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Kla.TV nimmt seine Zuschauer weiter mit auf seine kleine Beobachtungsreise quer durch das rechtswidrige Medien-Treiben. Nahezu ohne Ausnahme wurde die Wahrheit über den Freispruch von Kla.TV-Gründer Ivo Sasek in den Medien verschwiegen. Sasek hatte inzwischen Beschwerden bei den verantwortlichen Presserat-Stellen in Deutschland und in der Schweiz eingereicht. Doch sehen Sie selbst, wie es um unsere so genannten Qualitätsmedien mit ihren Presseräten bestellt ist![weiterlesen]
In unserer Sendung „Der verschwiegene Freispruch“ vom 29.09.2018 (www.kla.tv/13095) nahmen wir unsere Zuschauerschaft mit in die 5. Etappe unserer kleinen Beobachtungsreise quer durch das rechtswidrige Medien-Treiben.
Während die Massenmedien ihre Schuldspruch-Propaganda gegen Kla.TV-Gründer Ivo Sasek über 6 Jahre hinweg gleichsam mit Überschallgeschwindigkeit verbreiteten, verfahren sie mit der Veröffentlichung von Saseks Freispruch vom August 2018 plötzlich im Tempo einer verendenden Schnecke.
Nach Monaten beharrlicher Zurechtbringungsverweigerung versumpft die Wahrheit über Saseks Unschuld wie gewohnt nun auch noch über Wochen hinweg im zähen Administrationssumpf des Presserates.
Die paar Lokalmedien, die sich nicht um eine Berichterstattung über Saseks Freispruch in Sachen Volksverhetzung und Holocaustleugnung herumdrücken konnten, ließen sich keine Gelegenheit entgehen, die verleumderische Sichtweise gleich neu aufzukochen. Dies zum Beispiel durch die gezielt wiederholte Unterstellung, Sasek hätte im Jahr 2012 eine Holocaust-Leugnerin zu seiner 8. AZK eingeladen.
Die Wahrheit aber ist, dass Sylvia Stolz eine Strafe von dreieinhalb Jahren abgebüßt hat, weil sie sich als Strafverteidigerin eines Holocaust-Revisionisten kein Redeverbot, Beweisverbot und schließlich Verteidigungsverbot auferlegen ließ. Selbst wenn ihre verbüßte dreieinhalbjährige Strafe völlig gerechtfertigt gewesen wäre, wäre es ein öffentliches Verbrechen, sie nach verbüßter Strafe noch weiter als Holocaust-Leugnerin zu brandmarken. Mit keinem Mörder dürfte man so verfahren, nachdem dieser seine Untat verbüßt hat. Stellen Sie sich einmal diesen Skandal vor, wenn man einem solchen Menschen überall auflauern und ihn beharrlich noch als Mörder verschreien würde.
Aber genau so verfahren die Mainstream-Medien mit ihren Opfern. Und insbesondere dieses Verhaltensmuster wollten wir Ihnen, verehrte Zuschauer, mit dieser kleinen Beobachtungsreise einmal ganz praktisch und live vor Augen führen. So und nicht anders ist es um unsere so genannten Qualitätsmedien mit ihren Presseräten und Schein-Rechtsbehörden bestellt!
Nach Wochen teilte der deutsche Presserat am 12.10.2018 schriftlich mit: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine Zuständigkeit des deutschen Presserates nicht besteht.“ Beantwortet sind damit lediglich die Beschwerden gegen zwei kirchliche Verleumdermedien. Bis dato mit keiner Silbe erwähnt blieben dagegen die zeitgleich eingereichten Beschwerden gegen die weit gewichtigere dpa mit all ihren zig Sprachrohren.
Der schweizerische Presserat hingegen führte am 9. Oktober 2018 gemächlich Art. 9 ihres Geschäftsreglements ins Feld, um zuerst einmal von Sasek zu erfahren, ob er ein Gerichtsverfahren gegen die beklagten Medien eingeleitet hat oder ein solches künftig noch einleiten wird. Gähn …!
Wo doch gerade die Presseräte als gleichsam unumgängliche Vorinstanzen, sprich Schlichtungsstellen, fungieren, die man vor jedem angestrebten Gerichtsverfahren gegen die Mainstream-Medien aufzusuchen hat. Diese Frage kommt somit dem Gebaren eines Hausarztes gleich, der einem wundgeschlagenen Patienten über Wochen hinweg die Behandlung verweigert, weil noch nicht klar und schriftlich geregelt ist, ob der blutende Patient mit seinen Wunden künftig einen Spezialarzt oder ein Spital aufzusuchen gedenkt.
Genau so und nicht anders ticken die Massenmedien, die sich mit unseren Zwangsabgaben am Leben erhalten, samt ihren Presseräten.
Für alle Kla.TV-Zuschauer, die noch keinen Einblick in diese ganze Beobachtungsreise tun konnten, blenden wir im Anschluss noch den chronologischen Pfad zur Einsicht darüber ein, was bislang geschah. Dieser lässt sich samt Sendetexten einfach herunterladen unter unserer Sendereihe:
Medienkrieg gegen Kla.TV-Gründer Ivo Sasek
»Verhetzt, verfolgt, verweigert«
von
is.
