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Anders als in Irland, wo seit 1983 das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes in der Verfassung verankert ist, bleibt seit Jahren in sehr vielen EU-Ländern eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche unter bestimmten Bedingungen straffrei. Nun ist eine Entwicklung im Gange, die weit darüber hinausgeht und alles bisher gültige Verständnis von Strafrecht und Ethik in den Schatten stellt. Gefordert wird die Legalisierung der Tötung von Neugeborenen….[weiterlesen]
In Irland sind seit mehr als 30 Jahren Abtreibungen illegal. 1983 hatte das irische Stimmvolk sogar eine Verfassungsbestimmung beschlossen, mit der das Recht auf Leben des Kindes dem Recht auf Leben der Mutter gleichgestellt wird. Für eine Abtreibungslegalisierung braucht es in Irland eine Verfassungsänderung und darüber muss das Volk entscheiden. Am 26. September 2017 berichtete Spiegel online, dass für das Jahr 2018 ein neues Referendum zur Legalisierung der Abtreibung in Irland geplant sei.
Anders als in Irland, ist in sehr vielen europäischen Ländern - wie zum Beispiel in Deutschland - seit vielen Jahren eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Ein Schwangerschaftsabbruch gilt zwar als rechtswidrig, ist aber straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten wurde. Je nach Quelle liegen die jährlichen Abtreibungszahlen in Deutschland zwischen 100.000 bis 300.000 Kindern.
In vielen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch bereits immer leichter möglich, doch das scheint seit einiger Zeit gewissen Abtreibungsbefürwortern nicht mehr zu genügen. So unglaublich das auch klingen mag, fordern diese Abtreibungsbefürworter, dass auch die Geburt keine Grenze für eine Abtreibung sein sollte. Einer der bekannten Verfechter einer nachgeburtlichen Tötung von behinderten Säuglingen ist der australische Tierrechtler Peter Singer. In seinem bereits 1979 veröffentlichten Buch „Praktische Ethik“ schreibt er: „Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.“ So sei die Tötung eines Neugeborenen auch nur eine späte Abtreibung, schlussfolgert der Tierrechtler Singer. Was nach den Maßstäben des heutigen Strafrechts und der Ethik als Mord gilt, wird von Peter Singer in seinem Werk dreist als gerechte Tat propagiert. Mit diesen Aussagen stößt Singer seit 1979, vor allem im deutschsprachigen Raum, auf Widerstand.
Doch trotz dieses öffentlichen Widerstandes gegen die Thesen Singers, ist in den Niederlanden seit 1997 die Kindstötung von schwerkranken Kindern - direkt nach der Geburt - rechtlich erlaubt. Um Ärzte, die diese Kindstötung durchführen, vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, wurde eigens das „Groninger Protokoll“ formuliert. Dieses Protokoll ist in den Niederlanden gültig und erwähnt Richtlinien und Kriterien, nach denen Ärzte „Lebensbeendigung von Neugeborenen“ und „Lebensbeendigung von Kindern bis 12 Jahren“ praktizieren dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können.
Ein weiterer Schritt hin zur nachgeburtlichen Tötung, nun bereits von gesunden Säuglingen, wurde im Jahr 2012 von zwei australischen Wissenschaftlern gefordert: Alberto Giubilini und Francesca Minerva. Ihr Aufsatz mit dem Titel „Abtreibung nach der Geburt - Warum sollte ein Baby leben?" wurde im englischen Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“ veröffentlicht. Sie schreiben darin, dass „die Tötung eines Neugeborenen in all jenen Fällen erlaubt sein sollte, in denen Abtreibung vor der Geburt erlaubt ist, inklusive solcher Fälle, in denen der Säugling nicht behindert ist." Die Autoren legen sich in ihrem Aufsatz nicht auf einen Zeitpunkt fest, bis zu dem Kindstötungen zu erlauben wären. Aber ihr Fazit ist eindeutig: Wenn es zum Zeitpunkt der Geburt aus „sozialen, gesundheitlichen, psychologischen oder finanziellen Gründen" für jemanden eine „unerträgliche Last" geworden sei, „sich um seine Nachkommen zu kümmern, dann sollten Menschen die Chance bekommen, nicht gezwungen zu werden, etwas zu tun, das sie nicht leisten können." Mit ihren Thesen lösten diese „Wissenschaftler“ 2012 weltweit große Empörung in den Hauptmedien aus.
