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Folgende Sendung zeigt Ihnen Deutschland im Jahre 2014, das für sich beansprucht, ein freies und demokratisches Land zu sein: Im einen Fall schwänzt ein Kind jahrelang immer wieder die Schule und die Eltern werden lediglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das nun aufhört. Im anderen Fall fehlt ein Kind wegen Unwohlseins während zwei Unterrichtsstunden und die Eltern werden mit Bußgeld und Erzwingungshaft belegt...[weiterlesen]
Sehr verehrte Damen und Herren, viele von Ihnen werden sich erinnern, dass wir vor gut einem Jahr über die Inhaftierung des Eugen M. berichteten. Er musste wegen zwei versäumter Schulstunden seiner 10jährigen Tochter im Sexualkundeunterricht in der Justizvollzugsanstalt Hamm/Westfalen einsitzen.
Der Zusammenhang: In deutschen Grundschulen werden Kinder der vierten Klasse im so genannten Sexualkundeunterricht mit Themen und Anschauungsmaterial über Sexualpraktiken konfrontiert, die weder ihrem Alter noch ihren Bedürfnissen entsprechen. Der Tochter von Eugen M. war es davon so übel geworden, dass sie den Klassenraum verließ. Dieses Verhalten wurde von der Schulbehörde nicht akzeptiert und setzte die Maschinerie der Behörden in Gang. Eine zunächst verhängte Geldbuße wurde in Haftstrafen (so genannte Beugehaft) für die Eltern des Mädchens umgewandelt. Sie waren nicht bereit, die Buße zu bezahlen und sich dadurch für schuldig zu erklären.
Ungefähr zur gleichen Zeit wurde in derselben Region im Fall eines Jungen ein völlig anderes Urteil gesprochen. Er hatte über Jahre hinweg wegen „Schulunlust“ die Schule geschwänzt, allein im ersten Schuljahr an 40 Tagen! Hier wurden die Eltern lediglich verurteilt dafür zu sorgen, dass der Junge regelmäßig die Schule besucht. Dies jedoch erst, nachdem jahrelang auch alle gutwilligen Bemühungen der Schulbehörden, den Jungen zu integrieren, gescheitert waren.
Nochmals deutlich zum Vergleich: Im einen Fall schwänzt ein Kind jahrelang immer wieder die Schule und die Eltern werden lediglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das nun aufhört. Im anderen Fall fehlt ein Kind wegen Unwohlseins während zwei Unterrichtsstunden und die Eltern werden mit Bußgeld und Erzwingungshaft belegt.
Dies ist jedoch kein Einzelfall, wie man vielleicht meinen könnte. Es gibt im Raum Paderborn/Westfalen auch Eltern, die ihre Kinder zu ihrem eigenen Schutz nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen. Sie mussten deshalb bereits wiederholt ins Gefängnis, vereinzelt bis zu einem Monat. Die Eltern erleben, wie dieser Unterricht ihre Kinder sichtlich überfordert und empfinden dies als seelische Vergewaltigung. Keine andere Unterrichtsstunde aber werde so streng auf Anwesenheit aller Schüler „überwacht“ und kein Fehlen dort so rigoros geahndet wie das Fehlen im Sexualkundeunterricht, berichtet eine Mutter.
Bei so auffallender und wiederholter Unverhältnismäßigkeit in der Beurteilung seitens der Justiz ist kein „juristisches Versehen“ denkbar. Doch welchen anderen Grund gibt es dann dafür?
Nun sollte also auch die Ehefrau von Eugen M., Luise, die zwischenzeitlich ihr neuntes Kind zur Welt gebracht hat, inhaftiert werden. Eine Mutter, die bewusst auf eine berufliche Karriere verzichtet, deshalb für ihre Kinder zu Hause bleibt und das jüngste Kind noch stillt, soll hinter Gitter? Doch sehen Sie selbst, die Situation wurde vor Ort live gefilmt.
Meine Damen und Herren, der Film, den Sie hier gesehen haben, zeigt ein Deutschland 2014, das für sich beansprucht, ein freies und demokratisches Land zu sein. Wie obige Beispiele belegen, reagiert und handelt die Justiz jedoch ohne jegliches Augenmaß, wenn es um die umstrittene Frühsexualisierung unserer Kinder geht. Warum gehen Justiz und Schulbehörden hier gemeinsam derart rigoros gegen die Interessen und Bedürfnisse von Eltern und Kindern vor?! Da drängt sich die Frage auf, welche Ziele dahinter stecken und wer davon profitiert. Um das herauszufinden, gilt es alle Augen und Ohren offen halten und jede Staats- und Behördenwillkür ans Licht zu ziehen und bekannt zu machen. Mögliche Antworten auf diese Fragen geben Ihnen auch unsere Sendungen von morgen Abend. Vielen Dank, dass Sie heute dabei waren. Schalten Sie morgen um 19:45 wieder zu. Bis dann, auf Wiedersehen.
