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Das „Kindswohl“ – ein politisch missbrauchter Begriff
Immer öfter und tiefer greift der Staat unter Berufung auf das „Kindswohl“ ins innerfamiliäre Leben ein. Sehen Sie in dieser Sendung, wie der positiv klingende Begriff „Kindswohl“ zunehmend ins genaue Gegenteil verkehrt und für politische Zwecke missbraucht wird.[weiterlesen]
Unter dem Sendungsformat „Blick über den Zaun“ stellen wir Ihnen heute auszugsweise einen Artikel der Schweizer Arbeitsgruppe „Jugend und Familie“ vor, welcher am 11. Mai 2017 in der gleichnamigen Zeitschrift veröffentlicht wurde. Der Artikel zeigt Schritt für Schritt auf, wie der Begriff „Kindswohl“ zunehmend ins genaue Gegenteil verkehrt und für politische Zwecke missbraucht wird. Immer, wenn es darum geht, ethisch, moralisch und medizinisch äußerst umstrittenen Veränderungen zum Durchbruch zu verhelfen, wie beispielsweise dem Adoptionsrecht für Homosexuelle, abartigen Formen der Sexualaufklärung in der Schule oder Beschneidungen der Erziehungsrechte der Eltern, wird dieser positiv klingende Begriff „Kindswohl“ ins Feld geführt.
(Quelltext)
Das „Kindswohl“ – ein politisch missbrauchter Begriff
Immer öfter und tiefer greifen Behörden unter Berufung auf das „Kindswohl“ ins innerfamiliäre Leben ein. Dabei masst sich der Staat Funktionen an, die bei der Familie liegen müssten.
Im politischen Diskurs haben bestimmte Begriffe heute einen fast unantastbaren Status erlangt und dürfen nicht weiter hinterfragt werden. Dies gilt auch für den Begriff des „Kindswohls“. Bei näherem Hinschauen zeigt sich allerdings, dass hierunter oft Dinge verstanden werden, die überhaupt nicht im Interesse des Kindes liegen.
Getötet im eigenen Interesse?
Als im Schweizer Parlament die Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert wurde, meinte eine (freisinnige) Nationalrätin, die Sorge um das „Kindswohl“ gebiete geradezu die Einführung der PID. Damit könnten schwere Erbkrankheiten verhindert werden, was im Interesse des Kindes sei. Tatsächlich wird damit behauptet, es sei besser, einen behinderten Embryo zu beseitigen, statt das Kind behindert zur Welt kommen zu lassen. Tötung gewissermassen zum eigenen Wohl – so die monströse Logik.
Kindswohl „dank“ Homoeltern?
Auch beim Homo-Adoptionsrecht wurde mit dem „Kindswohl“ argumentiert. Wenn leibliche Kinder des Partners nicht adoptiert werden dürften, sei dies eine grosse Benachteiligung des Kindes was Erbrecht, Sozialversicherungen, usw. betrifft. Es entspreche dem Kindswohl besser, zwei gleichgeschlechtliche Eltern zu haben, statt nur einen Elternteil. Dass ein Kind ein natürliches Recht haben könnte, nicht zwei Väter bzw. Mütter zu haben, wurde in dieser Erwachsenen-Kindswohl-Perspektive opportunistisch ausgeblendet.
Frühsexualisierung als Kindswohl
Eine Perversion des Kindswohls findet sich auch in der Frühsexualisierung. Im Mai 2015 wurde eine „Allianz für Sexualaufklärung“ lanciert, der 60 Schweizer Organisationen angehören. Ziel ist es, die „WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa“ durchzusetzen. Basierend auf der These vom „Kind als sexuellem Wesen“ wollen diese die frühkindliche Sexualität vorantreiben [...]
Kinder hätten ein „Recht auf Information“ wird geltend gemacht, wobei „das Hauptaugenmerk auf Sexualität als einem positiven Potential des Menschen und Quelle für Befriedigung und Genuss“ liegen soll (S. 22). Mit dem „Recht auf Information“ wird ein obligatorischer Sexualkundeunterricht ab dem Kindergarten legitimiert.