Die vorher genannte Entwicklung zeigt jedoch, dass eine öffentliche Empörung häufig keine Änderung bewirkt. Vielmehr scheint es nach folgendem Prinzip zu funktionieren: Zuerst wird der Gedanke der nachgeburtlichen
Abtreibung von Säuglingen in die Welt gesetzt, darauf folgt eine leichte öffentliche Empörung - trotz dieser Empörung wird weitergemacht. Sind wir nun noch ein Jahrzehnt oder vielleicht nur wenige Jahre davon entfernt, dass die vorsätzliche Tötung gesunder Säuglinge im Sinne einer „späten Abtreibung" von Abtreibungsbefürwortern durchgesetzt wird? Und wie lange wird es dauern, bis andere „unbequeme Menschen“ ebenso legal beseitigt werden dürfen? Erheben Sie bereits heute Ihre Stimme gegen diese schleichende Entwicklung hin zum legalisierten nachgeburtlichen Mord an Säuglingen. Helfen Sie mit, diese Informationen zu verbreiten, um solche Entwicklungen in den Ansätzen bloßzustellen, damit - wie in Irland - auch bei uns die ungeborenen Kinder wieder den nötigen Schutz erhalten!
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08.01.2018 | www.kla.tv/11732
In Irland sind seit mehr als 30 Jahren Abtreibungen illegal. 1983 hatte das irische Stimmvolk sogar eine Verfassungsbestimmung beschlossen, mit der das Recht auf Leben des Kindes dem Recht auf Leben der Mutter gleichgestellt wird. Für eine Abtreibungslegalisierung braucht es in Irland eine Verfassungsänderung und darüber muss das Volk entscheiden. Am 26. September 2017 berichtete Spiegel online, dass für das Jahr 2018 ein neues Referendum zur Legalisierung der Abtreibung in Irland geplant sei. Anders als in Irland, ist in sehr vielen europäischen Ländern - wie zum Beispiel in Deutschland - seit vielen Jahren eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Ein Schwangerschaftsabbruch gilt zwar als rechtswidrig, ist aber straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten wurde. Je nach Quelle liegen die jährlichen Abtreibungszahlen in Deutschland zwischen 100.000 bis 300.000 Kindern. In vielen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch bereits immer leichter möglich, doch das scheint seit einiger Zeit gewissen Abtreibungsbefürwortern nicht mehr zu genügen. So unglaublich das auch klingen mag, fordern diese Abtreibungsbefürworter, dass auch die Geburt keine Grenze für eine Abtreibung sein sollte. Einer der bekannten Verfechter einer nachgeburtlichen Tötung von behinderten Säuglingen ist der australische Tierrechtler Peter Singer. In seinem bereits 1979 veröffentlichten Buch „Praktische Ethik“ schreibt er: „Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.“ So sei die Tötung eines Neugeborenen auch nur eine späte Abtreibung, schlussfolgert der Tierrechtler Singer. Was nach den Maßstäben des heutigen Strafrechts und der Ethik als Mord gilt, wird von Peter Singer in seinem Werk dreist als gerechte Tat propagiert. Mit diesen Aussagen stößt Singer seit 1979, vor allem im deutschsprachigen Raum, auf Widerstand. Doch trotz dieses öffentlichen Widerstandes gegen die Thesen Singers, ist in den Niederlanden seit 1997 die Kindstötung von schwerkranken Kindern - direkt nach der Geburt - rechtlich erlaubt. Um Ärzte, die diese Kindstötung durchführen, vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, wurde eigens das „Groninger Protokoll“ formuliert. Dieses Protokoll ist in den Niederlanden gültig und erwähnt Richtlinien und Kriterien, nach denen Ärzte „Lebensbeendigung von Neugeborenen“ und „Lebensbeendigung von Kindern bis 12 Jahren“ praktizieren dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Ein weiterer Schritt hin zur nachgeburtlichen Tötung, nun bereits von gesunden Säuglingen, wurde im Jahr 2012 von zwei australischen Wissenschaftlern gefordert: Alberto Giubilini und Francesca Minerva. Ihr Aufsatz mit dem Titel „Abtreibung nach der Geburt - Warum sollte ein Baby leben?" wurde im englischen Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“ veröffentlicht. Sie schreiben darin, dass „die Tötung eines Neugeborenen in all jenen Fällen erlaubt sein sollte, in denen Abtreibung vor der Geburt erlaubt ist, inklusive solcher Fälle, in denen der Säugling nicht behindert ist." Die Autoren legen sich in ihrem Aufsatz nicht auf einen Zeitpunkt fest, bis zu dem Kindstötungen zu erlauben wären. Aber ihr Fazit ist eindeutig: Wenn es zum Zeitpunkt der Geburt aus „sozialen, gesundheitlichen, psychologischen oder finanziellen Gründen" für jemanden eine „unerträgliche Last" geworden sei, „sich um seine Nachkommen zu kümmern, dann sollten Menschen die Chance bekommen, nicht gezwungen zu werden, etwas zu tun, das sie nicht leisten können." Mit ihren Thesen lösten diese „Wissenschaftler“ 2012 weltweit große Empörung in den Hauptmedien aus. Die vorher genannte Entwicklung zeigt jedoch, dass eine öffentliche Empörung häufig keine Änderung bewirkt. Vielmehr scheint es nach folgendem Prinzip zu funktionieren: Zuerst wird der Gedanke der nachgeburtlichen Abtreibung von Säuglingen in die Welt gesetzt, darauf folgt eine leichte öffentliche Empörung - trotz dieser Empörung wird weitergemacht. Sind wir nun noch ein Jahrzehnt oder vielleicht nur wenige Jahre davon entfernt, dass die vorsätzliche Tötung gesunder Säuglinge im Sinne einer „späten Abtreibung" von Abtreibungsbefürwortern durchgesetzt wird? Und wie lange wird es dauern, bis andere „unbequeme Menschen“ ebenso legal beseitigt werden dürfen? Erheben Sie bereits heute Ihre Stimme gegen diese schleichende Entwicklung hin zum legalisierten nachgeburtlichen Mord an Säuglingen. Helfen Sie mit, diese Informationen zu verbreiten, um solche Entwicklungen in den Ansätzen bloßzustellen, damit - wie in Irland - auch bei uns die ungeborenen Kinder wieder den nötigen Schutz erhalten!
von ch. / as.
Mamma-Info Nr.5/2017 (Nov./Dez.) http://www.focus.de/familie/100-000-fehlen-experte-sicher-in-deutschland-treiben-viel-mehr-frauen-ab-als-die-statistik-zeigt_id_6582349.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article141455268/So-begruendet-Peter-Singer-Toetung-behinderter-Babys.html
http://www.focus.de/familie/geburt/forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener-legaler-kindsmord_id_2450059.html
http://www.sueddeutsche.de/leben/artikel-ueber-kindstoetung-ethiker-fordern-post-natale-abtreibung-1.1300098
https://www.aerzteblatt.de/archiv/45196/Niederlande-Sterbehilfe-an-Saeuglingen
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54769/Niederlande-legalisieren-Sterbehilfe-bei-todkranken-Babys
https://de.wikipedia.org/wiki/Groninger_Protokoll
Express Zeitung, Ausgabe 7, Mai 2017, Abtreibung – Wann ist der Mensch ein Mensch?