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Der Kampf um die Jugend: Behördenpropaganda in der Schweiz
Die vor mehr als hundert Jahren entstandene kommunistische Parole „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“ hat keinesfalls an Bedeutung und der Kampf um die Jugend keinesfalls an Brisanz verloren. Die aktuellen Entwicklungen in Schweizer Bildungswesen verdeutlichen dies recht anschaulich.[weiterlesen]
Die vor mehr als hundert Jahren entstandene kommunistische Parole „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“ hat keinesfalls an Bedeutung und der Kampf um die Jugend keinesfalls an Brisanz verloren. Die aktuellen Entwicklungen in Schweizer Bildungswesen verdeutlichen dies recht anschaulich:
2006 stimmte das Schweizer Volk dem neuen Bildungsartikel zu. Dieser beinhaltete den Auftrag, das Bildungswesen der verschiedenen Kantone zu harmonisieren: Dazu gehören Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Ziele der Bildungsstufen sowie die Anerkennung der Abschlüsse. Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses erteilte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, abgekürzt EDK, einem Autorenkollektiv von Fachpersonen den Auftrag, einen einheitlichen Lehrplan für alle 21 Deutschschweizer Kantone zu erarbeiten – den Lehrplan 21. Soweit so gut.
Doch anstatt diesen ursprünglichen Auftrag des Schweizer Volkes getreu umzusetzen, entwickelte das Harmonisierungsprojekt ganz neue, eigentümliche Zielsetzungen. Kritiker sprechen von einer kompletten Schulreform mit weitreichenden Konsequenzen.
Hier ein Beispiel: Bisher wurde der Inhalt des Unterrichts durch klar definierte Lernziele beschrieben, jetzt aber wird im Lehrplan 21 auf Jahresziele und klassische Fächer wie Geschichte, Geografie, Biologie, Chemie und Physik verzichtet. Was für ein Bildungseinbruch! Anstelle von Jahreszielen hat jeder Schüler nur noch am Ende eines Zyklus von drei bis vier Jahren ein Minimalziel zu erreichen. Doch es geht noch weiter: Die Stoffauswahl und Lernprozesse werden weitgehend den Schülern überlassen. Was man im Lehrplan 21 zwar schön formuliert „Selbstorganisiertes Lernen“ nennt, überfordert die Schüler aber aufgrund ihrer natürlichen, altersbedingten Entwicklung maßlos. Als Folge des „Selbstorganisiertes Lernens“ werden die Schüler zu Einzelkämpfern, die Lehrpersonen zu Lernbegleitern herabgestuft. Elternverbände und Lehrer prognostizieren, dass dadurch die für die Entwicklung des Kindes wichtige Lehrer-Schüler-Beziehung und ebenso die Klassengemeinschaft auf der Strecke bleiben. Die auf aktuelle Bedürfnisse zugeschnittene Gestaltung des Unterrichts gehe völlig verloren. Es geht halt alles nach „Plan“.
Aber dieser neue Lehrplan 21, sprich die Bildungsreform durch die Hintertür, geht noch tiefer: Und zwar wird der Kompetenzbegriff bezogen auf die Schüler neu definiert. War bislang vornehmlich eine inhaltliche und fachliche Kompetenz gefragt, indem man sich in den jeweiligen Gebieten ein Fachwissen aneignet, ist diese künftig zweitrangig.
Der Professor für Pädagogik an der Universität Genf, Bernard Schneuwly, sagte im Juli 2016: „Bei uns ist der Kompetenzbegriff von Anfang an kritisiert und als Ausrichtung auf den Markt und die Ökonomie verstanden worden.“ Mit anderen Worten, die Schüler sollen in erster Linie brauchbar für die Wirtschaft gemacht werden. So funktioniert also die „neue“ Kompetenz! Dass dabei laut Professor Jochen Krautz, Doktor der Philosophie „ das Kompetenzkonzept nachweisbar das Bildungsniveau senkt“, scheint offensichtlich keine Rolle zu spielen oder wird sogar bewusst in Kauf genommen.
Doch die Bevölkerung hat auf breiter Ebene diesen Eingriff in die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder durchschaut. Durch zahlreiche Volksinitiativen in insgesamt zwölf Kantonen setzt sie sich aktiv gegen diesen staatlich verordneten Umerziehungsplan, der am Volkswillen vorbei durchgedrückt werden soll, zur Wehr.
Am 12.Februar 2017 können nun die Stimmbürger des Kantons Aargau über die Initiative „Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21“ abstimmen.
Doch gibt es auch hier ein Hindernis zu überwinden, denn von Seiten des „Departements Bildung, Kultur und Sport“ (BKS) wird abermals massiv manipulativ eingegriffen. Und diesmal sogar in den Wahlkampf.
