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Der Name „Schutzbehörde“ soll Fremdplatzierungen legitimieren
Es mehren sich Berichte, dass Familienmitglieder völlig unverhältnismäßig durch die Schweizer „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ KESB aus der Familie gerissen und fremdplatziert werden: Die KESB Linth ließ einen damals achtjährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100 % arbeite.
Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Groβmutter betreut worden war.[weiterlesen]
Der Name „Schutzbehörde“ soll Fremdplatzierungen legitimieren
Es mehren sich Berichte, dass Familienmitglieder völlig unverhältnismäßig durch die Schweizer „Kinder- und
Erwachsenenschutzbehörde“ KESB aus der Familie gerissen und fremdplatziert werden: Die KESB Linth ließ einen damals achtjährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100 % arbeite. Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Groβmutter betreut worden war. Die verzweifelte Mutter erfuhr
erst zwei Jahre später wohin ihr Sohn gebracht wurde … In einem anderen Fall wurde der Schwester
eines geistig behinderten Mannes verboten, sich um ihren Bruder zu kümmern, da die Betreuung laut KESB zu wenig professionell sei. In der Folge erhielt die Frau Hausverbot (für ihr gemeinsames Haus), der Bruder wurde in ein Heim gebracht und die KESB verkaufte das Haus der beiden, um damit die Unterbringungskosten zu decken … Die Bezeichnung „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ hat in manchen Fällen nichts mit dem Schutz von Kindern und Erwachsenen zu tun, sondern dient vielmehr als Legitimation für Fremdplatzierungen, die jeder gesunde Menschenverstand ein Verbrechen nennen würde!
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25.10.2016 | www.kla.tv/9246
Der Name „Schutzbehörde“ soll Fremdplatzierungen legitimieren Es mehren sich Berichte, dass Familienmitglieder völlig unverhältnismäßig durch die Schweizer „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ KESB aus der Familie gerissen und fremdplatziert werden: Die KESB Linth ließ einen damals achtjährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100 % arbeite. Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Groβmutter betreut worden war. Die verzweifelte Mutter erfuhr erst zwei Jahre später wohin ihr Sohn gebracht wurde … In einem anderen Fall wurde der Schwester eines geistig behinderten Mannes verboten, sich um ihren Bruder zu kümmern, da die Betreuung laut KESB zu wenig professionell sei. In der Folge erhielt die Frau Hausverbot (für ihr gemeinsames Haus), der Bruder wurde in ein Heim gebracht und die KESB verkaufte das Haus der beiden, um damit die Unterbringungskosten zu decken … Die Bezeichnung „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ hat in manchen Fällen nichts mit dem Schutz von Kindern und Erwachsenen zu tun, sondern dient vielmehr als Legitimation für Fremdplatzierungen, die jeder gesunde Menschenverstand ein Verbrechen nennen würde!
von sk./rb.
Artikel „Paragraphen-bestimmte Kontaktsperre“ aus „Schweizerzeit“ vom 18.03.16