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Sehr geehrte Damen und Herren. Herzlich Willkommen auf Klagemauer-TV.
Heute mit einem Beitrag zur Frage: Wie viel Mitspracherecht hat ein Bürgermeister oder Gemeinderat, wenn es um die Errichtung eines Handymasten geht?
1. Haben Sie von der Anklage gegen den Gemeinderat von Spittal/Drau mitbekommen?
2. Was sagen Sie zu dieser Anklage?
3. Dürfen Ihrer Meinung nach Bürgermeister und Gemeinderäte bei solchen Dingen mitentscheiden?
Der gesamte Gemeinderat von Spittal/Drau hatte 2007 einstimmig gegen die Errichtung eines T-Mobile-Masten gestimmt. Dieser Beschluss wurde deshalb gefasst, da man negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Stadtbewohner vermeiden und bereits kranke Menschen schützen wollte.
Nun 7 Jahre später sind der damalige Bürgermeister Gerhard Köfer und der gesamte Gemeinderat von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Als Grund nennt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt: „Der Gemeinderat habe in solchen Fällen (also bei einer Errichtung eines Handymastens) kein Mitspracherecht.“
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den § 302 Abs. 1 Strafgesetzbuch:
„Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis …. wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
Köfer, damals Bürgermeister von Spittal/Drau meint zu dieser Anklage: Es wird sich nie mehr jemand getrauen, gegen eine Lobby anzutreten, das ist einzigartig in der österreichischen Rechtsgeschichte. Er empfindet es außerdem unerhört, dass nun jene von der Justiz verfolgt würden, welche die Bevölkerung vor Schäden bis hin zu Krebserkrankungen bewahrt hätten.
Wir haben uns auch in der Stadt Spittal/Drau umgehört, was die Bevölkerung zu diesem Vorgehen der Staatsanwaltschaft sagt…
Alles deutet darauf hin, dass man durch diese Anklage einen Präzedenzfall schaffen möchte, um Bürgermeister und Gemeinderäte in Zukunft davon abzuhalten beim Thema Funkstrahlung mitzuentscheiden. Dies würde einer Entmündigung der Bürgermeister gleich kommen. Da stellt sich unweigerlich die Frage: Steckt die Staatsanwaltschaft bereits unter einer Decke mit der Mobilfunklobby? Und wer kämpft nun für die Rechte des Bürgermeisters und der ganzen Bevölkerung, wenn nicht die Justiz?
Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle auch den Dokumentarfilm „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ den Sie auf unserer Website unter der Rubrik Dokumentarfilme ansehen können und wünschen Ihnen noch einen möglichst strahlenfreien Abend.
Sendungstext
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03.04.2014 | www.kla.tv/2721
Sehr geehrte Damen und Herren. Herzlich Willkommen auf Klagemauer-TV. Heute mit einem Beitrag zur Frage: Wie viel Mitspracherecht hat ein Bürgermeister oder Gemeinderat, wenn es um die Errichtung eines Handymasten geht? 1. Haben Sie von der Anklage gegen den Gemeinderat von Spittal/Drau mitbekommen? 2. Was sagen Sie zu dieser Anklage? 3. Dürfen Ihrer Meinung nach Bürgermeister und Gemeinderäte bei solchen Dingen mitentscheiden? Der gesamte Gemeinderat von Spittal/Drau hatte 2007 einstimmig gegen die Errichtung eines T-Mobile-Masten gestimmt. Dieser Beschluss wurde deshalb gefasst, da man negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Stadtbewohner vermeiden und bereits kranke Menschen schützen wollte. Nun 7 Jahre später sind der damalige Bürgermeister Gerhard Köfer und der gesamte Gemeinderat von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Als Grund nennt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt: „Der Gemeinderat habe in solchen Fällen (also bei einer Errichtung eines Handymastens) kein Mitspracherecht.“ Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den § 302 Abs. 1 Strafgesetzbuch: „Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis …. wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Köfer, damals Bürgermeister von Spittal/Drau meint zu dieser Anklage: Es wird sich nie mehr jemand getrauen, gegen eine Lobby anzutreten, das ist einzigartig in der österreichischen Rechtsgeschichte. Er empfindet es außerdem unerhört, dass nun jene von der Justiz verfolgt würden, welche die Bevölkerung vor Schäden bis hin zu Krebserkrankungen bewahrt hätten. Wir haben uns auch in der Stadt Spittal/Drau umgehört, was die Bevölkerung zu diesem Vorgehen der Staatsanwaltschaft sagt… Alles deutet darauf hin, dass man durch diese Anklage einen Präzedenzfall schaffen möchte, um Bürgermeister und Gemeinderäte in Zukunft davon abzuhalten beim Thema Funkstrahlung mitzuentscheiden. Dies würde einer Entmündigung der Bürgermeister gleich kommen. Da stellt sich unweigerlich die Frage: Steckt die Staatsanwaltschaft bereits unter einer Decke mit der Mobilfunklobby? Und wer kämpft nun für die Rechte des Bürgermeisters und der ganzen Bevölkerung, wenn nicht die Justiz? Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle auch den Dokumentarfilm „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ den Sie auf unserer Website unter der Rubrik Dokumentarfilme ansehen können und wünschen Ihnen noch einen möglichst strahlenfreien Abend.
von m.w.
http://www.tt.com/home/7894438-91/anklage-gegen-landesrat-köfer-wegen-streit-um-bau-eines-handymastes.csp