Ende Juli 2018 hatte das Verfassungsgericht von Bulgarien festgestellt, dass die 2011 vom Europarat verabschiedete „Istanbul Convention“ gegen die bulgarische Verfassung verstößt. Auf diese Konvention beruft sich die Genderideologie mit ihrer wissenschaftlich nicht haltbaren Annahme, dass die Geschlechterverteilung – Mann und Frau – nicht biologisch begründet sei, sondern sich vielmehr erst durch die sozialen Rollen entwickelt hat. Da dadurch die biologische Grenze zwischen Mann und Frau relativiert wird, beurteilte das bulgarische Verfassungsgericht die „Istanbul Convention“ als verfassungswidrig. In Folge davon entschied die Regierung Bulgariens, das Studienfach „Gender Studies"* an seinen Universitäten abzuschaffen. In gleicher Weise hatte zuvor auch schon Ungarn dieses Studienfach von seinen Universitäten verbannt. Für die Regierung von Ungarn ist die Genderideologie ein Angriff auf die traditionelle Rollenverteilung und bedroht die Fundamente der christlichen Familien. Offensichtlich gibt es noch Richter und Regierungen, welche die in ihrer Verfassung verankerten Werte gegen Einflüsse von außen schützen und bewahren. Bravo, Bulgarien und Ungarn! *Geschlechterstudien
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Am Beispiel von Bulgarien und Ungarn zeigt sich, dass es noch Richter und Regierungen gibt, die in ihren Verfassungen verankerte Werte erfolgreich schützen. Beide Regierungen haben nämlich entschieden das Studienfach „Gender Studies" (Geschlechterstudien) an ihren Universitäten abzuschaffen. Aber sehen Sie selbst. [weiterlesen]