Das Initiativkomitee schreibt dazu sehr trefflich in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Behördenpropaganda und Falschinformation des BKS“ vom 9. Januar 2017:
„Konkret wehren wir uns als Komitee entschieden gegen eine kurz vor Weihnachten gestartete Aktion des ‚Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau‘ (VSLAG). Dieser Verband versucht die Stimmbevölkerung des Kantons Aargau manipulativ zu beeinflussen, indem er via Schulleitungen und Lehrerschaft einen einseitigen mit unwahren Behauptungen gespickten „Musterbrief“ streuen will, der mit offiziellem Schullogo im Namen von Schulpflege und Schulleitung offensichtlich an alle Eltern gelangen soll. Die Botschaft ist klar: die Bildungsinitiative sei „dringend“ abzulehnen.
Wir haben nun mit einer Mitteilung die Schulpflegen und die Gemeinderäte des Kantons aufgefordert, diese Aktion umgehend zu stoppen. Hier werden nämlich offizielle Informationskanäle der Schule krass missbraucht und die behördliche Pflicht zu objektiver Information missachtet. Würde eine Schulbehörde gemäß diesem Muster agieren, so wäre dies eine nicht tolerierbare Abstimmungspropaganda und eine klare Verletzung von Art. 34f. der Bundesverfassung (Schutz der freien Willensbildung und Wahrnehmung staatlicher Aufgaben). […]“
Soweit der Auszug aus der Pressemitteilung des Komitees. Entgegen der Aufforderung des Initiativkomitees, wurde die manipulative Aktion des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau (VSLAG) dennoch durchgeführt. Klagemauer.TV wurde in der letzten Januarwoche gemeldet, dass Eltern von schulpflichtigen Kindern entsprechende Briefe erhalten haben. Aber darf ein Schulverband überhaupt derart manipulativ in einen politischen Prozess eingreifen? Stellt dies nicht eine krasse Kompetenzverletzung dar? Und setzt das nicht der eingangs erwähnten Missachtung des Volkswillens - dass nämlich vom Schweizer Volk eine Harmonisierung des Bildungswesens beauftragt war und nicht dessen Verunstaltung - die Krone auf?
Übrigens ist das soeben beschriebene Vorgehen der Behörden bei Volksabstimmungen, ob kantonal oder national, kein unbekanntes Phänomen. So kann inzwischen bei fast jeder Volksabstimmung beobachtet werden, dass die Regierung sich selber massiv am Abstimmungskampf beteiligt, um ihren eigenen Standpunkt gegen den Volkswillen durchzusetzen.
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07.02.2017 | www.kla.tv/9903
Die vor mehr als hundert Jahren entstandene kommunistische Parole „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“ hat keinesfalls an Bedeutung und der Kampf um die Jugend keinesfalls an Brisanz verloren. Die aktuellen Entwicklungen in Schweizer Bildungswesen verdeutlichen dies recht anschaulich: 2006 stimmte das Schweizer Volk dem neuen Bildungsartikel zu. Dieser beinhaltete den Auftrag, das Bildungswesen der verschiedenen Kantone zu harmonisieren: Dazu gehören Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Ziele der Bildungsstufen sowie die Anerkennung der Abschlüsse. Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses erteilte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, abgekürzt EDK, einem Autorenkollektiv von Fachpersonen den Auftrag, einen einheitlichen Lehrplan für alle 21 Deutschschweizer Kantone zu erarbeiten – den Lehrplan 21. Soweit so gut. Doch anstatt diesen ursprünglichen Auftrag des Schweizer Volkes getreu umzusetzen, entwickelte das Harmonisierungsprojekt ganz neue, eigentümliche Zielsetzungen. Kritiker sprechen von einer kompletten Schulreform mit weitreichenden Konsequenzen. Hier ein Beispiel: Bisher wurde der Inhalt des Unterrichts durch klar definierte Lernziele beschrieben, jetzt aber wird im Lehrplan 21 auf Jahresziele und klassische Fächer wie Geschichte, Geografie, Biologie, Chemie und Physik verzichtet. Was für ein Bildungseinbruch! Anstelle von Jahreszielen hat jeder Schüler nur noch am Ende eines Zyklus von drei bis vier Jahren ein Minimalziel zu erreichen. Doch es geht noch weiter: Die Stoffauswahl und Lernprozesse werden weitgehend den Schülern überlassen. Was man im Lehrplan 21 zwar schön formuliert „Selbstorganisiertes Lernen“ nennt, überfordert die Schüler aber aufgrund ihrer natürlichen, altersbedingten Entwicklung maßlos. Als Folge des „Selbstorganisiertes Lernens“ werden die Schüler zu Einzelkämpfern, die Lehrpersonen zu Lernbegleitern herabgestuft. Elternverbände und Lehrer prognostizieren, dass dadurch die für die Entwicklung des Kindes