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Schweizer Ärztevereinigung lehnt Ausweitung der Sterbehilfe ab
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen es erlaubt ist, dass Vereine wie „Exit“ Sterbehilfe bei Menschen leisten dürfen, die dem Tod nahe sind. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, kurz SAMW, wollte die Sterbehilfe in neuen Richtlinien auf Personen erweitern, die ein sogenanntes „unerträgliches Leiden“ geltend machen können. Diese Erweiterung der Sterbehilfe wurde in einer Abstimmung der Schweizer Ärztevereinigung FMH am 25. Oktober 2018 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt![weiterlesen]
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen es erlaubt ist, dass Vereine wie „Exit“ Sterbehilfe bei Menschen leisten dürfen, die dem Tod nahe sind. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, kurz SAMW, wollte die Sterbehilfe in neuen Richtlinien auf Personen erweitern, die ein sogenanntes „unerträgliches Leiden“ geltend machen können. Diese Erweiterung der Sterbehilfe wurde in einer Abstimmung der Schweizer Ärztevereinigung FMH am 25. Oktober 2018 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt! Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) am 26. Oktober berichtete, war dies ein einmaliges Ereignis, da in den letzten 20 Jahren bisher alle neuen Richtlinien der SAMW durch die Schweizer Ärztevereinigung FMH übernommen wurden.
Wie kam es zu diesem deutlichen Ergebnis gegen eine Ausweitung der Sterbehilfe?
In der Schweiz sind die Regeln zur ärztlichen Sterbehilfe nicht im Gesetz geregelt, sondern in der Standesordnung der Schweizer Ärzteschaft. Laut der Neurologin Frau Dr. med. Angelika Spur wäre durch die Richtlinienänderung ein Graubereich entstanden, der ermöglichen würde, Sterbehilfe auch bei Jugendlichen, Kindern und Menschen mit geistiger, psychischer und Mehrfachbehinderung durchzuführen.
So hatte sich in den letzten Wochen unter anderem die Hippokratische Gesellschaft Schweiz, eine gesamtschweizerische Ärztevereinigung, [https://hippokrates.ch/] die sich für eine würdevolle und menschliche ärztliche Ethik engagiert, für die Ablehnung der neuen Richtlinien eingesetzt.
Die Hippokratische Gesellschaft kommentierte die gewonnene Abstimmung wie folgt: „Die Ärztekammer hat in ihrer heutigen Versammlung die fundamentale Aufweichung der ärztlichen Ethik mit klarer Mehrheit abgelehnt. Eine Beteiligung an Selbsttötungshandlungen widerspricht diametral der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsauftrag. Befassen wir uns wieder damit, wie wir alten und kranken Menschen in unserer Gesellschaft Sorge tragen und sie bis zuletzt menschlich und medizinisch sorgfältig und kompetent begleiten können.“
Auch die Union Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen hat sich für eine Ablehnung der neuen Richtlinien eingesetzt, unter anderem aus folgenden Gründen:
„Die allfällige Ausweitung der Suizidbeihilfe auf Kinder, Jugendliche und Behinderte würde das unlösbare Problem der Beurteilung der Urteilsfähigkeit verschärfen und sollte angesichts historischer Katastrophen und weltweit bedrohter Menschenrechte zu denken geben. Die Idealisierung der "Selbstbestimmung" entspricht einer "Selfie-Kultur", welche übersieht, dass Krankheit, Sterben und Tod immer zutiefst soziale Prozesse sind. Alters- und Pflegeheime wie auch Spitäler kämen z.B. unter Druck, Suizidbeihilfe ‚anbieten‘ zu müssen.“
Sehr geehrte Damen und Herren, die gewonnene Abstimmung für die menschliche ärztliche Ethik ist gemäß der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz eine Chance, in der Gesellschaft eine „Kultur der Sorge“ zu vertiefen. Ziel sollte sein, bis zum Lebensende eine würdevolle Fürsorge und Begleitung von alten und kranken Menschen zu gewährleisten. Denn die Stärke des Volkes misst sich am Wohle der Schwachen, wie es in der Erklärung am Anfang der Schweizer Bundesverfassung formuliert ist.
