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Schiedsgerichte sind bereits Standard im internationalen Recht!
Im Zentrum der Kritik am Freihandelsabkommen TTIP stehen die Schiedsgerichte, mit denen der Investorenschutz vertraglich abgesichert werden soll. Weitestgehend unbekannt ist, dass z.B. Deutschland jetzt schon 129 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, von denen 85 eine Klagemöglichkeit von Unternehmen vorsehen.[weiterlesen]
Im Zentrum der Kritik am Freihandelsabkommen TTIP stehen die Schiedsgerichte, mit denen der Investorenschutz vertraglich abgesichert werden soll. Weitestgehend unbekannt ist, dass z.B. Deutschland jetzt schon 129 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, von denen 85 eine Klagemöglichkeit von Unternehmen vorsehen. Gemäß einem UN-Abkommen erkennen global rund 150 Staaten Schiedssprüche und ihre Vollstreckung an. Etwa 90 % aller größeren internationalen Verträge enthalten solche Klauseln! Auch sind bereits viele Richter in Deutschland als Richter in privaten, nicht öffentlichen Schiedsgerichten tätig. Das heißt, es besteht in Deutschland und weltweit jetzt schon eine Paralleljustiz, die durch TTIP dann zur vollen Entfaltung kommt!
Der Koordinator dieser Schattenjustiz in Deutschland ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS. DIS ist ein eingetragener Verein zur Förderung der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. DIS vermeldete bereits im Jahr 2011 über 150 Schiedsgerichtsverfahren mit einer Klagesumme von fast vier Milliarden Euro. Weltweit sind bereits 500 Schiedsgerichtsverfahren bekannt, die durch Freihandelsabkommen ermöglicht wurden!
Der Investorenschutz ist also längst Standard im internationalen und deutschen Recht geworden!
Gemäß kritischen Beobachtern haben Politiker vorbei an den Bürgern quasi durch die Hintertür
ein System geschaffen, durch das die globale Finanzelite nicht nur allein den Gewinn absahne,
sondern auch Macht über die nationalen Staaten erhalte.
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15.05.2016 | www.kla.tv/8288
Im Zentrum der Kritik am Freihandelsabkommen TTIP stehen die Schiedsgerichte, mit denen der Investorenschutz vertraglich abgesichert werden soll. Weitestgehend unbekannt ist, dass z.B. Deutschland jetzt schon 129 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, von denen 85 eine Klagemöglichkeit von Unternehmen vorsehen. Gemäß einem UN-Abkommen erkennen global rund 150 Staaten Schiedssprüche und ihre Vollstreckung an. Etwa 90 % aller größeren internationalen Verträge enthalten solche Klauseln! Auch sind bereits viele Richter in Deutschland als Richter in privaten, nicht öffentlichen Schiedsgerichten tätig. Das heißt, es besteht in Deutschland und weltweit jetzt schon eine Paralleljustiz, die durch TTIP dann zur vollen Entfaltung kommt! Der Koordinator dieser Schattenjustiz in Deutschland ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS. DIS ist ein eingetragener Verein zur Förderung der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. DIS vermeldete bereits im Jahr 2011 über 150 Schiedsgerichtsverfahren mit einer Klagesumme von fast vier Milliarden Euro. Weltweit sind bereits 500 Schiedsgerichtsverfahren bekannt, die durch Freihandelsabkommen ermöglicht wurden! Der Investorenschutz ist also längst Standard im internationalen und deutschen Recht geworden! Gemäß kritischen Beobachtern haben Politiker vorbei an den Bürgern quasi durch die Hintertür ein System geschaffen, durch das die globale Finanzelite nicht nur allein den Gewinn absahne, sondern auch Macht über die nationalen Staaten erhalte.
von gha.
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/schiedsgerichtekritik-amprinzip-schiedsgericht/8126350-2.html
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/schiedsgerichte-justitia-verzieht-sich-inshinterzimmer/8126350.html