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Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament mit 86 zu 44 Stimmen beschlossen, aktive Ster-
behilfe für Kinder zuzulassen. Der belgische König...[weiterlesen]
Am 13. Februar 2014 hat das
belgische Parlament mit 86 zu 44
Stimmen beschlossen, aktive Sterbehilfe für Kinder zuzulassen.
Der belgische König hätte das
Gesetz stoppen können, wenn er
dessen Unterzeichnung verweigert hätte. Trotz einer Petition
von über 200.000 Unterschriften,
die ihn ersuchten, besagtes Gesetz nicht zu bejahen, unterschrieb König Philipp das Gesetz
zur Ausweitung der Sterbehilfe
auf Minderjährige. Die von Wissenschaftlern vorgeschlagene
nachgeburtliche Abtreibung kann
somit bereits umgesetzt werden.
von
bm.
Quellen/Links: Infoblatt <<Mamma-Info>> Nr. 32
März/April 2014, S. 5: „Belgien:
Abtreibung und Euthanasie verbinden sich“
Belgien: Euthanasie für Kinder
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27.06.2014 | www.kla.tv/3471
Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament mit 86 zu 44 Stimmen beschlossen, aktive Sterbehilfe für Kinder zuzulassen. Der belgische König hätte das Gesetz stoppen können, wenn er dessen Unterzeichnung verweigert hätte. Trotz einer Petition von über 200.000 Unterschriften, die ihn ersuchten, besagtes Gesetz nicht zu bejahen, unterschrieb König Philipp das Gesetz zur Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige. Die von Wissenschaftlern vorgeschlagene nachgeburtliche Abtreibung kann somit bereits umgesetzt werden.
von bm.