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Als ich meinen Sohn aufgrund
eines Arzttermins früher
von der Schule abholte, saßen
alle Kinder der 1. Klasse im
abgedunkelten Zimmer im Kreis ...[weiterlesen]
Als ich meinen Sohn aufgrund
eines Arzttermins früher
von der Schule abholte, saßen
alle Kinder der 1. Klasse im
abgedunkelten Zimmer im Kreis
auf dem Boden. Wie mir mein
Sohn (7 Jahre) erzählte, „spielten“
sie gerade „Körperteile zeigen“.
Nachdem ich erfuhr, dass auf
Ansage der Lehrerin auch der
Po und die Genitalien in die
Mitte gestreckt wurden, läuteten
bei mir die Alarmglocken. Ich
informierte einige Eltern in der
Absicht, mit ihnen gemeinsam
dagegen aufzustehen. Ziel war,
vor der Schulleitung auf Unterlassen
der Frühsexualisierung
unserer Kinder zu bestehen. Diese
reagierte äußerst aggressiv.
Mir wurde unterstellt, die Schule,
respektive die Lehrerin, die den
Sexualkundeunterricht gehalten
hatte, des sexuellen Kindsmissbrauchs
bezichtigt und Anzeige
erstattet zu haben (diese angebliche
Anzeige existiert nicht).
Deswegen sähen sie sich gezwungen,
Anzeige wegen Verleumdung
gegen mich zu erstatten.
Es dürfte interessant werden,
mit welchen Zeugenangaben
und Beweismitteln diese Anzeige
begründet werden könnte, da
von meiner Seite eine solche
Aussage nie getroffen wurde.
Ich bin EINE von einigen Müttern,
die sich gegen Aufklärungsunterricht
einer solchen
Art gewehrt haben. Doch es
braucht noch viele mehr, die im
ganzen Land mutig aufstehen
und „Nein zur Frühsexualisierung
an den Schulen“ sagen!
Werden Sie aktiv!
Ungeachtet europaweiter Proteste
soll die Frühsexualisierung
unserer Kinder weiter
vorangetrieben werden, auch
in der Schweiz! Damit muss
jetzt Schluss sein. Bitte beteiligen
Sie sich an der Initiative
„Ja zum Schutz vor Sexualisierung
in Kindergarten und
Primarschule“, unabhängig
davon, ob Sie schulpflichtige
Kinder haben oder nicht. Hier
geht es um unser aller Zukunft,
die gerade im Begriff
steht, rücksichtslos zerstört zu
werden. Unterschriftenbogen
können unter Tel. Nr. CH
061 702 01 00 oder bei
www.schutzinitiative.ch bestellt
werden.
(Achtung: Initiative darf nur
von Schweizern ab 18 J. unterschrieben
werden.)
von
Zeugenbericht
Quellen/Links: Zeugenbericht
Alarmierende „Spiele“ im Klassenzimmer
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21.05.2013 | www.kla.tv/964
Als ich meinen Sohn aufgrund eines Arzttermins früher von der Schule abholte, saßen alle Kinder der 1. Klasse im abgedunkelten Zimmer im Kreis auf dem Boden. Wie mir mein Sohn (7 Jahre) erzählte, „spielten“ sie gerade „Körperteile zeigen“. Nachdem ich erfuhr, dass auf Ansage der Lehrerin auch der Po und die Genitalien in die Mitte gestreckt wurden, läuteten bei mir die Alarmglocken. Ich informierte einige Eltern in der Absicht, mit ihnen gemeinsam dagegen aufzustehen. Ziel war, vor der Schulleitung auf Unterlassen der Frühsexualisierung unserer Kinder zu bestehen. Diese reagierte äußerst aggressiv. Mir wurde unterstellt, die Schule, respektive die Lehrerin, die den Sexualkundeunterricht gehalten hatte, des sexuellen Kindsmissbrauchs bezichtigt und Anzeige erstattet zu haben (diese angebliche Anzeige existiert nicht). Deswegen sähen sie sich gezwungen, Anzeige wegen Verleumdung gegen mich zu erstatten. Es dürfte interessant werden, mit welchen Zeugenangaben und Beweismitteln diese Anzeige begründet werden könnte, da von meiner Seite eine solche Aussage nie getroffen wurde. Ich bin EINE von einigen Müttern, die sich gegen Aufklärungsunterricht einer solchen Art gewehrt haben. Doch es braucht noch viele mehr, die im ganzen Land mutig aufstehen und „Nein zur Frühsexualisierung an den Schulen“ sagen! Werden Sie aktiv! Ungeachtet europaweiter Proteste soll die Frühsexualisierung unserer Kinder weiter vorangetrieben werden, auch in der Schweiz! Damit muss jetzt Schluss sein. Bitte beteiligen Sie sich an der Initiative „Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“, unabhängig davon, ob Sie schulpflichtige Kinder haben oder nicht. Hier geht es um unser aller Zukunft, die gerade im Begriff steht, rücksichtslos zerstört zu werden. Unterschriftenbogen können unter Tel. Nr. CH 061 702 01 00 oder bei www.schutzinitiative.ch bestellt werden. (Achtung: Initiative darf nur von Schweizern ab 18 J. unterschrieben werden.)
von Zeugenbericht