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Das Österreichische Parlament hat in einer Novelle
zum ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) entschieden, dass
Österreichs Haushalte die
Umstellung auf digitale Smart
Meter Energiezähler verweigern dürfen. Zuvor war dem
Strombezieher im ursprünglichen Entwurf keinerlei Mitsprachemöglichkeit beim Austausch des Stromzählers durch
den Smart Meter, einen digitalen und per Funk von außen
steuer- und leicht hackbaren
Kleincomputer, eingeräumt
worden. Nun ist es der Mietervereinigung und all jenen, die
die Petition „Zwangszähler –
Nein Danke!“ unterstützt haben, gelungen, die Parlamentarier von einer kundenfreundlichen Datenschutzregelung
zu überzeugen.
In dem nun beschlossenen Gesetz wurde ausdrücklich ein
Recht des Kunden eingebaut,
das es ihm gestattet, den Austausch des Zählers auf die neueste Technologie – und damit
der Fernüberwachung und
einer 15-Minuten-Takt-Auslesung des Stromverbrauchs –
zu verweigern. Die Mietervereinigung hatte im Vorfeld
mehrfach darauf hingewiesen, dass die geplanten Regelungen verfassungs- und datenschutzwidrig seien und
eine Wahlmöglichkeit der
Kunden gefordert, zumal die
Smart Meter hochgradig karzinogen sind.
Entschiedenes Auftreten und
Eintreten für geltendes Recht
lohnt sich!
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04.10.2013 | www.kla.tv/1666
Das Österreichische Parlament hat in einer Novelle zum ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) entschieden, dass Österreichs Haushalte die Umstellung auf digitale Smart Meter Energiezähler verweigern dürfen. Zuvor war dem Strombezieher im ursprünglichen Entwurf keinerlei Mitsprachemöglichkeit beim Austausch des Stromzählers durch den Smart Meter, einen digitalen und per Funk von außen steuer- und leicht hackbaren Kleincomputer, eingeräumt worden. Nun ist es der Mietervereinigung und all jenen, die die Petition „Zwangszähler – Nein Danke!“ unterstützt haben, gelungen, die Parlamentarier von einer kundenfreundlichen Datenschutzregelung zu überzeugen. In dem nun beschlossenen Gesetz wurde ausdrücklich ein Recht des Kunden eingebaut, das es ihm gestattet, den Austausch des Zählers auf die neueste Technologie – und damit der Fernüberwachung und einer 15-Minuten-Takt-Auslesung des Stromverbrauchs – zu verweigern. Die Mietervereinigung hatte im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass die geplanten Regelungen verfassungs- und datenschutzwidrig seien und eine Wahlmöglichkeit der Kunden gefordert, zumal die Smart Meter hochgradig karzinogen sind. Entschiedenes Auftreten und Eintreten für geltendes Recht lohnt sich!
von mg.
http://www.baubiologie-nuernberg.de/content/dokumente/1349333716.pdf