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#Kinderraub#Medienkommentar#BildungErziehung
Samstag, 07. April 2018

Kinderraub statt Inobhutnahme – verkehrte Rechtspraxis!

Immer wieder werden Kinder ohne triftigen Grund aus ihren Familien in staatliche Obhut überführt, während andere Kinder schwerstem Missbrauch ausgeliefert sind. Warum greifen die Jugendämter hier jedoch nur sehr zögerlich ein? Es zeigt sich eine tragische und verdrehte Rechtspraxis, bei der es ehrliche und integre Richter, Jugendamtsmitarbeiter und Journalisten mit Zivilcourage braucht, um diese verbrecherischen und korrupten Machenschaften aufzudecken. [weiterlesen]

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Kinderraub statt Inobhutnahme – verkehrte Rechtspraxis!

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07.04.2018 | www.kla.tv/12240

Die öffentlich-rechtlichen Medien berichteten im Januar 2018 vom Fall eines 9-jährigen Jungen in Deutschland. Dieser wurde über zwei Jahre hinweg von seiner Mutter im Internet für Sex vermietet und von Männern im In- und Ausland missbraucht. Obwohl ein vorbestrafter Sexualstraftäter trotz richterlichen Verbots mit dem Jungen und seiner Mutter zusammenwohnte, konnte er laut Justiz und Jugendamt nicht bleibend in schützende Obhut genommen werden. Wie kann so ein krasses Versäumnis geschehen, und wo bleibt die Empörung der sog. Qualitätsmedien? Gibt es doch auf der anderen Seite unzählige Fälle, die beweisen, dass es problemlos möglich ist, Kinder aus weitaus harmloseren Gründen ihrem familiären Umfeld zu entziehen, um sie danach in staatliche Obhut zu nehmen. Der deutsche Rechtsanwalt Rainer Bohm klagt an, dass z.B. im Jahr 2015 über 35.000 Kinder von den Jugendämtern aus ihren Familien gerissen wurden. Dabei lag in nur 12.223 Fällen der Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch vor. Rund 23.000 Kinder wurden laut seiner Aussage allein aufgrund von Beziehungsproblemen, Krankheit, Depressionen eines Elternteils, schulischen Schwierigkeiten, Überforderung nach Scheidung der Eltern, oder Rivalitäten zwischen Geschwistern aus den Familien herausgenommen. Der Münchener Rechtsanwalt Carsten Rummel sagte bereits 2006 anlässlich einer Pressekonferenz in Bozen zum Thema Kindesentziehung durch deutsche Jugendämter: „Es kann heute völlig unbescholtenen Familien geschehen, dass ihnen ihre Kinder entzogen werden, weil ein Mitarbeiter des örtlich zuständigen Jugendamts einen anonymen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung erhält und vorsichtshalber schon mal zugreift, ehe er den Fall überprüft.“ Im Fall des 9-jährigen Jungen überprüften das Jugendamt und auch die Justiz zwar den Fall, begründeten aber die „Nicht-Inobhutnahme“ mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG). Diese legt fest, dass vor einer Trennung des Kindes von seiner Familie zunächst andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Was für eine widersprüchliche Reaktion. Wo das Kindeswohl klar gefährdet ist, berufen sich Ämter auf die Rechtsprechung des BVG. Wo hingegen keine wirkliche Gefährdungslage vorliegt, werden Kinder zum Teil mit brachialer Gewalt ihren Eltern entrissen, angeblich, um sie vor ihnen zu schützen. Wie lässt sich eine solch ins Gegenteil verkehrte Rechtspraxis erklären? Einige wenige Rechtsanwälte, Psychologen, Gutachter und Journalisten zeigen Mut und sprechen bereits von einer Allmacht der Jugendämter, von einem mafiösen System, von Korruption und Erpressung bis in die höchsten Politik- und Justiz-Kreise. Sehen sie dazu die ergänzenden Sendungen, die Kla.TV bereits ausstrahlte. Leider erweisen sich Leitmedien erneut als Verschleierer und Steigbügelhalter … Sie berichteten zwar z.B. in der Sendung: „Mit Kindern Kasse machen“, dass es bei den stetig steigenden Inobhutnahmen vor allem ums Geschäft statt um das Kindeswohl geht. Dennoch führte dies zu keinerlei Fahndungsbestrebungen, zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen. Selbst die Spielfilme „Operation Zucker“ und „Jagdgesellschaft Operation Zucker“, die in der ARD 2012 und 2016 gesendet wurden, hatten keine weiteren aufschlussreichen Berichte zur Folge. Und dies, obwohl sie aufgrund glaubwürdiger Recherchen aufzeigen, dass Kinder in Deutschland Opfer gezielten sexuellen Missbrauchs werden. Die Täter sind meist hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Somit scheint ein endgültiger Durchbruch nur dann möglich, wenn die gesamte noch intakte Rest-Justiz und die intakten Rest-Medien, also die ehrlichen und integren Richter, Staatsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter und Journalisten endlich Zivilcourage zeigen: Solche, denen das echte Wohl der Kinder, der Familien und der ganzen Gesellschaft am Herzen liegt und solche, die die korrupten und verbrecherischen Machenschaften aufdecken und die entsprechenden Verursacher zur Verantwortung ziehen.

von ah.

Quellen/Links: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Kindesentziehg_Bild_Vortrag2.pdf
http://www.youtube.com/watch?v=WO-krV5R0sw&feature=youtu.be
https://rtlnext.rtl.de/cms/9-jaehriger-aus-freiburg-an-paedophile-verkauft-mutter-des-taeters-kannte-seine-neigung-4139176.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/jugendaemter-hebeln-elternrechte-aus_089895.html
http://programm.ard.de/?sendung=2810613932810271
https://www.kla.tv/7929

Kinderraub statt Inobhutnahme – verkehrte Rechtspraxis!

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Inobhutnahme oder Kinderraub?

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