Wer hat ein Interesse daran, dass die Schweiz ein revidiertes Tierseuchengesetz (TSG) bekommt? Es erhärtet sich der Verdacht, dass es um die Durchsetzung behördlich auferlegter Zwangsmaßnahmen geht, die ohne Wenn und Aber befolgt werden sollen. Wenn sich dann ein Bauer künftig weigert, seine Tiere impfen zu lassen, würden ihm Geldbußen in unbestimmter Höhe und/oder Strafanzeigen bis hin zu Gefängnisstrafen drohen. Das wäre eine massive Verschärfung des bestehenden TSG, mit dem es im Jahre 2008 bereits möglich wurde, eine Zwangsimpfung gegen die Blauzungenkrankheit auszurufen. Was dort geschah, war für viele Bauern und ihre Tiere eine Tragödie. Nicht wenige Tiere wurden durch die Nebenwirkungen der eilig zusammengesetzten Impfstoffe geschädigt und die Bauern an den Rand des Ruins getrieben. Dazu zwei Zeugen: Ein Bauer aus dem Kanton Zug berichtete, dass er ein Drittel seines Viehbestandes durch Blauzungenimpfung verloren hat und ihm dadurch ein existentieller Schaden entstanden ist. Ein anderer Bauer aus dem Kanton Schwyz hat mittlerweile von den damals geimpften Kühen keine mehr, fünf wurden eingeschläfert und acht mussten notgeschlachtet werden. Die einzige Kuh, die überlebt hat, ist eine schon damals alte Kuh, die nicht geimpft wurde. Dies sind nur gerade zwei Beispiele von vielen, wo Bauern Ähnliches erlebt haben. Solche Tragödien sollen und dürfen sich einfach nicht wiederholen! Darum liebe Schweizer, am 25. Nov. 2012 – NEIN zum revidierten Tierseuchengesetz!!!
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