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Gehören „Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Das Aktionsbündnis für Ehe und Familie DEMO FÜR ALLE warnt, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zwangsläufig eine veränderte Rechtsprechung nach sich ziehen könnte – zum Nachteil der Eltern und damit auch der Kinder.[weiterlesen]
Weltweit setzen sich Menschen dafür ein, Kinder besser zu schützen. Etwa vor Kinderarbeit in Pakistan, sexueller Ausbeutung in Thailand oder Kriegsdienst als Kindersoldaten im Kongo. Und es stimmt: In etlichen Ländern werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Besonders schlimm trifft es die Kinder. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auch Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und setzt sich dafür ein. Aber obwohl die UN-Kinderrechtskonvention es gar nicht verlangt, fordern verschiedene Parteien in-zwischen immer lauter, Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz festzuschreiben. Kinderrechte im Grundgesetz? Das klingt ja sehr sympathisch. Aber ist es das auch? Und brauchen wir das in Deutschland überhaupt? Schauen wir einmal genauer hin. Das Grundgesetz geht davon aus, dass Kinder und ihre Eltern als Familie zusammengehören.
In Artikel 6 heisst es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Wohlergehen des Kindes liegt also in den Händen der Eltern. Der Staat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, sagt das Grundgesetz weiter. Er muss dann eingreifen, wenn Eltern in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder versagen. In aller Regel gilt jedoch: Eltern lieben ihre Kinder. Sie wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist und handeln danach.
So, wir wissen jetzt: In Deutschland stehen alle Rechte, die ein Kind braucht, bereits im Grundgesetz. Darüber sind sich auch alle ernstzunehmenden Verfassungsrechtler einig. Die deutsche Gesetzeslage macht Kinderrechte im Grundgesetz also unnötig. Aber das ist nicht alles. Kinderrechte sind sogar gefährlich. Warum? Weil sich der Staat unter Berufung auf Kinderrechte in die elterliche Erziehung einmischen kann. Das heisst: Kinderrechte verdrängen das Elternrecht. Zum Beispiel so: Der Staat könnte alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Besuch einer Krippe verpflichten und dies mit dem Kinderrecht auf frühkindliche Bildung begründen. Der Staat könnte Grundschulkinder dazu verpflichten, sich im Unterricht mit Transsexualität auseinanderzusetzen und dies mit dem Kinderrecht auf sexuelle Identität begründen. Der Staat könnte darauf bestehen, dass ein unheilbar krankes Kind im Krankenhaus stirbt und nicht zu seinen Eltern nach Hause darf. Das wird dann mit dem Kinderrecht auf optimale Gesundheitsversorgung begründet.
In England ist genau das bereits mehrfach passiert. Mit anderen Worten: Durch die Einfügung gesonderter Kinderrechte ins Grundgesetz bricht der Staat in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein. Zusätzlich wächst die Gefahr, dass Kinder entgegen den Wertvorstellungen der eigenen Eltern indoktriniert werden. Das Schreckgespenst staatlicher Lufthoheit über den Kinderbetten würde Wirklichkeit.
Fakt ist, Kinder brauchen die Geborgenheit und Sicherheit bei Mama und Papa. Nicht der Staat kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. Das können nur wir, die Bürger in vertrauensvollen Bindungen. Das wertvollste Bindegewebe des Staates sind die Familien. Mischt sich der Staat in die Familien ein, schadet er Eltern und Kindern und treibt den Zerfall der Gesellschaft voran.
Wir sagen deshalb: „Kinderrechte gehören in Elternhände. Nicht ins Grundgesetz!“
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23.02.2020 | www.kla.tv/15749
Weltweit setzen sich Menschen dafür ein, Kinder besser zu schützen. Etwa vor Kinderarbeit in Pakistan, sexueller Ausbeutung in Thailand oder Kriegsdienst als Kindersoldaten im Kongo. Und es stimmt: In etlichen Ländern werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Besonders schlimm trifft es die Kinder. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auch Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und setzt sich dafür ein. Aber obwohl die UN-Kinderrechtskonvention es gar nicht verlangt, fordern verschiedene Parteien in-zwischen immer lauter, Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz festzuschreiben. Kinderrechte im Grundgesetz? Das klingt ja sehr sympathisch. Aber ist es das auch? Und brauchen wir das in Deutschland überhaupt? Schauen wir einmal genauer hin. Das Grundgesetz geht davon aus, dass Kinder und ihre Eltern als Familie zusammengehören. In Artikel 6 heisst es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Wohlergehen des Kindes liegt also in den Händen der Eltern. Der Staat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, sagt das Grundgesetz weiter. Er muss dann eingreifen, wenn Eltern in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder versagen. In aller Regel gilt jedoch: Eltern lieben ihre Kinder. Sie wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist und handeln danach. So, wir wissen jetzt: In Deutschland stehen alle Rechte, die ein Kind braucht, bereits im Grundgesetz. Darüber sind sich auch alle ernstzunehmenden Verfassungsrechtler einig. Die deutsche Gesetzeslage macht Kinderrechte im Grundgesetz also unnötig. Aber das ist nicht alles. Kinderrechte sind sogar gefährlich. Warum? Weil sich der Staat unter Berufung auf Kinderrechte in die elterliche Erziehung einmischen kann. Das heisst: Kinderrechte verdrängen das Elternrecht. Zum Beispiel so: Der Staat könnte alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Besuch einer Krippe verpflichten und dies mit dem Kinderrecht auf frühkindliche Bildung begründen. Der Staat könnte Grundschulkinder dazu verpflichten, sich im Unterricht mit Transsexualität auseinanderzusetzen und dies mit dem Kinderrecht auf sexuelle Identität begründen. Der Staat könnte darauf bestehen, dass ein unheilbar krankes Kind im Krankenhaus stirbt und nicht zu seinen Eltern nach Hause darf. Das wird dann mit dem Kinderrecht auf optimale Gesundheitsversorgung begründet. In England ist genau das bereits mehrfach passiert. Mit anderen Worten: Durch die Einfügung gesonderter Kinderrechte ins Grundgesetz bricht der Staat in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein. Zusätzlich wächst die Gefahr, dass Kinder entgegen den Wertvorstellungen der eigenen Eltern indoktriniert werden. Das Schreckgespenst staatlicher Lufthoheit über den Kinderbetten würde Wirklichkeit. Fakt ist, Kinder brauchen die Geborgenheit und Sicherheit bei Mama und Papa. Nicht der Staat kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. Das können nur wir, die Bürger in vertrauensvollen Bindungen. Das wertvollste Bindegewebe des Staates sind die Familien. Mischt sich der Staat in die Familien ein, schadet er Eltern und Kindern und treibt den Zerfall der Gesellschaft voran. Wir sagen deshalb: „Kinderrechte gehören in Elternhände. Nicht ins Grundgesetz!“
von ah.