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Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt in seinem am 5.9.2016 vorgestellten Rechtsgutachten bezüglich Verfassungsmäßigkeit der schulischen Erziehung zur sexuellen Vielfalt zu folgendem Ergebnis...[weiterlesen]
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt in seinem am 5.9.2016 vorgestellten
Rechtsgutachten bezüglich Verfassungsmäßigkeit der schulischen Erziehung zur sexuellen Vielfalt zu folgendem Ergebnis: Kinder in der Schule zur „Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“ sei verfassungswidrig, genauso wie die Gestaltung von Projekten von LSBTTIQ-Lobbygruppen in den Schulen unter Ausschluss der Lehrerschaft. LSBTTIQ steht für das Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen. Hier muss gleichzeitig „ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend sein, der auch sein Menschen- und Familienbild vermitteln darf“. Im Falle eines solchen „verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehhungskonzepts“ können Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht befreien, so der Rechtsexperte. Die Realität sieht allerdings anders aus. Trotz Befreiung seitens der Eltern kam es bereits vor, dass Kinder vom Ordnungsamt zum Besuch des Sexualkundeunterrichts gezwungen wurden oder Eltern aufgrund der Verweigerung für kurze Zeit ins Gefängnis kamen. Während viele deutsche Politiker und Organisationen derzeit diktatorische Zustände in anderen Ländern anprangern, wird die Demokratie im eigenen Land mit Füßen getreten.
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09.01.2017 | www.kla.tv/9689
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt in seinem am 5.9.2016 vorgestellten Rechtsgutachten bezüglich Verfassungsmäßigkeit der schulischen Erziehung zur sexuellen Vielfalt zu folgendem Ergebnis: Kinder in der Schule zur „Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“ sei verfassungswidrig, genauso wie die Gestaltung von Projekten von LSBTTIQ-Lobbygruppen in den Schulen unter Ausschluss der Lehrerschaft. LSBTTIQ steht für das Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen. Hier muss gleichzeitig „ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend sein, der auch sein Menschen- und Familienbild vermitteln darf“. Im Falle eines solchen „verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehhungskonzepts“ können Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht befreien, so der Rechtsexperte. Die Realität sieht allerdings anders aus. Trotz Befreiung seitens der Eltern kam es bereits vor, dass Kinder vom Ordnungsamt zum Besuch des Sexualkundeunterrichts gezwungen wurden oder Eltern aufgrund der Verweigerung für kurze Zeit ins Gefängnis kamen. Während viele deutsche Politiker und Organisationen derzeit diktatorische Zustände in anderen Ländern anprangern, wird die Demokratie im eigenen Land mit Füßen getreten.
von ah.
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