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Der Eigenmietwert ist eine Kuriosität im schweizerischen Steuersystem. Wohneigentümer müssen ihr Eigenheim nicht nur als Vermögen versteuern; der Eigengebrauch des Heims wird mit dem sogenannten Eigenmietwert noch einmal besteuert. Diese Bestrafung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht.
Darum hat der Hauseigentümer-Verband (HEV) Schweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts lanciert.[weiterlesen]
Der Eigenmietwert ist eine Kuriosität im schweizerischen Steuersystem. Wohneigentümer müssen ihr Eigenheim nicht nur als Vermögen versteuern; der Eigengebrauch des Heims wird mit dem sogenannten Eigenmietwert noch einmal besteuert. Diese Bestrafung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht. Darum hat der Hauseigentümer-Verband (HEV) Schweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts lanciert.
Die Schweizerische Bundesverfassung verankert im Artikel 26 nicht nur den Schutz des Privateigentums, sondern sogar im Artikel 108 die Förderung von Wohnungs- und Hauseigentum. Vor diesem Hintergrund wird sofort klar: Der Eigenmietwert steht quer in der Landschaft. Denn neben der Vermögenssteuer, die für Wohneigentum erhoben wird, muss bei selbstgenutzten Wohnimmobilien ein weiterer Wert versteuert werden – der sogenannte Eigenmietwert. Diese zusätzliche Besteuerung geschieht durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens. Dass dies als abstoßend empfunden wird, liegt auf der Hand. Der Eigenmietwert widerspricht unserem Steuersystem, das Doppelbesteuerung verbietet. Hinzu kommt, dass der Eigenmietwert stetig zu Ungunsten der Hausbesitzer erhöht wird. Das führt zu einer ungerechten, weil ungleichen Behandlung von Eigentümern und Mietern. Der Eigenmietwert bewirkt folglich eine deutlich höhere Steuerrechnung, welche insbesondere von vielen älteren Menschen, die von einer bescheidenen AHV und Pension leben, nur mit Mühe bezahlt werden kann. So ist für viele Wohneigentümer die Besteuerung des Eigenmietwertes ein alljährliches Ärgernis.
Sparen wird bestraft:
Weil Schuldzinsen vom Einkommen abgezogen und damit die Steuerbelastung reduziert werden kann, lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek oft nicht. Im Gegenteil – Wer spart, um im Alter ein möglichst schuldenfreies Eigenheim zu besitzen, wird vom Staat bestraft. Im heutigen System stehen Eigentümer mit abbezahlter Hypothek oft schlechter da als Mieter in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese schmerzhafte Benachteiligung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht und muss endlich aufhören.
Schulden lohnen sich??
Der falsche Anreiz, die Schulden hochzuhalten, führt dazu, dass die Schweizer und Schweizerinnen mittlerweile weltweit die fast höchste Pro-Kopf-Verschuldung haben und die nahezu höchste Verschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Wohneigentum als Vorsorge:
Schuldenfreies Wohnen ist die beste Altersvorsorge. Im Rentenalter soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen ermöglicht werden.
Fazit: Schuldenfreies Wohneigentum als Altersvorsorge, sollte – gemäß Artikel 108 der Bundesverfassung – gefördert und nicht vom Staat bestraft werden. Um diesem wichtigen Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat der HEV (Hauseigentümerverband) Schweiz die Petition „Eigenmietwert abschaffen“ lanciert. Damit wird die Bundesversammlung aufgefordert, die finanzielle Benachteiligung der Wohneigentümer zu beseitigen. Die vier jungen Leute des folgenden Videos sind typische Schweizer mit verschiedenen Lebenszielen. Schauen wir mal, wie sich die Leben der beiden Paare entwickeln...
Weitere Argumente für die Abschaffung des Eigenmietwerts sowie Petitionsbögen finden Sie unter www.eigenmietwert-abschaffen.ch. Falls Sie die Argumente überzeugt haben, können Sie Ihre Unterschrift für die Petition auch online abgeben. Helfen Sie mit, die Politik in die Verantwortung zu ziehen.
