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Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) entschied am
11. September 2013: „Mit ihr
(der Schulpflicht) haben die Eltern
hinzunehmen, dass der
Staat als Bildungs- und Erziehungsträger
im Umfang des
schulischen Wirkungsfeldes an
ihre Stelle tritt, womit ihre
Möglichkeit, unmittelbar in eigener
Person pädagogisch auf
ihr Kind einzuwirken, auf den
außerschulischen Bereich beschränkt
wird.“ Mit diesem Entscheid
wird auch das Grundrecht
in Art. 6 Abs. 2 beschränkt,
welches besagt, dass die Pflege
und Erziehung der Kinder
natürliches Recht der Eltern
ist. Doch rundum greift das
BVerwG in das elterliche Erziehungsrecht
ein, das da lautet:
„[...] es ist Sache der Eltern,
ihren Kindern diejenige Überzeugung
in Glaubens- und
Weltanschauungsfragen zu vermitteln,
die sie für richtig halten.
Dem entspricht das Recht,
sie von Glaubensüberzeugungen
fern zu halten, die den Eltern
als falsch und schädlich
erscheinen.“
In einer Zeit der immer früheren
Einschulungen (in Berlin
besteht z.B. die Schulpflicht ab
fünf Jahren) und der steigenden
Tendenz zu Ganztagsschulen
stellt sich die dringende Frage:
Wann bleibt den Eltern dann
noch Zeit, ihren Kindern die
eigenen Werte weiterzugeben?
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03.02.2014 | www.kla.tv/2227
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11. September 2013: „Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihr Kind einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“ Mit diesem Entscheid wird auch das Grundrecht in Art. 6 Abs. 2 beschränkt, welches besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder natürliches Recht der Eltern ist. Doch rundum greift das BVerwG in das elterliche Erziehungsrecht ein, das da lautet: „[...] es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenige Überzeugung in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern als falsch und schädlich erscheinen.“ In einer Zeit der immer früheren Einschulungen (in Berlin besteht z.B. die Schulpflicht ab fünf Jahren) und der steigenden Tendenz zu Ganztagsschulen stellt sich die dringende Frage: Wann bleibt den Eltern dann noch Zeit, ihren Kindern die eigenen Werte weiterzugeben?
von sep.
http://www.katholisches.info/2013/11/11/bundesverwaltungsgericht-loest-elterliche-grund-und-menschenrechte-auf-der-staat-tritt-an-die-stelle-der-eltern/