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15.11.2014 | www.kla.tv/4609
Sehr verehrte Damen und Herren, viele von Ihnen werden sich erinnern, dass wir vor gut einem Jahr über die Inhaftierung des Eugen M. berichteten. Er musste wegen zwei versäumter Schulstunden seiner 10jährigen Tochter im Sexualkundeunterricht in der Justizvollzugsanstalt Hamm/Westfalen einsitzen. Der Zusammenhang: In deutschen Grundschulen werden Kinder der vierten Klasse im so genannten Sexualkundeunterricht mit Themen und Anschauungsmaterial über Sexualpraktiken konfrontiert, die weder ihrem Alter noch ihren Bedürfnissen entsprechen. Der Tochter von Eugen M. war es davon so übel geworden, dass sie den Klassenraum verließ. Dieses Verhalten wurde von der Schulbehörde nicht akzeptiert und setzte die Maschinerie der Behörden in Gang. Eine zunächst verhängte Geldbuße wurde in Haftstrafen (so genannte Beugehaft) für die Eltern des Mädchens umgewandelt. Sie waren nicht bereit, die Buße zu bezahlen und sich dadurch für schuldig zu erklären. Ungefähr zur gleichen Zeit wurde in derselben Region im Fall eines Jungen ein völlig anderes Urteil gesprochen. Er hatte über Jahre hinweg wegen „Schulunlust“ die Schule geschwänzt, allein im ersten Schuljahr an 40 Tagen! Hier wurden die Eltern lediglich verurteilt dafür zu sorgen, dass der Junge regelmäßig die Schule besucht. Dies jedoch erst, nachdem jahrelang auch alle gutwilligen Bemühungen der Schulbehörden, den Jungen zu integrieren, gescheitert waren. Nochmals deutlich zum Vergleich: Im einen Fall schwänzt ein Kind jahrelang immer wieder die Schule und die Eltern werden lediglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das nun aufhört. Im anderen Fall fehlt ein Kind wegen Unwohlseins während zwei Unterrichtsstunden und die Eltern werden mit Bußgeld und Erzwingungshaft belegt. Dies ist jedoch kein Einzelfall, wie man vielleicht meinen könnte. Es gibt im Raum Paderborn/Westfalen auch Eltern, die ihre Kinder zu ihrem eigenen Schutz nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen. Sie mussten deshalb bereits wiederholt ins Gefängnis, vereinzelt bis zu einem Monat. Die Eltern erleben, wie dieser Unterricht ihre Kinder sichtlich überfordert und empfinden dies als seelische Vergewaltigung. Keine andere Unterrichtsstunde aber werde so streng auf Anwesenheit aller Schüler „überwacht“ und kein Fehlen dort so rigoros geahndet wie das Fehlen im Sexualkundeunterricht, berichtet eine Mutter. Bei so auffallender und wiederholter Unverhältnismäßigkeit in der Beurteilung seitens der Justiz ist kein „juristisches Versehen“ denkbar. Doch welchen anderen Grund gibt es dann dafür? Nun sollte also auch die Ehefrau von Eugen M., Luise, die zwischenzeitlich ihr neuntes Kind zur Welt gebracht hat, inhaftiert werden. Eine Mutter, die bewusst auf eine berufliche Karriere verzichtet, deshalb für ihre Kinder zu Hause bleibt und das jüngste Kind noch stillt, soll hinter Gitter? Doch sehen Sie selbst, die Situation wurde vor Ort live gefilmt. Meine Damen und Herren, der Film, den Sie hier gesehen haben, zeigt ein Deutschland 2014, das für sich beansprucht, ein freies und demokratisches Land zu sein. Wie obige Beispiele belegen, reagiert und handelt die Justiz jedoch ohne jegliches Augenmaß, wenn es um die umstrittene Frühsexualisierung unserer Kinder geht. Warum gehen Justiz und Schulbehörden hier gemeinsam derart rigoros gegen die Interessen und Bedürfnisse von Eltern und Kindern vor?! Da drängt sich die Frage auf, welche Ziele dahinter stecken und wer davon profitiert. Um das herauszufinden, gilt es alle Augen und Ohren offen halten und jede Staats- und Behördenwillkür ans Licht zu ziehen und bekannt zu machen. Mögliche Antworten auf diese Fragen geben Ihnen auch unsere Sendungen von morgen Abend. Vielen Dank, dass Sie heute dabei waren. Schalten Sie morgen um 19:45 wieder zu. Bis dann, auf Wiedersehen.
von ef.