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Ja zum Föderalismus – Nein zum Bundesbeschluss am 18. Mai
Bei der Abstimmung zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung empfiehlt der Schweizer Bundesrat die Annahme. Aber unter Ärzten gibt... [weiterlesen]
Bei der Abstimmung
zum Bundesbeschluss über die
medizinische Grundversorgung
empfiehlt der Schweizer Bundesrat
die Annahme. Aber unter
Ärzten gibt es viele Gegenstimmen.
Hier jene von Frau Dr.
Susanne Lippmann:
– Diese Bundesverfassungsänderung
ist Teil einer politischen
Agenda von Bundesrat Alain
Berset, der die Gelegenheit
nutzt, dem schweizerischen
Gesundheitssystem die wesensfremden
und zentralistischen
Reformempfehlungen von
OECD* und WHO aufzupfropfen.
Das BAG bekommt bei
einem „Ja“ direkten Zugriff
auf jede Arztpraxis.
– Bei einer Zustimmung zu diesem
Verfassungsartikel sollen
darauf weitere Gesetze gestützt
werden, u.a. das elektronische
Patientendossiergesetz, das Gesundheitsberufsgesetz
und die
Änderung des Medizinalberufsgesetzes.
Es kommt, wie auch
beim revidierten Epidemiengesetz,
zu weiterem Zentralismus
und einer Machtkonzentration
beim Bund und BAG.
Im schweizerischen Bundesstaat
ist es selbstverständlich,
dass das Gesundheitswesen,
wie übrigens auch die Schule,
in der Hand der Kantone liegt.
Das Subsidiaritätsprinzip – der
Bund greift nur ein, wenn die
Kantone außerstande sind, ihre
Aufgabe zu erfüllen – hat sich
seit 1848 bestens bewährt. Deshalb
empfiehlt Frau Dr. Lippmann
ein klares „Nein“ am 18.
Mai zum Bundesbeschluss.
* Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
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01.05.2014 | www.kla.tv/2943
Bei der Abstimmung zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung empfiehlt der Schweizer Bundesrat die Annahme. Aber unter Ärzten gibt es viele Gegenstimmen. Hier jene von Frau Dr. Susanne Lippmann: – Diese Bundesverfassungsänderung ist Teil einer politischen Agenda von Bundesrat Alain Berset, der die Gelegenheit nutzt, dem schweizerischen Gesundheitssystem die wesensfremden und zentralistischen Reformempfehlungen von OECD* und WHO aufzupfropfen. Das BAG bekommt bei einem „Ja“ direkten Zugriff auf jede Arztpraxis. – Bei einer Zustimmung zu diesem Verfassungsartikel sollen darauf weitere Gesetze gestützt werden, u.a. das elektronische Patientendossiergesetz, das Gesundheitsberufsgesetz und die Änderung des Medizinalberufsgesetzes. Es kommt, wie auch beim revidierten Epidemiengesetz, zu weiterem Zentralismus und einer Machtkonzentration beim Bund und BAG. Im schweizerischen Bundesstaat ist es selbstverständlich, dass das Gesundheitswesen, wie übrigens auch die Schule, in der Hand der Kantone liegt. Das Subsidiaritätsprinzip – der Bund greift nur ein, wenn die Kantone außerstande sind, ihre Aufgabe zu erfüllen – hat sich seit 1848 bestens bewährt. Deshalb empfiehlt Frau Dr. Lippmann ein klares „Nein“ am 18. Mai zum Bundesbeschluss. * Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
von lis./hc.
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