Frühsexualisierung und Pädophilie
Der Fall Jürg Jegge wirft hohe Wellen. In den 1970er und 80er Jahren missbrauchte Jürg Jegge als Lehrer und Lehrmeister einige seiner Schüler, unter dem Vorwand, sie damit zu therapieren. Weniger bekannt ist, dass die heute staatlich finanzierte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ähnliche Ansätze zeigt wie die Bestrebungen zur Legalisierung der Pädophilie in den 1970er Jahren. In beiden Fällen wird das Kind zum „sexuellen Wesen“ erklärt, das im intimen Bereich gezielt „gefördert“ werden soll, – durch Erwachsene, wohlverstanden. [...] Dies fördere die sexuelle Entfaltungsfreiheit des Kindes und diene somit dem Kindswohl [...]
Wertvermittlung durch den Staat statt durch die Eltern
Kantonale Stellen haben inzwischen Kataloge angelegt, die oft detailliert regeln, worauf ein Kind „ein Recht hat“. Mitunter wird dabei massiv in Bereiche eingegriffen, die eigentlich in der Verantwortung der Eltern liegen. Und damit sind wir beim Kern des Problems. […] Erziehung ist immer Vermittlung von Werten. Dies gilt für Krippe und Schule wie fürs Elternhaus. Mit dem neuen Instrumentarium zur vermeintlichen Wahrung des «Kindswohls» hat der Staat die Möglichkeit, in der Familie Vorgaben durchzusetzen, die dem Weltbild und den Wertvorstellungen der Eltern eventuell diametral widersprechen.
Vorsicht beim Begriff „Kindswohl“
Wie eingangs erwähnt, ist der Begriff „Kindswohl“ inzwischen derart positiv aufgeladen, dass er kaum mehr hinterfragt wird. […] Diese Entwicklung ist gefährlich. Wo der unverfänglich klingende Begriff des „Kindswohls“ auftaucht, ist deshalb zunächst einmal genauer hinzuschauen, was konkret gemeint ist und was dahinter steckt.
Celsa Brunner
Sendungstext
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06.03.2018 | www.kla.tv/12061
Unter dem Sendungsformat „Blick über den Zaun“ stellen wir Ihnen heute auszugsweise einen Artikel der Schweizer Arbeitsgruppe „Jugend und Familie“ vor, welcher am 11. Mai 2017 in der gleichnamigen Zeitschrift veröffentlicht wurde. Der Artikel zeigt Schritt für Schritt auf, wie der Begriff „Kindswohl“ zunehmend ins genaue Gegenteil verkehrt und für politische Zwecke missbraucht wird. Immer, wenn es darum geht, ethisch, moralisch und medizinisch äußerst umstrittenen Veränderungen zum Durchbruch zu verhelfen, wie beispielsweise dem Adoptionsrecht für Homosexuelle, abartigen Formen der Sexualaufklärung in der Schule oder Beschneidungen der Erziehungsrechte der Eltern, wird dieser positiv klingende Begriff „Kindswohl“ ins Feld geführt. (Quelltext) Das „Kindswohl“ – ein politisch missbrauchter Begriff Immer öfter und tiefer greifen Behörden unter Berufung auf das „Kindswohl“ ins innerfamiliäre Leben ein. Dabei masst sich der Staat Funktionen an, die bei der Familie liegen müssten. Im politischen Diskurs haben bestimmte Begriffe heute einen fast unantastbaren Status erlangt und dürfen nicht weiter hinterfragt werden. Dies gilt auch für den Begriff des „Kindswohls“. Bei näherem Hinschauen zeigt sich allerdings, dass hierunter oft Dinge verstanden werden, die überhaupt nicht im Interesse des Kindes liegen. Getötet im eigenen Interesse? Als im Schweizer Parlament die Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert wurde, meinte eine (freisinnige) Nationalrätin, die Sorge um das „Kindswohl“ gebiete geradezu die Einführung der PID. Damit könnten schwere