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Italienisches Urteil gegen Handy und DECT Telefone!
Das Oberlandesgericht
in Norditalien hat durch ein
endgültig rechtskräftiges Urteil
einen ursächlichen Zusammenhang
bestätigt: Der
Gehirntumor ...[weiterlesen]
Das Oberlandesgericht
in Norditalien hat durch ein
endgültig rechtskräftiges Urteil
einen ursächlichen Zusammenhang
bestätigt: Der
Gehirntumor eines Angestellten
der INAIL (öffentlicher
Träger der Pflichtversicherung)
ist auf sein geschäftlich
bedingtes stundenlanges Telefonieren
mit einem Schnurlostelefon
(DECT) bzw. Handy
zurückzuführen.
Das Urteil ist auch deshalb
bahnbrechend, weil die Richter
industriefinanzierte Gutachten
als nicht glaubwürdig
ausschlossen und sich nur
auf industrieunabhängige
stützten.
Dem Kläger wurde aufgrund
seines „Handy-Schadens“ eine
80-prozentige Invaliditätsrente
ausbezahlt; des weiteren
musste der Arbeitgeber
INAIL die Gerichtskosten
aller Instanzen tragen. Das
Urteil ermöglicht nun den
Beschäftigten in Italien, am
Arbeitsplatz schnurgebundene
Telefone zu verlangen,
bzw. den Arbeitgeber darauf
hinzuweisen, dass er bei angeordneter
Nutzung von
Schnurlostelefonen voll haftbar
für Folgeschäden ist.
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07.08.2013 | www.kla.tv/1345
Das Oberlandesgericht in Norditalien hat durch ein endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten. Dem Kläger wurde aufgrund seines „Handy-Schadens“ eine 80-prozentige Invaliditätsrente ausbezahlt; des weiteren musste der Arbeitgeber INAIL die Gerichtskosten aller Instanzen tragen. Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen, bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Nutzung von Schnurlostelefonen voll haftbar für Folgeschäden ist.
von org.