Quellen/Links: Chronologischer Rückblick aller genannten Ereignisse siehe unter:
dpa jagt Kla.TV-Gründer Ivo Sasek - Sasek rät: »Sucht Euch einen neuen Job!« 20.07.2018 www.kla.tv/12747
ABIGAIL vorher - (Gegendarstellung zur „Abigail-Story“ von dpa / focus online)
08.08.2018 www.kla.tv/12833
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« - Freispruch von Ivo Sasek 23.08.2018 www.kla.tv/12904
Die DSGVO-Resistenten – oder Medientreiben live
07.09.2018 www.kla.tv/12985
Der verschwiegene Freispruch
29.09.2018 www.kla.tv/13095
Im Sumpf des Presserates
Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
Sendungstext
herunterladen
28.10.2018 | www.kla.tv/13233
In unserer Sendung „Der verschwiegene Freispruch“ vom 29.09.2018 (www.kla.tv/13095) nahmen wir unsere Zuschauerschaft mit in die 5. Etappe unserer kleinen Beobachtungsreise quer durch das rechtswidrige Medien-Treiben. Während die Massenmedien ihre Schuldspruch-Propaganda gegen Kla.TV-Gründer Ivo Sasek über 6 Jahre hinweg gleichsam mit Überschallgeschwindigkeit verbreiteten, verfahren sie mit der Veröffentlichung von Saseks Freispruch vom August 2018 plötzlich im Tempo einer verendenden Schnecke. Nach Monaten beharrlicher Zurechtbringungsverweigerung versumpft die Wahrheit über Saseks Unschuld wie gewohnt nun auch noch über Wochen hinweg im zähen Administrationssumpf des Presserates. Die paar Lokalmedien, die sich nicht um eine Berichterstattung über Saseks Freispruch in Sachen Volksverhetzung und Holocaustleugnung herumdrücken konnten, ließen sich keine Gelegenheit entgehen, die verleumderische Sichtweise gleich neu aufzukochen. Dies zum Beispiel durch die gezielt wiederholte Unterstellung, Sasek hätte im Jahr 2012 eine Holocaust-Leugnerin zu seiner 8. AZK eingeladen. Die Wahrheit aber ist, dass Sylvia Stolz eine Strafe von dreieinhalb Jahren abgebüßt hat, weil sie sich als Strafverteidigerin eines Holocaust-Revisionisten kein Redeverbot, Beweisverbot und schließlich Verteidigungsverbot auferlegen ließ. Selbst wenn ihre verbüßte dreieinhalbjährige Strafe völlig gerechtfertigt gewesen wäre, wäre es ein öffentliches Verbrechen, sie nach verbüßter Strafe noch weiter als Holocaust-Leugnerin zu brandmarken. Mit keinem Mörder dürfte man so verfahren, nachdem dieser seine Untat verbüßt hat. Stellen Sie sich einmal diesen Skandal vor, wenn man einem solchen Menschen überall auflauern und ihn beharrlich noch als Mörder verschreien würde. Aber genau so verfahren die Mainstream-Medien mit ihren Opfern. Und insbesondere dieses Verhaltensmuster wollten wir Ihnen, verehrte Zuschauer, mit dieser kleinen Beobachtungsreise einmal ganz praktisch und live vor Augen führen. So und nicht anders ist es um unsere so genannten Qualitätsmedien mit ihren Presseräten und Schein-Rechtsbehörden bestellt! Nach Wochen teilte der deutsche Presserat am 12.10.2018 schriftlich mit: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine Zuständigkeit des deutschen Presserates nicht besteht.“ Beantwortet sind damit lediglich die Beschwerden gegen zwei kirchliche Verleumdermedien. Bis dato mit keiner Silbe erwähnt blieben dagegen die zeitgleich eingereichten Beschwerden gegen die weit gewichtigere dpa mit all ihren zig Sprachrohren. Der schweizerische Presserat hingegen führte am 9. Oktober 2018 gemächlich Art. 9 ihres Geschäftsreglements ins Feld, um zuerst einmal von Sasek zu erfahren, ob er ein Gerichtsverfahren gegen die beklagten Medien eingeleitet hat oder ein solches künftig noch einleiten wird. Gähn …! Wo doch gerade die Presseräte als gleichsam unumgängliche Vorinstanzen, sprich Schlichtungsstellen, fungieren, die man vor jedem angestrebten Gerichtsverfahren gegen die Mainstream-Medien aufzusuchen hat. Diese Frage kommt somit dem Gebaren eines Hausarztes gleich, der einem wundgeschlagenen Patienten über Wochen hinweg die Behandlung verweigert, weil noch nicht klar und schriftlich geregelt ist, ob der blutende Patient mit seinen Wunden künftig einen Spezialarzt oder ein Spital aufzusuchen gedenkt. Genau so und nicht anders ticken die Massenmedien, die sich mit unseren Zwangsabgaben am Leben erhalten, samt ihren Presseräten. Für alle Kla.TV-Zuschauer, die noch keinen Einblick in diese ganze Beobachtungsreise tun konnten, blenden wir im Anschluss noch den chronologischen Pfad zur Einsicht darüber ein, was bislang geschah. Dieser lässt sich samt Sendetexten einfach herunterladen unter unserer Sendereihe: Medienkrieg gegen Kla.TV-Gründer Ivo Sasek »Verhetzt, verfolgt, verweigert«
von is.
ABIGAIL vorher - (Gegendarstellung zur „Abigail-Story“ von dpa / focus online) 08.08.2018 www.kla.tv/12833
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« - Freispruch von Ivo Sasek 23.08.2018 www.kla.tv/12904
Die DSGVO-Resistenten – oder Medientreiben live 07.09.2018 www.kla.tv/12985
Der verschwiegene Freispruch 29.09.2018 www.kla.tv/13095