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Klagemauer.TV hier im Studio Chur, guten Abend verehrte Zuschauer
Warum eine Zutrittsverweigerung bei einer Pressekonferenz zum Tierseuchengesetz? An der Pressekonferenz des Schweizerischen Bauernverbandes zur Abstimmung über das revidierte Tierseuchengesetz, wurde einem Bauern, er ist Mitglied des Bauernverbandes, und auch weiteren Mitgliedern des Referendum-Komitees der Zutritt verweigert. Der Bauer zeigte seine Einladung vor, die sich jedermann über das Internet ausdrucken konnte und bestand auf Einlass. Nach einigem Hin und Her wurde ihnen die Tür geöffnet. Doch nach wenigen Schritten erschien sogleich ein zweiter Bodyguard des Bauernverbandes mit dem Kommentar:„ Ihr seit hier nicht erwünscht.“ Nur durch Beharrlichkeit und letztlich unter der Bedingung keine Fragen zu stellen, wurde dem Bauern und seinen Begleitern dennoch Einlass gewährt.
Weshalb dürfen bei einer Pressekonferenz des Pro-Tierseuchengesetzkomitees keine Fragen gestellt werden? Etwa, weil überzeugende Antworten fehlen und dies nicht bekannt werden soll? Ist auch der Bauernverband nicht daran interessiert die Bedenken seiner Mitglieder zu hören und dazu Stellung zu nehmen? Nur allein schon aufgrund dieses undemokratischen Verhaltens gehört bei einer Abstimmung am 25.11. ein klares Nein in die Urne.
Wir empfehlen Ihnen als Ergänzung zu diesem heutigen Medienkommentar auch denjenigen vom 28.10.2012. Hiermit kommen wir zum Ende unserer Sendung. Ich verabschiede mich und wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Sendungstext
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11.11.2012 | www.kla.tv/301
Klagemauer.TV hier im Studio Chur, guten Abend verehrte Zuschauer Warum eine Zutrittsverweigerung bei einer Pressekonferenz zum Tierseuchengesetz? An der Pressekonferenz des Schweizerischen Bauernverbandes zur Abstimmung über das revidierte Tierseuchengesetz, wurde einem Bauern, er ist Mitglied des Bauernverbandes, und auch weiteren Mitgliedern des Referendum-Komitees der Zutritt verweigert. Der Bauer zeigte seine Einladung vor, die sich jedermann über das Internet ausdrucken konnte und bestand auf Einlass. Nach einigem Hin und Her wurde ihnen die Tür geöffnet. Doch nach wenigen Schritten erschien sogleich ein zweiter Bodyguard des Bauernverbandes mit dem Kommentar:„ Ihr seit hier nicht erwünscht.“ Nur durch Beharrlichkeit und letztlich unter der Bedingung keine Fragen zu stellen, wurde dem Bauern und seinen Begleitern dennoch Einlass gewährt. Weshalb dürfen bei einer Pressekonferenz des Pro-Tierseuchengesetzkomitees keine Fragen gestellt werden? Etwa, weil überzeugende Antworten fehlen und dies nicht bekannt werden soll? Ist auch der Bauernverband nicht daran interessiert die Bedenken seiner Mitglieder zu hören und dazu Stellung zu nehmen? Nur allein schon aufgrund dieses undemokratischen Verhaltens gehört bei einer Abstimmung am 25.11. ein klares Nein in die Urne. Wir empfehlen Ihnen als Ergänzung zu diesem heutigen Medienkommentar auch denjenigen vom 28.10.2012. Hiermit kommen wir zum Ende unserer Sendung. Ich verabschiede mich und wünsche Ihnen einen schönen Abend.
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