Erbkrankheiten verhindert werden, was im Interesse des Kindes sei. Tatsächlich wird damit behauptet, es sei besser, einen behinderten Embryo zu beseitigen, statt das Kind behindert zur Welt kommen zu lassen. Tötung gewissermassen zum eigenen Wohl – so die monströse Logik. Kindswohl „dank“ Homoeltern? Auch beim Homo-Adoptionsrecht wurde mit dem „Kindswohl“ argumentiert. Wenn leibliche Kinder des Partners nicht adoptiert werden dürften, sei dies eine grosse Benachteiligung des Kindes was Erbrecht, Sozialversicherungen, usw. betrifft. Es entspreche dem Kindswohl besser, zwei gleichgeschlechtliche Eltern zu haben, statt nur einen Elternteil. Dass ein Kind ein natürliches Recht haben könnte, nicht zwei Väter bzw. Mütter zu haben, wurde in dieser Erwachsenen-Kindswohl-Perspektive opportunistisch ausgeblendet. Frühsexualisierung als Kindswohl Eine Perversion des Kindswohls findet sich auch in der Frühsexualisierung. Im Mai 2015 wurde eine „Allianz für Sexualaufklärung“ lanciert, der 60 Schweizer Organisationen angehören. Ziel ist es, die „WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa“ durchzusetzen. Basierend auf der These vom „Kind als sexuellem Wesen“ wollen diese die frühkindliche Sexualität vorantreiben [...] Kinder hätten ein „Recht auf Information“ wird geltend gemacht, wobei „das Hauptaugenmerk auf Sexualität als einem positiven Potential des Menschen und Quelle für Befriedigung und Genuss“ liegen soll (S. 22). Mit dem „Recht auf Information“ wird ein obligatorischer Sexualkundeunterricht ab dem Kindergarten legitimiert. Frühsexualisierung und Pädophilie Der Fall Jürg Jegge wirft hohe Wellen. In den 1970er und 80er Jahren missbrauchte Jürg Jegge als Lehrer und Lehrmeister einige seiner Schüler, unter dem Vorwand, sie damit zu therapieren. Weniger bekannt ist, dass die heute staatlich finanzierte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ähnliche Ansätze zeigt wie die Bestrebungen zur Legalisierung der Pädophilie in den 1970er Jahren. In beiden Fällen wird das Kind zum „sexuellen Wesen“ erklärt, das im intimen Bereich gezielt „gefördert“ werden soll, – durch Erwachsene, wohlverstanden. [...] Dies fördere die sexuelle Entfaltungsfreiheit des Kindes und diene somit dem Kindswohl [...] Wertvermittlung durch den Staat statt durch die Eltern Kantonale Stellen haben inzwischen Kataloge angelegt, die oft detailliert regeln, worauf ein Kind „ein Recht hat“. Mitunter wird dabei massiv in Bereiche eingegriffen, die eigentlich in der Verantwortung der Eltern liegen. Und damit sind wir beim Kern des Problems. […] Erziehung ist immer Vermittlung von Werten. Dies gilt für Krippe und Schule wie fürs Elternhaus. Mit dem neuen Instrumentarium zur vermeintlichen Wahrung des «Kindswohls» hat der Staat die Möglichkeit, in der Familie Vorgaben durchzusetzen, die dem Weltbild und den Wertvorstellungen der Eltern eventuell diametral widersprechen. Vorsicht beim Begriff „Kindswohl“ Wie eingangs erwähnt, ist der Begriff „Kindswohl“ inzwischen derart positiv aufgeladen, dass er kaum mehr hinterfragt wird. […] Diese Entwicklung ist gefährlich. Wo der unverfänglich klingende Begriff des „Kindswohls“ auftaucht, ist deshalb zunächst einmal genauer hinzuschauen, was konkret gemeint ist und was dahinter steckt. Celsa Brunner
von af./rg.
https://www.nzz.ch/schweiz/staatsanwaltschaft-wird-strafuntersuchung-gegen-juerg-jegge-wohl-einstellen-ld.1320200