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Bereits im Jahr 2011 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und davor gewarnt. Trotzdem umwirbt die Mobilfunkindustrie ungeniert ihre Produkte. [weiterlesen]
Bereits im Jahr 2011 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und davor gewarnt. Trotzdem umwirbt die Mobilfunkindustrie ungeniert ihre Produkte. Die vermehrte Smartphonenutzung führt in Gebieten mit einer hohen Menschendichte, wie z.B. in Fußgängerzonen, zu Kapazitätsengpässen. Jetzt sollen in unterirdischen Schächten und oberirdischen Telekommunikationsverteilern zusätzliche Funkzellen eingebaut werden. Damit steigt die Strahlenbelastung für die Bevölkerung deutlich an. Stellt nicht der Ausbau von Mobilfunkanlagen angesichts der Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung eine grob fahrlässige Körperverletzung dar?
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20.06.2016 | www.kla.tv/8525
Bereits im Jahr 2011 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und davor gewarnt. Trotzdem umwirbt die Mobilfunkindustrie ungeniert ihre Produkte. Die vermehrte Smartphonenutzung führt in Gebieten mit einer hohen Menschendichte, wie z.B. in Fußgängerzonen, zu Kapazitätsengpässen. Jetzt sollen in unterirdischen Schächten und oberirdischen Telekommunikationsverteilern zusätzliche Funkzellen eingebaut werden. Damit steigt die Strahlenbelastung für die Bevölkerung deutlich an. Stellt nicht der Ausbau von Mobilfunkanlagen angesichts der Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung eine grob fahrlässige Körperverletzung dar?
von uw./enm.
http://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=528