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Arbeitsschutzklausel: Internationales Recht über europäischem Recht
In den meisten Handelsabkommen gibt es sogenannte Arbeitsschutzklauseln. Diese besagen, dass der ausländische Arbeitgeber sich nach dem Arbeitsrecht des Gastgeberlandes richten muss.[weiterlesen]
Nach dem TTIP-Freihandelsabkommen sollen Arbeitnehmer von US-amerikanischen Firmen auch in Europa nach amerikanischem Recht behandelt werden. Dem steht nationales Recht gegenüber, denn in Deutschland ist, im Gegensatz zu den USA, ein Mindestlohn sowie ein Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Der Verfassungsjurist Prof. Markus Krajewski betont, dass ein Freihandelsabkommen nationales und europäisches Recht selbstverständlich nicht brechen kann. Verstoße jedoch ein nationales Gesetz gegen die Abmachungen des Freihandelsabkommens, verhält sich der entsprechende Staat völkerrechtswidrig, da Freihandelsabkommen völkerrechtliche Verträge sind. In diesem Fall kann ein internationales Schiedsgericht vom betroffenen Land eine Gesetzesänderung verlangen. Bei Weigerung werden Sanktionen oder Bußen ausgesprochen. Fazit: TTIP stellt internationales Recht über europäisches Recht.
Die erwähnten Themen zeigen immense Unterschiede des Umwelt-, Verbraucher- und Menschenschutzes der beiden Verhandlungsstaaten EU und Amerika auf. Es stellt sich die Frage, wie es mit einem solchen Handelsabkommen möglich werden soll, die nationalen Interessen zu wahren. Prof. Dr. Siegfried Broß, ehem. Verfassungsrichter, meinte: „Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen.“ Klar wird: Gewinner des TTIP-Abkommens ist die internationale Wirtschaftsebene – Verlierer ist die Bevölkerung der beiden Vertragsstaaten. Deshalb wird es zur Pflicht jedes Einzelnen, diese Zusammenhänge breitflächig dem Volk zugänglich zu machen und TTIP gemeinsam zu stoppen.
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05.11.2016 | www.kla.tv/9327
Nach dem TTIP-Freihandelsabkommen sollen Arbeitnehmer von US-amerikanischen Firmen auch in Europa nach amerikanischem Recht behandelt werden. Dem steht nationales Recht gegenüber, denn in Deutschland ist, im Gegensatz zu den USA, ein Mindestlohn sowie ein Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Der Verfassungsjurist Prof. Markus Krajewski betont, dass ein Freihandelsabkommen nationales und europäisches Recht selbstverständlich nicht brechen kann. Verstoße jedoch ein nationales Gesetz gegen die Abmachungen des Freihandelsabkommens, verhält sich der entsprechende Staat völkerrechtswidrig, da Freihandelsabkommen völkerrechtliche Verträge sind. In diesem Fall kann ein internationales Schiedsgericht vom betroffenen Land eine Gesetzesänderung verlangen. Bei Weigerung werden Sanktionen oder Bußen ausgesprochen. Fazit: TTIP stellt internationales Recht über europäisches Recht. Die erwähnten Themen zeigen immense Unterschiede des Umwelt-, Verbraucher- und Menschenschutzes der beiden Verhandlungsstaaten EU und Amerika auf. Es stellt sich die Frage, wie es mit einem solchen Handelsabkommen möglich werden soll, die nationalen Interessen zu wahren. Prof. Dr. Siegfried Broß, ehem. Verfassungsrichter, meinte: „Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen.“ Klar wird: Gewinner des TTIP-Abkommens ist die internationale Wirtschaftsebene – Verlierer ist die Bevölkerung der beiden Vertragsstaaten. Deshalb wird es zur Pflicht jedes Einzelnen, diese Zusammenhänge breitflächig dem Volk zugänglich zu machen und TTIP gemeinsam zu stoppen.
von fh.
24:09 – 28:35 http://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Politik/TTIP/3.Artikel_TTIP_arbeitnehmer_heft_6_2014.pdf