Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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21.07.2014 | www.kla.tv/3691
Guten Abend, meine Damen und Herren, von unseren westlichen Medien eher am Rand erwähnt, beschloss der Europäische Gerichtshof im März 2014 die Internet-Zensur. Was das in der Praxis für Auswirkungen hat, wer davon profitiert und wer verliert, soll diese Sendung vor Augen führen. Das höchste EU-Gericht urteilte, dass Kabelnetzbetreiber und Telekom-Firmen in die Pflicht genommen werden, den Zugang zu Internetseiten mit illegalem Inhalt zu sperren. Was illegal ist, bestimmen die Mitgliedstaaten per Gesetz oder die EU per Richtlinie. Das könne beispielsweise ein Verstoß gegen Urheberrechte oder die Sittlichkeit sein. Die Internet-Service-Provider Österreichs (ISPA) üben heftige Kritik an dem EuGH-Urteil aus folgendem Grund: Sie erinnern daran, dass Erdogan in der Türkei den Zugang zur beliebten Social Media Plattform Twitter sperren ließ, was weltweit für einen Aufschrei der Empörung sorgte. Derartige Sperren seien aufgrund des EUGH-Urteils nun auch in der gesamten EU möglich. Denn im Prinzip brauche es nur jemanden, einen Denunzianten, der findet, dass über eine Website z.B. urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird. Und schon wären die Kabelbetreiber und Telekoms quasi als Exekutoren des Denunzianten in der Pflicht, den Internetzugang zu sperren. Erinnert das nicht an die Hexenjagden im Mittelalter? Auch hier genügte der angezeigte Verdacht, eine Denunziation, und schon stand eine Person unter der Anklage Hexe oder Hexer zu sein. Das Gegenteil zu beweisen war seinerzeit geradezu unmöglich. Es folgte die Todesstrafe. Nach dem Tod fiel das Hab und Gut der vermeintlichen Hexen an die Obrigkeit und Kirche. Und eine tüchtige Belohnung an den Denunzianten für dessen lukrativen Dienst zum Wohle von Landes- und Kirchenfürst. Weil kritische Websites den Regierenden und den Mainstream-Medien zunehmend ein Dorn im Auge sind, könnten per Gesetz bestimmte Formulierungen künftig als „Terror“ eingestuft werden. Und schon müssten nach eingegangener Denunziation, vielleicht von Hobby- oder Berufs-Denunzianten, die Telekoms diese Websites abdrehen. Die Unschuld gerichtlich zu beweisen und somit die Wiederanschließung zu erzwingen, dürfte langwierig und kostspielig sein. Das Meinungsmonopol fiele gänzlich an die Mainstream-Medien und die Regierenden. Fazit. Der Beginn der Internet-Inquisition ist eingeläutet. Doch noch ist nicht aller Tage Abend; dieser EuGH-Beschluss kann noch revidiert werden. Informieren Sie Ihr Umfeld über diesen Missstand und unterstützen Sie Wahrheitsbewegungen, die Klage gegen die Internet-Zensur einlegen. Es lohnt sich für die unzensierte Meinungsäußerung aktiv zu werden. Guten Abend und auf Wiedersehen!
von hm.