Sendungstext
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20.12.2018 | www.kla.tv/13559
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen es erlaubt ist, dass Vereine wie „Exit“ Sterbehilfe bei Menschen leisten dürfen, die dem Tod nahe sind. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, kurz SAMW, wollte die Sterbehilfe in neuen Richtlinien auf Personen erweitern, die ein sogenanntes „unerträgliches Leiden“ geltend machen können. Diese Erweiterung der Sterbehilfe wurde in einer Abstimmung der Schweizer Ärztevereinigung FMH am 25. Oktober 2018 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt! Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) am 26. Oktober berichtete, war dies ein einmaliges Ereignis, da in den letzten 20 Jahren bisher alle neuen Richtlinien der SAMW durch die Schweizer Ärztevereinigung FMH übernommen wurden. Wie kam es zu diesem deutlichen Ergebnis gegen eine Ausweitung der Sterbehilfe? In der Schweiz sind die Regeln zur ärztlichen Sterbehilfe nicht im Gesetz geregelt, sondern in der Standesordnung der Schweizer Ärzteschaft. Laut der Neurologin Frau Dr. med. Angelika Spur wäre durch die Richtlinienänderung ein Graubereich entstanden, der ermöglichen würde, Sterbehilfe auch bei Jugendlichen, Kindern und Menschen mit geistiger, psychischer und Mehrfachbehinderung durchzuführen. So hatte sich in den letzten Wochen unter anderem die Hippokratische Gesellschaft Schweiz, eine gesamtschweizerische Ärztevereinigung, [https://hippokrates.ch/] die sich für eine würdevolle und menschliche ärztliche Ethik engagiert, für die Ablehnung der neuen Richtlinien eingesetzt. Die Hippokratische Gesellschaft kommentierte die gewonnene Abstimmung wie folgt: „Die Ärztekammer hat in ihrer heutigen Versammlung die fundamentale Aufweichung der ärztlichen Ethik mit klarer Mehrheit abgelehnt. Eine Beteiligung an Selbsttötungshandlungen widerspricht diametral der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsauftrag. Befassen wir uns wieder damit, wie wir alten und kranken Menschen in unserer Gesellschaft Sorge tragen und sie bis zuletzt menschlich und medizinisch sorgfältig und kompetent begleiten können.“ Auch die Union Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen hat sich für eine Ablehnung der neuen Richtlinien eingesetzt, unter anderem aus folgenden Gründen: „Die allfällige Ausweitung der Suizidbeihilfe auf Kinder, Jugendliche und Behinderte würde das unlösbare Problem der Beurteilung der Urteilsfähigkeit verschärfen und sollte angesichts historischer Katastrophen und weltweit bedrohter Menschenrechte zu denken geben. Die Idealisierung der "Selbstbestimmung" entspricht einer "Selfie-Kultur", welche übersieht, dass Krankheit, Sterben und Tod immer zutiefst soziale Prozesse sind. Alters- und Pflegeheime wie auch Spitäler kämen z.B. unter Druck, Suizidbeihilfe ‚anbieten‘ zu müssen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, die gewonnene Abstimmung für die menschliche ärztliche Ethik ist gemäß der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz eine Chance, in der Gesellschaft eine „Kultur der Sorge“ zu vertiefen. Ziel sollte sein, bis zum Lebensende eine würdevolle Fürsorge und Begleitung von alten und kranken Menschen zu gewährleisten. Denn die Stärke des Volkes misst sich am Wohle der Schwachen, wie es in der Erklärung am Anfang der Schweizer Bundesverfassung formuliert ist.
von ch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Exit_(Schweiz)
https://www.shn.ch/region/kanton/2018-10-24/leiden-ist-etwas-subjektives
https://hippokrates.ch/wp-content/uploads/pm-aerztekammer-lehnt-neue-samw-richtlinien-klar-ab-hgs-25-10-2018.pdf
https://hippokrates.ch/aktuell/
https://www.unioncomed.ch/
Stellungnahme der Union Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, Bericht aus der Sitzung der Ärztekammer der FMH