Besten Dank und auf Wiedersehen!
Sendungstext
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27.09.2016 | www.kla.tv/9071
Der Eigenmietwert ist eine Kuriosität im schweizerischen Steuersystem. Wohneigentümer müssen ihr Eigenheim nicht nur als Vermögen versteuern; der Eigengebrauch des Heims wird mit dem sogenannten Eigenmietwert noch einmal besteuert. Diese Bestrafung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht. Darum hat der Hauseigentümer-Verband (HEV) Schweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts lanciert. Die Schweizerische Bundesverfassung verankert im Artikel 26 nicht nur den Schutz des Privateigentums, sondern sogar im Artikel 108 die Förderung von Wohnungs- und Hauseigentum. Vor diesem Hintergrund wird sofort klar: Der Eigenmietwert steht quer in der Landschaft. Denn neben der Vermögenssteuer, die für Wohneigentum erhoben wird, muss bei selbstgenutzten Wohnimmobilien ein weiterer Wert versteuert werden – der sogenannte Eigenmietwert. Diese zusätzliche Besteuerung geschieht durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens. Dass dies als abstoßend empfunden wird, liegt auf der Hand. Der Eigenmietwert widerspricht unserem Steuersystem, das Doppelbesteuerung verbietet. Hinzu kommt, dass der Eigenmietwert stetig zu Ungunsten der Hausbesitzer erhöht wird. Das führt zu einer ungerechten, weil ungleichen Behandlung von Eigentümern und Mietern. Der Eigenmietwert bewirkt folglich eine deutlich höhere Steuerrechnung, welche insbesondere von vielen älteren Menschen, die von einer bescheidenen AHV und Pension leben, nur mit Mühe bezahlt werden kann. So ist für viele Wohneigentümer die Besteuerung des Eigenmietwertes ein alljährliches Ärgernis. Sparen wird bestraft: Weil Schuldzinsen vom Einkommen abgezogen und damit die Steuerbelastung reduziert werden kann, lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek oft nicht. Im Gegenteil – Wer spart, um im Alter ein möglichst schuldenfreies Eigenheim zu besitzen, wird vom Staat bestraft. Im heutigen System stehen Eigentümer mit abbezahlter Hypothek oft schlechter da als Mieter in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese schmerzhafte Benachteiligung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht und muss endlich aufhören. Schulden lohnen sich?? Der falsche Anreiz, die Schulden hochzuhalten, führt dazu, dass die Schweizer und Schweizerinnen mittlerweile weltweit die fast höchste Pro-Kopf-Verschuldung haben und die nahezu höchste Verschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Wohneigentum als Vorsorge: Schuldenfreies Wohnen ist die beste Altersvorsorge. Im Rentenalter soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen ermöglicht werden. Fazit: Schuldenfreies Wohneigentum als Altersvorsorge, sollte – gemäß Artikel 108 der Bundesverfassung – gefördert und nicht vom Staat bestraft werden. Um diesem wichtigen Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat der HEV (Hauseigentümerverband) Schweiz die Petition „Eigenmietwert abschaffen“ lanciert. Damit wird die Bundesversammlung aufgefordert, die finanzielle Benachteiligung der Wohneigentümer zu beseitigen. Die vier jungen Leute des folgenden Videos sind typische Schweizer mit verschiedenen Lebenszielen. Schauen wir mal, wie sich die Leben der beiden Paare entwickeln... Weitere Argumente für die Abschaffung des Eigenmietwerts sowie Petitionsbögen finden Sie unter www.eigenmietwert-abschaffen.ch. Falls Sie die Argumente überzeugt haben, können Sie Ihre Unterschrift für die Petition auch online abgeben. Helfen Sie mit, die Politik in die Verantwortung zu ziehen. Besten Dank und auf Wiedersehen!
von as.