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Heute präsentieren wir Ihnen das von kla.TV prophezeite Verweigerungsschreiben des hochgelobten Schweizer Presserates. Wir führen Ihnen hier vor Augen, wie überaus schwer es den Mediengeschädigten gemacht wird, den vom SRF so simpel präsentierten Rechtsweg zu begehen.[weiterlesen]
Hier sind wir also wieder und präsentieren Ihnen, wie versprochen, das prophezeite Verweigerungsschreiben des hochgelobten Presserates.
Dieses erreichte uns eineinhalb Monate nach Einreichung unserer Beschwerde. Zu Ihrer Erinnerung oder zu Ihrem Anschluss an unser kleines Experiment vorab ein kurzer Rückblick: Die vorangegangenen Sendungen finden Sie unter den Titeln „Trügerische Unabhängigkeit“ vom 3.3.2017 (www.kla.tv/10072) und „Presserat oder Presseverrat?“ vom 17.3.2017 (www.kla.tv/10151)
Nachfolgendes Verweigerungs-Schreiben des Schweizer Presserates beweist die Richtigkeit der Prophezeiung von Kla.TV: Auf den Punkt gebracht schiebt der Presserat die Beschwerde kostenpflichtig an die Zivilgerichte ab. Hier der genaue Wortlaut:
„Wird eine Gegendarstellung verweigert, sind die Zivilgerichte für die Beurteilung bzw. Durchsetzung einer Gegendarstellung zuständig. Der Presserat hat wiederholt festgehalten, dass die Beurteilung von Gegendarstellungsbegehren nicht in seine Kompetenz fällt. (…) Sie haben die Möglichkeit, eine ausführliche Begründung zu verlangen. Diesfalls werden Ihnen die Kosten zu einem angemessenen Stundensatz verrechnet. Diese sind vorab zu begleichen (Art. 11 Abs. 3 Geschäftsreglement). Freundliche Grüsse
Geschäftsstelle Schweizer Presserat Ursina Wey“
Unter dem neuen Gesichtspunkt, dass ein nächster Schritt im Kampf um das hochgepriesene Gegendarstellungsrecht nicht über einen Ombudsmann sondern via kostenpflichtige Absage-Begründungen und teure Gerichte weitergeht, verzichtet Klagemauer.TV auf weitere öffentliche Beweisführungen. Mit dieser kleinen Demonstration über eine weitere große Medienlüge wollten wir Ihnen nur einmal beweisend vor Augen führen, wie überaus schwer es Mediengeschädigte, wie etwa Dr. Daniele Ganser und zahllose andere haben, wenn sie sich auf den zuvor von SRF als so simpel präsentierten Rechtsweg begeben. Schlussfazit: Dr. Daniele Ganser wurde in der Arena-Sendung des SRF völlig ins Lächerliche gezogen, als er behauptete, man habe seine historische Forschung zur Sprengung des WTC 7 in verdreherischer Weise zur Verschwörungstheorie erniedrigt. Der SRF-Moderator behauptete vor laufender Kamera, dass im Schweizer Rechtsstaat jedermann jederzeit kinderleicht eine Gegendarstellung einreichen könne und falls diese verweigert würde, der unabhängige Presserat usw. eine umgehende Veröffentlichung garantieren würde. Unsere drei Sendungen bewiesen das exakte Gegenteil. SRF verbreitete kurz gesagt einmal mehr nur billige Fake-News – nicht weniger und nicht mehr.
von
(is.)
Quellen/Links: --
Presserat oder Presseverrat? Teil 3
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02.05.2017 | www.kla.tv/10437
Hier sind wir also wieder und präsentieren Ihnen, wie versprochen, das prophezeite Verweigerungsschreiben des hochgelobten Presserates. Dieses erreichte uns eineinhalb Monate nach Einreichung unserer Beschwerde. Zu Ihrer Erinnerung oder zu Ihrem Anschluss an unser kleines Experiment vorab ein kurzer Rückblick: Die vorangegangenen Sendungen finden Sie unter den Titeln „Trügerische Unabhängigkeit“ vom 3.3.2017 (www.kla.tv/10072) und „Presserat oder Presseverrat?“ vom 17.3.2017 (www.kla.tv/10151) Nachfolgendes Verweigerungs-Schreiben des Schweizer Presserates beweist die Richtigkeit der Prophezeiung von Kla.TV: Auf den Punkt gebracht schiebt der Presserat die Beschwerde kostenpflichtig an die Zivilgerichte ab. Hier der genaue Wortlaut: „Wird eine Gegendarstellung verweigert, sind die Zivilgerichte für die Beurteilung bzw. Durchsetzung einer Gegendarstellung zuständig. Der Presserat hat wiederholt festgehalten, dass die Beurteilung von Gegendarstellungsbegehren nicht in seine Kompetenz fällt. (…) Sie haben die Möglichkeit, eine ausführliche Begründung zu verlangen. Diesfalls werden Ihnen die Kosten zu einem angemessenen Stundensatz verrechnet. Diese sind vorab zu begleichen (Art. 11 Abs. 3 Geschäftsreglement). Freundliche Grüsse Geschäftsstelle Schweizer Presserat Ursina Wey“ Unter dem neuen Gesichtspunkt, dass ein nächster Schritt im Kampf um das hochgepriesene Gegendarstellungsrecht nicht über einen Ombudsmann sondern via kostenpflichtige Absage-Begründungen und teure Gerichte weitergeht, verzichtet Klagemauer.TV auf weitere öffentliche Beweisführungen. Mit dieser kleinen Demonstration über eine weitere große Medienlüge wollten wir Ihnen nur einmal beweisend vor Augen führen, wie überaus schwer es Mediengeschädigte, wie etwa Dr. Daniele Ganser und zahllose andere haben, wenn sie sich auf den zuvor von SRF als so simpel präsentierten Rechtsweg begeben. Schlussfazit: Dr. Daniele Ganser wurde in der Arena-Sendung des SRF völlig ins Lächerliche gezogen, als er behauptete, man habe seine historische Forschung zur Sprengung des WTC 7 in verdreherischer Weise zur Verschwörungstheorie erniedrigt. Der SRF-Moderator behauptete vor laufender Kamera, dass im Schweizer Rechtsstaat jedermann jederzeit kinderleicht eine Gegendarstellung einreichen könne und falls diese verweigert würde, der unabhängige Presserat usw. eine umgehende Veröffentlichung garantieren würde. Unsere drei Sendungen bewiesen das exakte Gegenteil. SRF verbreitete kurz gesagt einmal mehr nur billige Fake-News – nicht weniger und nicht mehr.
von (is.)