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Stadt Heidelberg: Welche Kunst verboten bzw. erlaubt ist
Im Rahmen eines internationalen Plakatwettbewerbs waren Plakatmotive aus der Reihe „Mut zur Wut 2015“ im Heidelberger Justizgebäude und an den Straßen zu sehen. U.a. waren an einer Straße, die an einem Kindergarten vorbeiführt, zwei nackte Menschen in anzüglicher Sexualstellung zu erkennen.[weiterlesen]
Im Rahmen eines internationalen Plakatwettbewerbs waren Plakatmotive aus der Reihe „Mut zur Wut 2015“ im Heidelberger Justizgebäude und an den Straßen zu sehen. U.a. waren an einer Straße, die an einem Kindergarten vorbeiführt, zwei nackte Menschen in anzüglicher Sexualstellung zu erkennen. Auf die Beschwerde einer Mutter hin antwortete das Heidelberger Bürgeramt: „ … die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat sich auch mit dem von Ihnen beanstandeten Plakatmotiv befasst und stufte dieses als unbedenklich ein. Dies ergab auch eine Abstimmung innerhalb der Stadt Heidelberg, welche das Plakatmotiv von der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit der Kunst gedeckt sieht.“
Die inflationär angewendete Begründung mit der „Freiheit der Kunst“ dürfte wohl kaum der wahre Grund sein. So sagte doch das Heidelberger Bürgeramt eine Ausstellung mit dem Titel: „Erlebtes, Ängste und Träume – Kinder in Palästina“ kurzfristig ab. Die Eröffnung war für den 10.8.2016 angesetzt. Es sollten von palästinensischen Kindern gemalte Zeichnungen ausgestellt werden, die den Alltag im Westjordanland sowie im Gazastreifen aus Sicht der Kinder zeigen: Krieg, Soldaten, Check-Points und Kampfflugzeuge. Entstanden sind die Bilder in Sommercamps zweier Trauma-Rehabilitationszentren in den besetzten palästinensischen Gebieten.
Begründung des Heidelberger Bürgeramts: „Da die Stadt zur Neutralität verpflichtet ist, war die Durchführung einer Ausstellung mit derart hochpolitischen Inhalten in städtischen Räumlichkeiten nicht möglich." Wirklich? Und wenn es um den Schutz der Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung vor perversen Sexualdarstellungen geht, dann gilt keine „Neutralitätspflicht“?!
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24.08.2016 | www.kla.tv/8882
Im Rahmen eines internationalen Plakatwettbewerbs waren Plakatmotive aus der Reihe „Mut zur Wut 2015“ im Heidelberger Justizgebäude und an den Straßen zu sehen. U.a. waren an einer Straße, die an einem Kindergarten vorbeiführt, zwei nackte Menschen in anzüglicher Sexualstellung zu erkennen. Auf die Beschwerde einer Mutter hin antwortete das Heidelberger Bürgeramt: „ … die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat sich auch mit dem von Ihnen beanstandeten Plakatmotiv befasst und stufte dieses als unbedenklich ein. Dies ergab auch eine Abstimmung innerhalb der Stadt Heidelberg, welche das Plakatmotiv von der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit der Kunst gedeckt sieht.“ Die inflationär angewendete Begründung mit der „Freiheit der Kunst“ dürfte wohl kaum der wahre Grund sein. So sagte doch das Heidelberger Bürgeramt eine Ausstellung mit dem Titel: „Erlebtes, Ängste und Träume – Kinder in Palästina“ kurzfristig ab. Die Eröffnung war für den 10.8.2016 angesetzt. Es sollten von palästinensischen Kindern gemalte Zeichnungen ausgestellt werden, die den Alltag im Westjordanland sowie im Gazastreifen aus Sicht der Kinder zeigen: Krieg, Soldaten, Check-Points und Kampfflugzeuge. Entstanden sind die Bilder in Sommercamps zweier Trauma-Rehabilitationszentren in den besetzten palästinensischen Gebieten. Begründung des Heidelberger Bürgeramts: „Da die Stadt zur Neutralität verpflichtet ist, war die Durchführung einer Ausstellung mit derart hochpolitischen Inhalten in städtischen Räumlichkeiten nicht möglich." Wirklich? Und wenn es um den Schutz der Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung vor perversen Sexualdarstellungen geht, dann gilt keine „Neutralitätspflicht“?!
von bs. / dd.
https://deutsch.rt.com/inland/40046-heidelberg-untersagt-ausstellung-von-kinderzeichnungen