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„Unbedenkliche“ Handystrahlen stimmen bedenklich. Es ist bekannt, dass es eine Lungenkrebs-Art gibt, welche durch Asbest verursacht wird. Doch die Schadenersatzklage der erkrankten Asbest-Patienten wurde jüngst vor Gericht abgewiesen. Grund: Verjährung. Was diese Asbest-vergifteten Menschen der 80er Jahre heute erfahren, droht den Handynutzern in naher Zukunft. (In der Schweiz gilt die Verjährung bereits nach 10 Jahren!) Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange, sowie Handyhersteller Motorola, Apple und Samsung lernen angeblich aus der Asbestgeschichte und sichern sich und ihr Geschäft wohlweislich ab. Sie weigern sich, eine Verjährungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, welche ihnen von zwei Haftpflichtrechtsanwälten vorgelegt wurde. Warum wohl? Glauben sie wohl selber nicht an die Unbedenklichkeit ihrer Handystrahlungen, wie sie diese stets anpreisen? Das ist höchst bedenklich!!!
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11.01.2013 | www.kla.tv/373
„Unbedenkliche“ Handystrahlen stimmen bedenklich. Es ist bekannt, dass es eine Lungenkrebs-Art gibt, welche durch Asbest verursacht wird. Doch die Schadenersatzklage der erkrankten Asbest-Patienten wurde jüngst vor Gericht abgewiesen. Grund: Verjährung. Was diese Asbest-vergifteten Menschen der 80er Jahre heute erfahren, droht den Handynutzern in naher Zukunft. (In der Schweiz gilt die Verjährung bereits nach 10 Jahren!) Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange, sowie Handyhersteller Motorola, Apple und Samsung lernen angeblich aus der Asbestgeschichte und sichern sich und ihr Geschäft wohlweislich ab. Sie weigern sich, eine Verjährungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, welche ihnen von zwei Haftpflichtrechtsanwälten vorgelegt wurde. Warum wohl? Glauben sie wohl selber nicht an die Unbedenklichkeit ihrer Handystrahlungen, wie sie diese stets anpreisen? Das ist höchst bedenklich!!!
von rs