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Deklaration von Computerspielen als Kulturgut sichert Milliardenumsätze
Im August 2015 fand in Köln die „gamescom“ statt. Zum ersten Mal war dabei der Deutsche Kulturrat offizieller Kooperationspartner der Computerspielemesse. Bereits im Jahr 2009 war die Bundesregierung mit der Auslobung des Deutschen Computerspielepreises einer Forderung des Kulturrates nachgekommen, Computerspiele generell in die Kategorie „Kulturgut“ aufzunehmen.[weiterlesen]
Im August 2015 fand in Köln die „gamescom“ statt. Zum ersten Mal war dabei der Deutsche Kulturrat offizieller Kooperationspartner der Computerspielemesse. Bereits im Jahr 2009 war die Bundesregierung mit der Auslobung des Deutschen Computerspielepreises einer Forderung des Kulturrates nachgekommen, Computerspiele generell in die Kategorie „Kulturgut“ aufzunehmen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte, Kulturgut genieße einen besonderen Schutz durch die Verfassung, weil Kunst verfassungsmäßig ein hohes Gut sei. Somit fielen Computerspiele unter die Kunstfreiheit. Dabei gehe es aber nicht um deren ethische Bewertung, sondern darum, Innovation und Freiheit der Entwickler zu sichern.
Die Computerspielebranche hat 2014 in Deutschland mehr als 2,6 Milliarden Euro umgesetzt. Zum Vergleich: Die Musikindustrie brachte es im selben Zeitraum nur auf 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Offenkundig ist die beanspruchte „Kunst-Freiheit“ für Computerspiele ein geschickter Deckmantel für gesicherte Gewinnmaximierung. Dies geschieht auf Kosten einer zunehmenden psychischen Abstumpfung der meist jugendlichen Konsumenten, die einer immer hemmungsloseren und brutaleren elektronischen Spielewelt ausgesetzt sind.
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19.01.2016 | www.kla.tv/7554
Im August 2015 fand in Köln die „gamescom“ statt. Zum ersten Mal war dabei der Deutsche Kulturrat offizieller Kooperationspartner der Computerspielemesse. Bereits im Jahr 2009 war die Bundesregierung mit der Auslobung des Deutschen Computerspielepreises einer Forderung des Kulturrates nachgekommen, Computerspiele generell in die Kategorie „Kulturgut“ aufzunehmen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte, Kulturgut genieße einen besonderen Schutz durch die Verfassung, weil Kunst verfassungsmäßig ein hohes Gut sei. Somit fielen Computerspiele unter die Kunstfreiheit. Dabei gehe es aber nicht um deren ethische Bewertung, sondern darum, Innovation und Freiheit der Entwickler zu sichern. Die Computerspielebranche hat 2014 in Deutschland mehr als 2,6 Milliarden Euro umgesetzt. Zum Vergleich: Die Musikindustrie brachte es im selben Zeitraum nur auf 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Offenkundig ist die beanspruchte „Kunst-Freiheit“ für Computerspiele ein geschickter Deckmantel für gesicherte Gewinnmaximierung. Dies geschieht auf Kosten einer zunehmenden psychischen Abstumpfung der meist jugendlichen Konsumenten, die einer immer hemmungsloseren und brutaleren elektronischen Spielewelt ausgesetzt sind.
von bl.
www.kulturrat.de/detail.php?detail=1630&rubrik=72