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Die Originale Rede: www.youtube.com/watch?v=X0Yf7t6G0wE Mehr über Dr. Hans-Georg Maaßen: www.hgmaassen.com Empfehlung: „Die Agenda des Great Reset – Wirtschaftliche Zerstörung und Krieg“ www.kla.tv/37517 |
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17.04.2026 | www.kla.tv/40913
Viele Menschen stellen sich ja die Frage: Warum werden Politiker für deren offensichtliche Fehlentscheidung nicht zur Rechenschaft gezogen? Sei es die Flüchtlingspolitik, das meint das ungehemmte Öffnen der Grenzen, die ihre düsteren Schatten wirft. Oder die ruinösen und menschenrechtsverletzenden Corona-Maßnahmen, für die es laut den freigeklagten Protokollen des Robert-Koch-Instituts zu keinem Zeitpunkt eine medizinische Erfordernis gab. Es scheint, Politiker werden geradezu dazu ermutigt, ungestraft den Lobbyisten im Hintergrund, anstatt der Bevölkerung zu dienen. In seiner Kurzrede, die wir im Anschluss unzensiert bringen, erklärt Dr. Maaßen Hintergründe und Auswege aus seiner Sicht. Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=X0Yf7t6G0wE Dr. Hans-Georg Maaßen: Rechtsstaat bedeutet Herrschaft des Rechts und nicht Herrschaft durch das Recht. Bei einer Herrschaft des Rechts haben sich alle an das Recht zu halten. Nicht nur die einfachen Bürger, sondern auch die Regierung, der Bundeskanzler, die Politiker, die Justiz, die sogenannten NGOs. Niemand steht mit der eigenen Moral über dem Recht. Das ist der Rechtsstaat. Das bedeutet aber, dass die Macht der Herrschenden begrenzt, kontrolliert und im Zweifel bei Machtmissbrauch auch sanktioniert wird. Aber was passiert eigentlich, wenn Regierungen selbst Unrecht begehen? Bis heute enthält unser Strafrecht keine spezifischen Regelungen um Regierungskriminalität, Machtmissbrauch oder politische Verfolgung wirksam zu bestrafen. Es gibt keine klaren Straftatbestände gegen die politische Verfolgung Andersdenkender. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit, staatliche Zensur, die vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen durch Regierungsstellen oder die Schädigung des Volksvermögens durch verantwortliche Amtsträger. Das ist kein Zufall, denn das Strafgesetzbuch stammt im Kern noch aus der Kaiserzeit und schon damals wurden solche Regelungen bewusst nicht aufgenommen aus naheliegenden Gründen und seitdem auch nicht. Dieses Regelungsdefizit hatte schwerwiegende Folgen. Weder das Unrecht der NS-Diktatur noch das der SED-Diktatur konnte strafrechtlich in ausreichendem Maße aufgearbeitet werden. Deutschland hat internationale, menschenrechtliche Verpflichtungen unterschrieben, wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder den Zivilpakt der Vereinten Nationen. Doch ohne eine strafrechtliche Sanktionierung des Handelns von Politiker, die dagegen verstoßen, bleiben diese Regelungen wirkungslos. Ein Menschenrecht, das nicht durchsetzbar ist, das ist am Ende nur ein Versprechen auf dem Papier. Die politische Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere seit der Regierungszeit von Angela Merkel, zeigt: Fehlentscheidungen von historischer Tragweite bleiben folgenlos. Das beschädigt nicht nur Vertrauen in die Politik, sondern auch in den Rechtsstaat selbst. Deshalb habe ich einen konkreten Gesetzentwurf erarbeitet, als eine Art Serviceangebot an alle im Bundestag vertretenen Fraktionen. Nicht parteipolitisch, nicht ideologisch, sondern rechtsstaatlich. Konkret sieht mein Entwurf vor, einen neuen Abschnitt 31 in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, nämlich die Paragraphen 358 bis 372. Darin werden erstmals klare Straftatbestände für Regierungskriminalität