele "Bio-Deutsche" gäbe und zwar konkret "weiße Männer, verheiratet, christlich geprägt, mit ein oder zwei Kindern“. So wird jedwede Befürwortung einer staatlichen Förderung oder das Engagement für die klassische Familienform als Element einer "völkischen Gesinnung“ gesehen und bekämpft.
Am Beispiel Xavier Naidoo wird wieder offensichtlich, welch eklatante Doppelmoral seitens der „Antonio Amadeu Stiftung“ herrscht. Die Verwendung Namen jüdischer Großbänker reicht aus, um als Antisemit verunglimpft zu werden. Dagegen wird von denselben Kreisen offen die Auflösung des deutschen Volkes propagiert – was einem Aufruf zum Genozid gleichkommt – und es erfolgt kein Aufschrei. Im Gegenteil, werden solche Organisationen und Personen sogar noch vom deutschen Staat gefördert. Die völlig abwegigen Unterstellungen der „Amadeu Antonio Stiftung“ gegen den Sänger Xavier Naidoo zeigen deutlich, wie unter Zuhilfenahme der Totschlagkeule „Rassismus und Antisemitismus“ der Versuch unternommen wird, politisch konservative und nichtlinke Gegenstimmen zu kriminalisieren. Umso erfreulicher ist das positive Urteil des Landgerichts Regensburg, das in diesem Fall ein unabhängiges Urteil gesprochen hat. Da in vielen Fällen leider die Gerichte zugunsten solcher Stiftungen oder Vereine Urteile fällen, bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung in Deutschland sich daran ein Beispiel nimmt.
Zitat von Sokrates: „Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden.“
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10.08.2018 | www.kla.tv/12841
Xavier Naidoo ist einer der erfolgreichsten und bekanntesten Sänger Deutschlands. Mittlerweile ist der Sänger, der in seinen Songtexten gesellschaftspolitisch kritische Inhalte zum Ausdruck bringt, auch einer der politisch und medial am meist verfolgtesten Künstler Deutschlands. So wurde er immer wieder von verschiedensten Seiten mit völlig haltlosen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfen überzogen, wie Klagemauer.TV in den eingeblendeten Sendungen berichtete. Nun hat sich Xavier Naidoo am 17.Juli 2018 vor dem Landgericht Regensburg juristisch erfolgreich gegen die Antisemitismusvorwürfe der „Amadeu Antonio Stiftung“ durchgesetzt. Eine Referentin der Stiftung hatte Naidoo im Juli vergangenen Jahres bei einem öffentlichen Vortrag als „Antisemit“ bezeichnet und wörtlich ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar." Daraufhin erwirkte Naidoo eine einstweilige Verfügung, die von der Beklagten aber nicht akzeptiert wurde, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Die Referentin behauptete demnach vor Gericht, in dem Lied „Marionetten“ nähre Naidoo die Verschwörungstheorie, dass eine kleine Gruppe von Menschen hinter allem stecke – was sie als ein antisemitisches Klischee bezeichnete. Zudem würde er in seinen Songtexten „antisemitische Codes und Chiffren“ verwenden. Textpassagen, in denen er unter Anspielung auf die Rothschild-Bank von „Baron Totschild“ und von „Schmocks“ singt, seien Chiffren, die sich als Stellvertreterbegriffe für Antisemitismus verstehen ließen. Das Gericht sah das jedoch anders: Die Aussage, dass Xavier Naidoo ein Antisemit sei, darf sie nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Haft, nicht mehr wiederholen. Der Begriff „Antisemit“ ist in Deutschland sehr negativ besetzt und stelle „einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ dar. „Die Gründe für diese Bezeichnung haben das Gericht nicht überzeugt“, so der Landgerichtssprecher. Verschiedene Politiker, unter anderem aus den Reihen der CDU und CSU, forderten die Bundesregierung bereits auf, ihre finanzielle Förderung für die Stiftung einzustellen. Hier lohnt es sich, die „Amadeu Antonio Stiftung“ genauer unter die Lupe zu nehmen: Die Stiftung wurde 1998 von einer ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gegründet. Finanziell gefördert wird sie unter anderem vom Bundesjustiz- und Familienministerium als auch von der US-amerikanischen Ford Foundation. Als ausdrückliches Ziel gibt die „Amadeu Antonio Stiftung” an, die „Zivilgesellschaft stärken“ zu wollen, um einer angeblich „rechtsextremen Alltagskultur“ entgegen zu treten. Dafür hat sie sich deutschlandweit vernetzt und unterstützt zahlreiche linke Initiativen und Projekte. Entgegen dem offiziellen Ziel der Stiftung, gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen, ist die Auseinandersetzung und die Bekämpfung von Deutschfeindlichkeit und antiweißem Rassismus ausdrücklich nicht Teil ihrer Aktivitäten. Im Gegenteil. Sie verteilt zum Beispiel Geld an antideutsche Beratungsstellen und Initiativen. Die Gründerin und Vorsitzende der „Amadeu Antonio Stiftung“ bezeichnet die weiße Bevölkerung Deutschlands sogar offen als Problem, das durch "demographische Ausdünnung und Auflösung" gelöst werden müsse. Ebenso wird es als problematisch betrachtet, dass es in Deutschland zu viele "Bio-Deutsche" gäbe und zwar konkret "weiße Männer, verheiratet, christlich geprägt, mit ein oder zwei Kindern“. So wird jedwede Befürwortung einer staatlichen Förderung oder das Engagement für die klassische Familienform als Element einer "völkischen Gesinnung“ gesehen und bekämpft. Am Beispiel Xavier Naidoo wird wieder offensichtlich, welch eklatante Doppelmoral seitens der „Antonio Amadeu Stiftung“ herrscht. Die Verwendung Namen jüdischer Großbänker reicht aus, um als Antisemit verunglimpft zu werden. Dagegen wird von denselben Kreisen offen die Auflösung des deutschen Volkes propagiert – was einem Aufruf zum Genozid gleichkommt – und es erfolgt kein Aufschrei. Im Gegenteil, werden solche Organisationen und Personen sogar noch vom deutschen Staat gefördert. Die völlig abwegigen Unterstellungen der „Amadeu Antonio Stiftung“ gegen den Sänger Xavier Naidoo zeigen deutlich, wie unter Zuhilfenahme der Totschlagkeule „Rassismus und Antisemitismus“ der Versuch unternommen wird, politisch konservative und nichtlinke Gegenstimmen zu kriminalisieren. Umso erfreulicher ist das positive Urteil des Landgerichts Regensburg, das in diesem Fall ein unabhängiges Urteil gesprochen hat. Da in vielen Fällen leider die Gerichte zugunsten solcher Stiftungen oder Vereine Urteile fällen, bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung in Deutschland sich daran ein Beispiel nimmt. Zitat von Sokrates: „Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden.“
von nm./rh.
https://web.archive.org/web/20180724113556/https://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/antisemitismus-kritik-xavier-naidoo-erscheint-persoenlich-vor-gericht-100.html
https://www.journalistenwatch.com/2018/07/17/saenger-xavier-naidoo/
https://dieunbestechlichen.com/2017/10/george-soros-amadeu-antonio-stiftung-mit-stasi-methoden-fuer-menschenrechte/
https://de.metapedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Stiftung
https://de.wikimannia.org/Amadeu-Antonio-Stiftung
https://de.wikimannia.org/Wei%C3%9Fe_heterosexuelle_M%C3%A4nner
https://zitatelebenalle.com/Justiz/page/3/