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▶️ Jetzt Online-Petition unterzeichnen: https://opting-out-igv.ch/online-petition-keine-anderung-der-igv ▶️ Jetzt Briefe an Politiker schreiben: https://opting-out-igv.ch/briefe-an-politiker |
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20.06.2025 | www.kla.tv/38009
Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ – VERLÄNGERT bis zum 29. Juni 2025! Die Interessengemeinschaft „Opting-out IGV“ fordert: „Der Bundesrat hat unverzüglich sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen zu erklären (sog. Opting-out)!“ Sehen Sie nun einen Auszug des Originaltextes der Kampagne „Opting-out IGV“ vom „Aktionsbündnis freie Schweiz“ – kurz „ABF Schweiz“: „An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Diese Änderungen enthalten – entgegen der Ansicht von Bundesrat und BAG – keineswegs nur ‚Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite‘. Was uns nämlich erwarten würde, wenn wir das Inkrafttreten nicht verhindern können: Überwachung und Digitalisierung, Informationskontrolle (Zensur), einseitige Lockdown-Ausrufung durch den Generaldirektor der WHO – zum Beispiel wegen des Klimawandels, Testzertifikat und Impfzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches. Dies alles hätte gravierende Folgen für die Freiheit des Einzelnen und würde unsere Rechte massiv einschränken. Von grösster Brisanz ist dabei der Umstand, dass die geänderten IGV am 19. September 2025 automatisch für die Schweiz gelten, wenn der Bundesrat nicht bis spätestens am 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt! Das Parlament hat deshalb den Bundesrat aufzufordern, fristgerecht das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen zu erklären (sog. Opting-out). Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition bis spätestens 29. Juni 2025, dass das Parlament als Oberaufsicht den Bundesrat zu den erforderlichen Erklärungen veranlasst. Nur so erlangen diese Änderungen nicht automatisch für die Schweiz Geltung. Und nur so ist gewährleistet, dass die IGV das für die Schweiz innerstaatlich vorgeschriebene Verfahren durchlaufen. Unterzeichnen Sie noch heute! Ihre Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht für weitere Zwecke verwendet. Jede Person – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort – kann die Petition unterschreiben.“ Der Petitionstext an die Bundesversammlung lautet wie folgt: Internationale Gesundheitsvorschriften: Der Bundesrat hat unverzüglich sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben Petition an die Bundesversammlung Der Bundesrat hat unverzüglich – spätestens bis 19. Juli 2025 – das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out). Das Parlament fordert den Bundesrat auf, das Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben und die Änderungen abzulehnen sowie die geänderten IGV dem Parlament zu unterbreiten. Wenn Sie verhindern wollen, dass die angepassten IGV für die Schweiz in Kraft treten und ein neuer Pandemievertrag angenommen wird, fordern Sie Ihre Politikerinnen und Politiker auf, dagegen vorzugehen. Dazu hat das Aktionsbündnis freie Schweiz neun aktualisierte Briefvorlagen und ein „Politiker-Adressverzeichnis“ für Sie vorbereitet. Den Link zu den Vorlagen finden Sie in der blauen Box unterhalb der Sendung. Die Aktion „Briefe an Politiker“ läuft bis spätestens 19. Juli 2025. Weitere Informationen und Aktionen – wie Flyer-Sponsoring – finden Sie auf der Webseite von ABF Schweiz: https://opting-out-igv.ch/ Verbreiten Sie diese Sendung und helfen Sie mit, Druck auf das Parlament als Oberaufsicht über den Bundesrat auszuüben. Das Parlament hat den Bundesrat aufzufordern, sein Widerspruchsrecht auszuüben und das Opting-out zu erklären.
von D. /dd.
Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ bis am 29. Juni 2025 https://opting-out-igv.ch/online-petition-keine-anderung-der-igv/
Webseite von ABF Schweiz: https://opting-out-igv.ch/