und Machtmissbrauch definiert. Dazu gehören unter anderem neue Straftatbestände, die folgendes Handeln bestrafen: Die staatliche Verbreitung von Falschinformationen, auch zur Diskreditierung politischer Gegner, die Einführung von Zensur, die politische Verfolgung Andersdenkender, der Missbrauch von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung politischer Gegner, die Bildung privater Strukturen zur Einschüchterung politischer Gegner, Handlungen, die den Bestand der Bundesrepublik oder die verfassungsmäßige Ordnung auf legalem Wege beseitigen sollen, die gezielte Schädigung Deutschlands auch im Zusammenwirken mit ausländischen Akteuren, die Verächtlichmachung des deutschen Volkes oder einzelner Personen durch Herrschaftsträger sowie die vorsätzliche Schädigung des Volksvermögens. All dies ist bisher schon verboten, aber nicht strafbar. All diese Straftatbestände, die ich dargestellt habe, sind neu und existieren im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Und ein weiterer Punkt: Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministern muss abgeschafft werden. Die Justiz darf im Strafrecht nicht gesteuert werden. Deshalb stellt mein Gesetzentwurf klar: Justizminister sollen zukünftig keine Weisung mehr an Staatsanwaltschaften erteilen dürfen. Die Staatsanwaltschaften müssen unabhängig sein. Dieser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen demokratische Politik. Er richtet sich gegen Machtmissbrauch, egal von wem. Demokratie bedeutet Macht auf Zeit. Und Demokratie bedeutet, dass auch Regierungen dem Recht unterworfen sind. Es ist ein Gesetzentwurf im Interesse unseres Landes und unseres Rechtsstaates. Denn Freiheit stirbt nicht über Nacht. Sie stirbt, wenn Macht nicht mehr begrenzt wird. Das Thema „Machtmissbrauch von Politikern strafrechtlich verfolgen“ wird zum Teil kontrovers diskutiert. Kla.TV hatte die Problematik auch in der Sendung Politiker müssen haften – Interview mit Stephanie Tsomakaeva aufgegriffen. Unabhängig vom Dafür und Dagegen stellen sich die Fragen: Wer waren die verantwortlichen Fädenzieher, die in der Gesetzgebung keine Strafverfolgung von Machtmissbrauch bei Politikern vorgesehen haben? Steckt dahinter gar eine Art Langzeitstrategie? Was immer man von Dr. Maaßens Vorschlag hält, im Prinzip dient sein Vorschlag einer Deeskalation. Das meint, die rechtlich gebahnten Wege helfen dabei, Frieden zu schaffen. Genau das scheint bitter nötig zu sein. Einige außer Kontrolle geratene Generation-Z-Proteste [Generation-Z-Proteste sind globale Massendemonstrationen und soziale Protestbewegungen, die überwiegend von Menschen der Jahrgänge 1995 bis 2010 getragen werden] beispielsweise lassen erahnen, wohin es führen kann, wenn sich der Volkszorn entlädt. Es scheint daher angezeigt, zeitnah vernünftige und rechtlich gebahnte Wege zu schaffen, bevor ein in Weißglut versetzter Volksmob zuschlägt. So wie beispielsweise im Jahr 1789, als die französische Revolution eskalierte und vielen Adeligen, Geistlichen und politisch Verantwortlichen den Kopf kostete. Oder ist so eine dramatische Eskalation in der Art einer Revolution, ein ins Uferlose gesteigertes Chaos, vielleicht sogar Teil einer Strategie? Teil des von langer Hand geplanten „Great Resets“ zur Einführung der vom WEF favorisierten Eine-Welt-Regierung? Eine Regierung, zu der unter normalen Umständen keine Nation bereit wäre? Sehen Sie hierzu auch die Kla.TV-Sendung „Die Agenda des Great Reset – Wirtschaftliche Zerstörung und Krieg“. [www.kla.tv/37517]
von hm.
Generation Z; Gen-Z-Proteste https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Z
https://de.wikipedia.org/wiki/Gen-Z-Proteste