wichtige Lehrer-Schüler-Beziehung und ebenso die Klassengemeinschaft auf der Strecke bleiben. Die auf aktuelle Bedürfnisse zugeschnittene Gestaltung des Unterrichts gehe völlig verloren. Es geht halt alles nach „Plan“. Aber dieser neue Lehrplan 21, sprich die Bildungsreform durch die Hintertür, geht noch tiefer: Und zwar wird der Kompetenzbegriff bezogen auf die Schüler neu definiert. War bislang vornehmlich eine inhaltliche und fachliche Kompetenz gefragt, indem man sich in den jeweiligen Gebieten ein Fachwissen aneignet, ist diese künftig zweitrangig. Der Professor für Pädagogik an der Universität Genf, Bernard Schneuwly, sagte im Juli 2016: „Bei uns ist der Kompetenzbegriff von Anfang an kritisiert und als Ausrichtung auf den Markt und die Ökonomie verstanden worden.“ Mit anderen Worten, die Schüler sollen in erster Linie brauchbar für die Wirtschaft gemacht werden. So funktioniert also die „neue“ Kompetenz! Dass dabei laut Professor Jochen Krautz, Doktor der Philosophie „ das Kompetenzkonzept nachweisbar das Bildungsniveau senkt“, scheint offensichtlich keine Rolle zu spielen oder wird sogar bewusst in Kauf genommen. Doch die Bevölkerung hat auf breiter Ebene diesen Eingriff in die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder durchschaut. Durch zahlreiche Volksinitiativen in insgesamt zwölf Kantonen setzt sie sich aktiv gegen diesen staatlich verordneten Umerziehungsplan, der am Volkswillen vorbei durchgedrückt werden soll, zur Wehr. Am 12.Februar 2017 können nun die Stimmbürger des Kantons Aargau über die Initiative „Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21“ abstimmen. Doch gibt es auch hier ein Hindernis zu überwinden, denn von Seiten des „Departements Bildung, Kultur und Sport“ (BKS) wird abermals massiv manipulativ eingegriffen. Und diesmal sogar in den Wahlkampf. Das Initiativkomitee schreibt dazu sehr trefflich in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Behördenpropaganda und Falschinformation des BKS“ vom 9. Januar 2017: „Konkret wehren wir uns als Komitee entschieden gegen eine kurz vor Weihnachten gestartete Aktion des ‚Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau‘ (VSLAG). Dieser Verband versucht die Stimmbevölkerung des Kantons Aargau manipulativ zu beeinflussen, indem er via Schulleitungen und Lehrerschaft einen einseitigen mit unwahren Behauptungen gespickten „Musterbrief“ streuen will, der mit offiziellem Schullogo im Namen von Schulpflege und Schulleitung offensichtlich an alle Eltern gelangen soll. Die Botschaft ist klar: die Bildungsinitiative sei „dringend“ abzulehnen. Wir haben nun mit einer Mitteilung die Schulpflegen und die Gemeinderäte des Kantons aufgefordert, diese Aktion umgehend zu stoppen. Hier werden nämlich offizielle Informationskanäle der Schule krass missbraucht und die behördliche Pflicht zu objektiver Information missachtet. Würde eine Schulbehörde gemäß diesem Muster agieren, so wäre dies eine nicht tolerierbare Abstimmungspropaganda und eine klare Verletzung von Art. 34f. der Bundesverfassung (Schutz der freien Willensbildung und Wahrnehmung staatlicher Aufgaben). […]“ Soweit der Auszug aus der Pressemitteilung des Komitees. Entgegen der Aufforderung des Initiativkomitees, wurde die manipulative Aktion des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau (VSLAG) dennoch durchgeführt. Klagemauer.TV wurde in der letzten Januarwoche gemeldet, dass Eltern von schulpflichtigen Kindern entsprechende Briefe erhalten haben. Aber darf ein Schulverband überhaupt derart manipulativ in einen politischen Prozess eingreifen? Stellt dies nicht eine krasse Kompetenzverletzung dar? Und setzt das nicht der eingangs erwähnten Missachtung des Volkswillens - dass nämlich vom Schweizer Volk eine Harmonisierung des Bildungswesens beauftragt war und nicht dessen Verunstaltung - die Krone auf? Übrigens ist das soeben beschriebene Vorgehen der Behörden bei Volksabstimmungen, ob kantonal oder national, kein unbekanntes Phänomen. So kann inzwischen bei fast jeder Volksabstimmung beobachtet werden, dass die Regierung sich selber massiv am Abstimmungskampf beteiligt, um ihren eigenen Standpunkt gegen den Volkswillen durchzusetzen.
von brm.
http://www.lehrplan21-nein.ch/pages/argumentarium.php
http://nein-zum-lp21.ch/kantone/
http://www.elternfuereinegutevolksschule.ch/Eltern_fur_eine_gute_Volksschule/Willkommen.html
http://www.kindgerechte-schule.ch/
Zeugenbericht von Eltern aus dem Kanton Aargau www.kla.tv/9000