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Das deutsche Familienrecht wurde im Verlauf der gesellschaftlichen Veränderungen beständig angepasst und es werden auch weiterhin Änderungen gefordert: Auch gleichgeschlechtliche Paare und Familien mit bis zu vier Elternteilen sollen das Adoptionsrecht bekommen. Es ist fraglich, ob diese Gesetzesanpassungen wirklich im Sinne unserer Kinder getroffen werden! So gibt es doch Studien, die eindeutig belegen, was unsere Kinder wirklich brauchen.[weiterlesen]
Obwohl das im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) verankerte deutsche Familienrecht den gesellschaftlichen Veränderungen beständig angepasst wurde, nimmt die Zahl der zerrütteten Familien und Trennungskinder stetig zu.
Neue Lebensmodelle wie Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien entstehen, die nach weiteren Gesetzesanpassungen rufen. Bei den sogenannten „Patchworkfamilien“ hat mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht und die „Regenbogenfamilien“ haben ein gleichgeschlechtliches Elternpaar – also 2 „Mütter“ oder 2 „Väter“. Das Adoptionsrecht solle nun auch für gleichgeschlechtliche Paare, ja sogar für bis zu vier Elternteile, gelten. Doch dienen diese neuen Gesetze wirklich dem Kindeswohl?
Viele Studien und Literatur, von Dr. Thomas Schirrmacher in der Schrift „Der Segen von Ehe und Familie“ ausgewertet, belegen klar und deutlich, dass in einer klassischen Familie mit 1 Vater und 1 Mutter als Ehepaar die Kinder am besten gedeihen.
Der bekannte Genfer Philosoph und Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau stellte daher folgerichtig fest: „Jede soziale Doktrin, welche die Familie zu untergraben sucht, ist schlecht.“
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26.09.2017 | www.kla.tv/11174
Obwohl das im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) verankerte deutsche Familienrecht den gesellschaftlichen Veränderungen beständig angepasst wurde, nimmt die Zahl der zerrütteten Familien und Trennungskinder stetig zu. Neue Lebensmodelle wie Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien entstehen, die nach weiteren Gesetzesanpassungen rufen. Bei den sogenannten „Patchworkfamilien“ hat mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht und die „Regenbogenfamilien“ haben ein gleichgeschlechtliches Elternpaar – also 2 „Mütter“ oder 2 „Väter“. Das Adoptionsrecht solle nun auch für gleichgeschlechtliche Paare, ja sogar für bis zu vier Elternteile, gelten. Doch dienen diese neuen Gesetze wirklich dem Kindeswohl? Viele Studien und Literatur, von Dr. Thomas Schirrmacher in der Schrift „Der Segen von Ehe und Familie“ ausgewertet, belegen klar und deutlich, dass in einer klassischen Familie mit 1 Vater und 1 Mutter als Ehepaar die Kinder am besten gedeihen. Der bekannte Genfer Philosoph und Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau stellte daher folgerichtig fest: „Jede soziale Doktrin, welche die Familie zu untergraben sucht, ist schlecht.“
von ol.