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Hirntote Tiere werden geschützt - „hirntote“ Menschen nicht!
Der Eingriff in den lebenden Organismus eines Tieres zu Forschungszwecken unterliegt dem Tierschutzgesetz und von daher strengen gesetzlichen Bestimmungen. Selbst Eingriffe am Tier, dessen Gehirn unwiderruflich durch die tiefe Narkose geschädigt wurde, dessen sonstige Organe aber noch funktionieren, sind ohne behördliche Genehmigung strafbar. [weiterlesen]
Hirntote Tiere werden geschützt - „hirntote“ Menschen nicht!www.kla.tv/9321
04.11.2016
Hirntote Tiere werden geschützt - „hirntote“ Menschen dagegen nicht!
Der Eingriff in den lebenden Organismus eines Tieres zu Forschungszwecken unterliegt dem Tierschutzgesetz und von daher strengen gesetzlichen Bestimmungen. Selbst Eingriffe am Tier, dessen Gehirn unwiderruflich durch die tiefe Narkose geschädigt wurde, dessen sonstige Organe aber noch funktionieren, sind ohne behördliche Genehmigung strafbar. Diese Tiere sind also, unabhängig vom Zustand ihres Gehirns, schutzbedürftig, weil sie noch „am Leben“ sind. Beim „hirn-toten“ Menschen ist dies nicht der Fall. Gemäß dem „Hirntod-Konzept“ wird der hirntote Mensch als Leiche betrachtet, und das Transplantationsgesetz befasst sich ausschließlich mit Regelungen der Entnahme, Zuteilung und Transplantation seiner Organe. Der hirntote Mensch wird nicht geschützt, sondern die Transplantationsmedizin zielt darauf ab, seine Organe für andere Menschen zu nutzen! Deshalb gilt es, sich rechtzeitig vor einer ungewollten Organtransplantation zu schützen. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte auf einem Organspendeausweis ein „Nein“ vermerken und diesen immer bei sich tragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in den anschließend eingeblendeten Quellen.
04.11.2016
Hirntote Tiere werden geschützt - „hirntote“ Menschen dagegen nicht! Der Eingriff in den lebenden Organismus eines Tieres zu Forschungszwecken unterliegt dem Tierschutzgesetz und von daher strengen gesetzlichen Bestimmungen. Selbst Eingriffe am Tier, dessen Gehirn unwiderruflich durch die tiefe Narkose geschädigt wurde, dessen sonstige Organe aber noch funktionieren, sind ohne behördliche Genehmigung strafbar. Diese Tiere sind also, unabhängig vom Zustand ihres Gehirns, schutzbedürftig, weil sie noch „am Leben“ sind. Beim „hirn-toten“ Menschen ist dies nicht der Fall. Gemäß dem „Hirntod-Konzept“ wird der hirntote Mensch als Leiche betrachtet, und das Transplantationsgesetz befasst sich ausschließlich mit Regelungen der Entnahme, Zuteilung und Transplantation seiner Organe. Der hirntote Mensch wird nicht geschützt, sondern die Transplantationsmedizin zielt darauf ab, seine Organe für andere Menschen zu nutzen! Deshalb gilt es, sich rechtzeitig vor einer ungewollten Organtransplantation zu schützen. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte auf einem Organspendeausweis ein „Nein“ vermerken und diesen immer bei sich tragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in den anschließend eingeblendeten Quellen.
von Erk.
http://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_kritik_dateien/hirntod_kritik.htm
http://www.bag.admin.ch/transplantation/00694/01739/
http://www.organspendeausweis.org/
https://www.swisstransplant.org/de/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/251/Seite.2510006.html